Re: Frage zur Garantieabwicklung bei Speditionsware
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Re: Frage zur Garantieabwicklung bei Speditionsware
30.07.2026, 18:14:31
Hat Austria anderes Gewährleistungsrecht als Deutschland? Ich dachte, das wäre EU-weit einheitlich.

Der Thread ist alt, wurde aber wieder nach ganz oben gespült. Daher zur heutigen Rechtslage: Zum einen haben sich die Fristen von 6 auf 12 Monate Beweislastumkehr geändert. Zum anderen hatte früher der Händler das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche.

1) du hast 24 Monate rechtlich zugesichert Freiheit von Sachmängeln (früher hieß das Gewährleistung, steht aber so nicht mehr im deutschen BGB). Ansprechpartner dafür ist nicht der Hersteller, sondern dein Verkäufer, der Händler.

2) früher hatte man 6 Monate lang Beweislastumkehr - das wurde vor ein paar Jahren ausgedehnt auf 12 Monate. Das heißt, der Händler muss dir nachweisen, dass der Fehler NICHT von Anfang an im Gerät angelegt war, sondern dass er durch Fehlbedienung bei dir ausgefallen ist.

3) Erfüliungsort ist bei dir vor Ort - du musst also nicht das Gerät irgendwo zur Reparatur bringen, es muss bei dir selbst repariert oder abgeholt werden

4) du hast die Wahl zur Nacherfüllung zwischen Reparatur, Austausch, Minderung oder Geld zurücl. Wenn der Verkäufer das erste nicht will, kann er dir einfach das Geld zurück geben.

5) Sämtliche Kosten, die dir durch die Mängelbehebung entstehen, hat der Händler zu erstatten

All das sind deine gesetzlichen Rechte.

Was darüber hinaus ein Hersteller als Garantie anbietet ist eine freiwillige Leistung, die er an beliebige eigene Bedingungen knüpfen kann.

30.07.2026, 18:18 Uhr - Editiert von traut, alte Version: hier
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