Re: An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
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 (zeddicus am 19.12.2018, 21:31:44)
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Re: An die Elektriker: Frage zu Sicherungskasten (FI-Schalter)
19.12.2018, 23:22:40
Der erste (Typ A) ist zusätzlich pulsstromsensitiv der zweite nicht. Das hat schon wer bewusst so eingebaut . Außerdem ist er selektiv (S), das ist zwingend vorgeschrieben, falls du nach dem FI Überspannungsableiter hast (ÖVE/ÖNORM E 8001-1 § 12.1.5).

Funktionieren muss er aber, also wenn er bei Betätigung der Test-Taste nicht auslöst, gehört er getauscht.

Von eigenmächtigen Änderungen an lebensrettenden und sicherheitsrelevanten Anlagenteilen ohne das nötige Fachwissen möchte ich dir dringend abraten.

Deine Fragestellung klingt allerdings eh nicht so, als würdest du es leichtfertig machen (hoff ich mal). In einem Forum kann dir schnell mal wer nen Rat geben und dabei sicher wirken, es ist ja auch nicht sein Problem...



Gaaaanz wichtiger Edit:
Es war doch schon zu spät, ich hab zu kompliziert gedacht

Warum 2 FIs:
wegen der ÖNORM 8001-1 (Geltungsbereich Wechselspannung bis 1kV)

In Kürze sinngemäß zusammengefasst:
Vorgeschrieben sind:
* Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) - eh klar
* Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) - also wenn du nicht direkt an den Strom langst sondern irgendwo zB. außen an ein Gerät wo kein Strom sein sollte
* Zusatzschutz


Der Fehlerschutz kann auf verschiedene Arten realisiert werden:


    5.4.1 Fehlerschutz ohne PE-Leiter
    (1) Schutzisolierung gemäß Abschnitt 7,
    (2) Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung gemäß Abschnitt 8,
    (3) Schutztrennung gemäß Abschnitt 13, (jedoch mit PA-Leiter bei mehreren Betriebsmitteln).

    5.4.2 Fehlerschutz mit PE-Leiter
    (1) Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) gemäß Abschnitt 10,
    (2) Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) gemäß 12.2,
    (3) Isolationsüberwachungssystem gemäß Abschnitt 11,
    (4) Schutzerdung (Überstrom-Schutzerdung) gemäß Abschnitt 9.



In der heutigen Hausinstallation ist 5.4.2 (1) Standard. Wenn du jedoch 5.4.2 (2) hast dann gilt:


Für die Fehlerstromschutzschaltung nach 12.2 gelten:


    12.2.2.5 Für  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  der  Bauart  S  oder  mit  einstellbarer  Ausschaltzeit  gemäß  12.2.2.4
    muss der Nennfehlerstrom ≥ 0,1 A sein.
    12.2.5 Eine  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  darf  nicht  gleichzeitig  für  Fehler-  und  Zusatzschutz  verwendet werden.



Also hätten wir mal den 0.1A für den Fehlerschutz. Jetzt brauchen wir noch den Zusatzschutz:


    Zusatzschutz
    6.1 Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit
    I∆N≤ 0,03 A

    6.1.1
    Stromkreise  mit  Steckvorrichtungen  bis  25  A  Nennstrom  sind  bei  Anwendung  der  Maßnahmen  des Fehlerschutzes    Schutzerdung,    Nullung    oder    Fehlerstrom-Schutzschaltung    durch    Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen mit einem Nennfehlerstrom I∆N≤ 0,03 A zu schützen (siehe Bilder 6-1 und 6-2).
    Weitere  verpflichtende  Anwendungen  des  Zusatzschutzes  durch  Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen  mit  einem  Nennfehlerstrom   I∆N≤ 0,03   A   sind   in   einzelnen   Paragraphen   von   ÖVE-EN   1   Teil   4   bzw.   in   einzelnen  Hauptabschnitten von ÖVE/ÖNORM E 8001-4 angegeben.
    ANMERKUNG:  Bei  Anwendung  der  Maßnahme  des  Fehlehrschutzes  Fehlerstrom-Schutzschaltung  sind daher zwei Fehlerstrom-Schutzschalter in Reihe einzubauen.




Und dann kommt eben 12.1.5 zum Tragen zwecks der Selektivität...
Sorry, war wohl schon zu spät zum Denken bei mir vorhin ;)


Warum du bei dir nur einen FI hast? Weil du als Fehlerschutz die Nullung hast, und somit nur einen FI für den Zusatzschutz brauchst.

19.12.2018, 23:26 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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