Re(4): Kosten für Ausstellung der Löschungserklärung Pfandrecht
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Re(4): Kosten für Ausstellung der Löschungserklärung Pfandrecht
17.04.2019, 08:27:50
Danke, offensichtlich ist das nicht unüblich.

Vereinbart wurde damals in den AGBs:

"eben den Kreditkosten ist der Kreditnehmer verpflichtet, alle aus dem Kreditverhältnis entstehenden Kosten, Auslagen, Stempel, Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben jeglicher Art, die aus dem Anlaß der Begründung, des aufrechten Bestandes, der Befestigung und *Beendigung* des Kreditverhältnisses erwachsen, nachweislich aus eigenem zu tragen bzw der Bank nach Selbstauslage
zu ersetzen, sodaß die Bank niemals eine sich hieraus ergebende Belastung treffen kann. Hierzu zählen insbesondere auch allfällige Mahnspesen lauf Schalteraushang, Vergleichs-, Prozeß-, Exekutions-, Schätzungs-, Infabulafions-, *Löschungs-* und Abtretungskosfen, sowie Kosten für die Beteiligung an Schätzungs-, Versteigerungs- und Verteilungsverfahren, eines Insolvenzverfahrens, der rechtsfreundlichen Vertretung, Kosten aus Inkasso durch Drifte sowie etwaige - auch eigene - Kosten für Betreibungs- und Zwangsmaßnahmen, gleichgültig ob alle diese Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Natur sind."

Werde mal nachfragen, was wir für die 300 genau bekommen, aber ich nehme mal an dass mit "Löschungsurkunde" nur der Wisch gemeint ist, mit dem man zu Notar/BG gehen kann. Das fände ich ein wenig heftig.

Aber freu dich. Dafür hast du eine lastenfreie Immobilie...


Ja, nachdem ich die Lasten selbst beglichen habe. Einerseits hört man irgendwann auf über die Tausenden Euro an Nebengeräuschen nachzudenken, weils eh wenig bringt, andererseits wurmt es doch jedes mal kurz :~(

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