Re: Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen)
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Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen)
04.08.2020, 02:20:12
Hallo zusammen,

ich bin berufsbedingt von Deutschland nach Österreich gezogen und überlege, mein gebrauchtes Auto (Peugeot 107, 9 Jahre alt) nachzuholen, d.h. nach Österreich zu importieren.
Zum Thema "Auto-Import von Deutschland nach Österreich" hab ich viele Infos gefunden und bin mir über den grundsätzlichen Ablauf klar. Zu jedem der unten genannten 5 Punkte hab ich aber noch Detailfragen.

Wäre toll, wenn mir jemand mit Wissen und eigenen Erfahrungen weiterhelfen könnte.

Also, der grundsätzliche Ablauf sieht für mich so aus:

1. Überführung / Transport
2. Eintrag in Genehmigungsdatenbank
3. "Pickerl" / § 57a KFG 1967
4. Freigabe durch die Finanzbehörden / NoVA
5. Versicherung und Zulassung


Fragen hab ich folgende:

zu 1. Überführung / Transport:
- Kann ich mit der bestehenden deutschen Zulassung und Versicherung "ganz normal" nach Österreich fahren, dort alles erledigen und es danach in Deutschland abmelden?
- Oder ist es notwendig, es erst in Deutschland abzumelden und dann mit einem Überstellungskennzeichen nach Österreich zu fahren?


zu 2. Eintrag in Genehmigungsdatenbank:
Ich hab die Info gefunden "Eintrag in Genehmigungsdatenbank nimmt Generalimporteur oder die Kfz-Prüfstelle vor."
- Was heißt "Generalimporteur"? Bedeutet das, dass ich zu einem Vertragshändler für meine Automarke vor Ort gehe?


zu 3. "Pickerl" / § 57a KFG 1967:
Folgende Info hab ich gefunden:
"Die Daten des Fahrzeuges dürfen nur dann in die Genehmigungsdatenbank eingegeben werden, wenn bei bereits fällig gewordener Begutachtung nach § 57a KFG 1967 ("Pickerl") ein gültiges positives Gutachten gemäß § 57a KFG 1967 vorgelegt wird. Anstelle des Gutachtens gemäß §57a kann ein Nachweis eines positiven Ergebnisses einer technischen Untersuchung im Sinne der Richtlinie 96/96/EG (Richtlinie über die technische Überwachung) vorgelegt werden."
- Wenn ich noch in Deutschland eine neue TÜV-Untersuchung machen würde (die sowieso demnächst fällig wäre) würde diese dann in Österreich anerkannt werden, würde ich dafür ohne nochmalige Untersuchung ein "Pickerl" erhalten?


zu 4. Freigabe durch die Finanzbehörden / NoVA:
Den Vordruck Nova 2 kenn ich: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/NOVA2.pdf
- Was geb ich bei einem Gebrauchtwagen unter Punkt "Bemessungsgrundlage" an? Einen eigenen Schätzwert? Kann ich mich da an irgendwelchen Gebrauchtmärkten orientieren oder brauche ich die Eurotax-Werte?


zu 5. Versicherung und Zulassung:
In Österreich gibt es bei Auto-Versicherungen eine "Bonus/Malus-Stufe" (mit Punkten von 0 bis 9), in Deutschland gibt es Schadenfreiheitsklassen.
- Kann ich bei mehr als 9 Jahren ohne Schaden dann entsprechend Stufe 0 wählen?


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Re: Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen)
04.08.2020, 07:09:00
1) ja. Mit österreichischem Wohnsitz darfst du 1 Monat mit dem ausländischen Kennzeichen fahren, eben genau um solche Geschichten zu erledigen. Zur Sicherheit würd ich ein paar Unterlagen bzgl. des Imports mitführen, dann kannst das im Zuge einer Kontrolle auch glaubhaft machen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/Seite.063160.html

2) Es gibt für jede Marke einen Generalimporteur. Als Beispiel sei für VW die Porsche Austria GmbH & Co OG in Salzburg genannt. Hier die aktuelle Liste:
https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:743466f0-2a9a-477a-b1ba-734b61ee8ba3/ermaechtigte_20200626.xls
Es gibt oft auch die Möglichkeit, das durch Vertragspartner abwickeln zu lassen, allerdings ist der Aufwand wenn es ein Serienfahrzeug ist sehr gering.
Ich hab das beim letzten Fahrzeug selber über die online Variante gemacht, und hab mir somit einen Teil der Rennerei, etwas Zeit und Geld gespart. Die Seite dafür ist länderspezifisch nach deinem Bundesland.


3) das kommt drauf an. Wir haben hier teilweise andere Abstände, bei uns gibts für Neufahrzeuge 3/2/1 Abstand, sprich ab einem Alter von 5 Jahren brauchst jährlich das Pickerl. Unter Vorlage der Dekra Prüfdokumente kriegst an der Zulassungsstelle üblicherweise das Pickerl umgeschrieben auf das nächste Jubiläum der erstmaligen Zulassung, sofern dadurch unser Überprüfungsintervall nicht überschritten wird (war bei mir bei beiden so). Das liegt aber auch bissl an dem/der SachbearbeiterIn auf der Zulassungsstelle. Außer es ist irgendein Sonderfahrzeug oder mit Umbauten, dann musst sowieso zur Einzelvorstellung.

4) Wenn du keinen aktuellen, glaubwürdigen Kaufvertrag von einem Händler hast wird das Mittel aus EuroTax An- und Verkaufspreis angenommen. Bin mir jetzt nimmer sicher, ich glaub da musst den Auszug selber mitbringen, ich hatte immer einen Kaufvertrag. Bekommst wenns is gegen einen kleinen Obulus beim ÖAMTC/ARBÖ. Oder du lässt das Ganze sowieso abwickeln.

5) Nein. Du wählst gar nix, das macht die Versicherung. Geh dazu aber zu einem unabhängigen Versicherungsmakler, denn der sagt dir aus Erfahrung welche österreichische Versicherung die SF Klasse (teils) übernimmt. Müssen tun sie das nämlich nicht. Das macht für dich nämlich einen ordentlichen Unterschied. Vor allem, wenn eine Versicherung sie mal übernommen hat, kannst ein Jahr später wechseln und die nächste wird sie im Normalfall auch wieder übernehmen.

04.08.2020, 07:13 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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