Re(7): "Recht" auf Elektronische Zustellung ab 1.1.2019
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Re(7): "Recht" auf Elektronische Zustellung ab 1.1.2019
26.11.2019, 18:00:11
das ist alles bewußt so gemacht, weil sich im Abgabenrecht nach der Absicht
des Gesetzgebers so wenig Menschen wie möglich  auskennen sollen, damit sie
auch solche Abgaben zahlen, die sie - nach der Rechtslage nach- gar nicht
zahlen müssten.
die sollen scheiccen gehen. Echt.

Die sollen lieber mal die fixen GELD-Beträge in den Gesetzen valorisieren. Das ist eine Frechheit, was da passiert.

Die Angemessenheitsgrenze für PKW (aka Luxustangente) war mal im letzten Jahrtausend satte 467.000ATS. Die wurde immer wieder angehoben, zur Not halt Einzelfallbezogen durch diverse "Urteile".
Dann hat man das in EUR umgerechnet und um ein paar Cent aufgerundet. auf 34.000 damals. Und nach einer erfolgreichen Klage in 2005 auf großzügige 40k€ angehoben.
Seither hat sich der Wert um nicht 1c erhöht. Obwohl er rein nach VPI bereits bei ~52.500 liegen müßte.

Gleiches die geringwertigen Wirtschaftsgüter GWG. Das waren bei Einführung in den 80ern ATS 5000. Seither NIE angehoben, nur auf EUR 400 umgerechnet.  Jetzt, 2020 wird das "großzügig" auf EUR 800 erhöht. Daß ich nicht lache. Ich hab mir das vor ein paar Wochen mal aus Interesse ausgerecht: damals betrug der indexangepaßte Wert der ATS 5000 von vor ~35Jahren exakt 792€. WOW, danke für die "großzügige Erhöhung" auf 800.

Bei sowas bekomm ich SOOOOOOO einen HAls.

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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