Vermieter betritt Wohnung
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Re(4): Vermieter betritt Wohnung
02.01.2019, 19:58:48
> Ich lese  und verstehe das anders !
Wie vieles...
Was nicht heißt, dass der Vermieter einfach so in die Wohnung latschen darf.

> Wenn Du eh schon ausgezogen bist, wird man wohl davon ausgehen können, dass deine berechtigten Interessen eher gering
Auszug: 24. Besichtigung. 7.
Also sind die ganzen persönlichen Gegenstände noch in der Wohnung.
Vermieter unterliegt hier also beim Punkt Interessenabwägung.

> Mieterwechsel IST ein wichtiger Grund. Sagt sogar die Mietervereinigung:
TRÄUMER!
Astreine Besitzstörung.
Der Vermieter darf nicht ohne Wissen des Mieters in die Wohnung eindringen.
Beide Seiten müssen sich das ausmachen.
Wo kommen wir da hin...
Typischer Fall von: Ich hätt gern, dass die Gesetze meine Vorlieben wiederspiegeln sollen...
Abgesehen von der Besitzstörung gibts da noch eine Latte an anderen dann rechtlichen Möglichkeiten, um den Vermieter da diese Flausen auszutreiben...

> Mietervereinigung
Hahaha! Gleiche Brösler wie die Vermietervereinigung...

> Besitzstörung sein, die binnen 30 einzuklagen ist.
30 Tagen!
T.A.G.E.N.
Merke: Bei wechselseitigen Besitzstörungen immer erst so spät wie möglich klagen. Sonst kommt die andere Partei noch auf dumme Gedanken :D

> Hausfriedensbruch (§ 109 StGB) liegt auch nicht vor.
Aber ich hab doch ein "supertolles Gadget, dass mir von innen die Wohnung verriegelt", welches durch das Öffnen der Wohnungstüre durch den Vermieter zerstört wurde. Sie müssen wissen, dass die Wohnungstüre nicht einfach mit dem Schlüssel geöffnet werden kann. Da muss man schon "elektronisches Gadget" entriegeln. Dieses wurde durch das gewaltsame Öffnen der Türe aus der Verankerung gerissen...



Conclusio:
Ich bin da in einem Forum von weißen alten Männern.
Sehr alten Männern, die den Bezug zur Realität verloren haben und in der Steinzeit stecken geblieben sind.
Ja früher...da hat mans sich richten können.
Pft. Immobilienmenschen. Fast so arg wie Waldbesitzer....:D





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