KFZ-Lenken und Dronabinol (THC)?
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Re: KFZ-Lenken und Dronabinol (THC)?
20.05.2019, 09:33:54
Melde dich an der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nach deinem Hauptwohnsitz für eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zur Lenkberechtigung an (Bezirkshauptmannschaft oder Magistratisches Bezirksamt). Es wird dir wahrscheinlich aufgetragen die folgenden Gutachten zu erbringen: Facharzt für Neurologie (warum du Dronabinol brauchst), Facharzt für Psychiatrie (ob Abhängigkeit besteht und welche Auflagen zu erfüllen sind), eventuell könntest du auch eine verkehrspsychologische Untersuchung bekommen und eine Drogenharnuntersuchung. Letztendlich wirst du wahrscheinlich die Codes 104 (Auflagen) und 68 (kein Alkohol) mit einer Befristung bekommen. Wie die Auflagen genau aussehen werden, kann ich nicht im Voraus sagen, da es keine genauen Richtlinien für solche Fälle gibt, die Fachärzte die Situation immer-wieder anders einschätzen und weil auch jeder Amtsarzt das etwas anders sieht. Du könntest von gar nichts und auch keine Befristung bis zu der maximalen Auflagenkombination von Befristung für 1 Jahr mit vierteljährlichen Drogenharnkontrollen und regelmäßigen Facharztkontrollen bekommen (wäre aber etwas überzogen).

Und das alles kostet auch einiges. Aber danach bist du im Großen und Ganzen auf der sicheren Seite. Du hast eine bestätigte, bedingte gesundheitliche Eignung zur Lenkberechtigung von der Behörde bekommen. Somit darfst du auch mit einem positiven Harnbefund auf THC fahren.

Aber: Du darfst nur Fahren, wenn du auch aktuell fahrtüchtig bist, d.h. dass sich weder das Dronabinol noch andere Umstände (z.B. Übermüdung) auf dein Gesamtzustand so auswirken, dass eine Beeinträchtigung wahrnehmbar wird. Und dieses wird im Zweifel von einem Amtsarzt oder von einem beauftragtem Arzt festgestellt, falls du entweder von der Polizei wegen auffälligen Fahrens aufgehalten wirst oder in ein Planquadrat fällst. Auf jedem Fall solltest du immer eine Kopie des amtsärztlichen Gutachtens mithaben, da bei einer Positivität auf THC im Harn wird jeder Arzt hellhörig und skeptisch. Und wenn eine Beeinträchtigung vom untersuchenden Arzt festgestellt wird kommst du ohne Strafe und Führerscheinentzug nicht davon. Noch schlimmer wird es wenn du in so einem Zustand einen Unfall baust. Also keine einfache Sache - schließe auf jedem Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Eines noch: gem. § 14 FSG-GV ist ein Mensch der Suchtmittel ärztlich angeordnet bekommt und nicht abhängig ist, generell nicht für den Führerschein ungeeignet. Man muss nur gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Wenn ich aber so ein gesundheitliches Problem hätte und regelmäßig fahren würde, würde ich nur im äußersten Fall zum Dronabinol greifen und vorher alle, wirklich alle medikamentöse Alternativen ausprobieren. Es mag schon sein, dass man bei voreiligen Aktionen der Polizei oder der Ärzte letztendlich dann doch Recht bekommt, aber der Aufwand bis dahin kann schon immer-wieder enorm werden.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte ;-)

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