OLG Wien: Thermofenster = Mangel, Klägerin kann Audi zurückgeben
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Re(2): OLG Wien: Thermofenster = Mangel, Klägerin kann Audi zurückgeben
27.11.2019, 11:38:31
Scheinbar gibt's keine tragfähige Begründung, warum sie die Reinigung
abschalten.


Inwiefern ist das nicht "tragfähig"?


Renault räumte beispielsweise gegenüber dem KBA ein, die Abgasrückführung (AGR) bei niedrigen Temperaturen zu drosseln. Das sei aus Gründen des Motorschutzes nötig, um "Versottung und Verlackung der AGR-Kompontenten, sowie Vereisung im Luftpfad und Verrußung des Motoröls" zu vermeiden. Der Hersteller beruft sich – wie andere auch – auf die EU-Bestimmungen, die Abschalteinrichtungen verbieten, aber zum Schutze des Motors doch ausnahmsweise zulassen.


bzw. auch https://kurier.at/wirtschaft/dieselaffaere-neues-gutachten-eines-wiener-autoexperten-bringt-vw-in-erklaerungsnot/281.314.833

Wenn das Ding in der EU nach bestandenem Test zugelassen ist, verstehe ich
nicht, wie ein Provinzgericht das einfach ignorieren kann


Weil dieser Mangel beim Test für die Zulassung nicht gefunden/geprüft wurde?

Es besteht die latente Gefahr, dass mein Joghurt kaputt ist, obwohl es noch
nicht abgelaufen ist. Daher gebe ich es jetzt zurück.


Den Mangel musst du schon auch nachweisen.

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Faustregel: 1 Langstreckenflug emittiert (pro Passagier) so viel CO2 wie 1 Jahr Autofahren (pro Auto)
Yes, Prime Minister Global Warming Part 1, Part 2
27.11.2019, 11:41 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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Re(5): OLG Wien: Thermofenster = Mangel, Klägerin kann Audi zurückgeben
28.11.2019, 07:53:38
Gerne!

https://de.wikipedia.org/wiki/Typgenehmigung
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__4.html

4) Die EG-Typgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp oder die zu genehmigenden Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2007/46/EG vorliegen und nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2007/46/EG die Erfüllung der spezifischen Bestimmungen der Artikel 9 und 10 sichergestellt ist und die erforderlichen Prüfverfahren ordnungsgemäß und mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt wurden und der Antragsteller nachweist, dass er nach Anhang X der Richtlinie 2007/46/EG über ein wirksames System zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion verfügt, um zu gewährleisten, dass die herzustellenden Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten jeweils mit dem genehmigten Typ übereinstimmen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32007L0046&from=DE#d1e375-1-1

Der Genehmigungsprozess ist EU gesetzlich geregelt und der Antragsteller hat ein Recht auf Genehmigung, wenn er die gesetzlich definierten Vorschriften erfüllt.

Diese ewige Rumreitei auf „Normen sind aber keine Gesetze“ ist ähnlich nervend wie „Ust ist aber nicht MwSt „

28.11.2019, 08:05 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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