Re(2): Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen)
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen) (15 Beiträge, 1108 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Auto-Import nach Österreich (viele Detailfragen)
04.08.2020, 02:20:12
Hallo zusammen,

ich bin berufsbedingt von Deutschland nach Österreich gezogen und überlege, mein gebrauchtes Auto (Peugeot 107, 9 Jahre alt) nachzuholen, d.h. nach Österreich zu importieren.
Zum Thema "Auto-Import von Deutschland nach Österreich" hab ich viele Infos gefunden und bin mir über den grundsätzlichen Ablauf klar. Zu jedem der unten genannten 5 Punkte hab ich aber noch Detailfragen.

Wäre toll, wenn mir jemand mit Wissen und eigenen Erfahrungen weiterhelfen könnte.

Also, der grundsätzliche Ablauf sieht für mich so aus:

1. Überführung / Transport
2. Eintrag in Genehmigungsdatenbank
3. "Pickerl" / § 57a KFG 1967
4. Freigabe durch die Finanzbehörden / NoVA
5. Versicherung und Zulassung


Fragen hab ich folgende:

zu 1. Überführung / Transport:
- Kann ich mit der bestehenden deutschen Zulassung und Versicherung "ganz normal" nach Österreich fahren, dort alles erledigen und es danach in Deutschland abmelden?
- Oder ist es notwendig, es erst in Deutschland abzumelden und dann mit einem Überstellungskennzeichen nach Österreich zu fahren?


zu 2. Eintrag in Genehmigungsdatenbank:
Ich hab die Info gefunden "Eintrag in Genehmigungsdatenbank nimmt Generalimporteur oder die Kfz-Prüfstelle vor."
- Was heißt "Generalimporteur"? Bedeutet das, dass ich zu einem Vertragshändler für meine Automarke vor Ort gehe?


zu 3. "Pickerl" / § 57a KFG 1967:
Folgende Info hab ich gefunden:
"Die Daten des Fahrzeuges dürfen nur dann in die Genehmigungsdatenbank eingegeben werden, wenn bei bereits fällig gewordener Begutachtung nach § 57a KFG 1967 ("Pickerl") ein gültiges positives Gutachten gemäß § 57a KFG 1967 vorgelegt wird. Anstelle des Gutachtens gemäß §57a kann ein Nachweis eines positiven Ergebnisses einer technischen Untersuchung im Sinne der Richtlinie 96/96/EG (Richtlinie über die technische Überwachung) vorgelegt werden."
- Wenn ich noch in Deutschland eine neue TÜV-Untersuchung machen würde (die sowieso demnächst fällig wäre) würde diese dann in Österreich anerkannt werden, würde ich dafür ohne nochmalige Untersuchung ein "Pickerl" erhalten?


zu 4. Freigabe durch die Finanzbehörden / NoVA:
Den Vordruck Nova 2 kenn ich: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/NOVA2.pdf
- Was geb ich bei einem Gebrauchtwagen unter Punkt "Bemessungsgrundlage" an? Einen eigenen Schätzwert? Kann ich mich da an irgendwelchen Gebrauchtmärkten orientieren oder brauche ich die Eurotax-Werte?


zu 5. Versicherung und Zulassung:
In Österreich gibt es bei Auto-Versicherungen eine "Bonus/Malus-Stufe" (mit Punkten von 0 bis 9), in Deutschland gibt es Schadenfreiheitsklassen.
- Kann ich bei mehr als 9 Jahren ohne Schaden dann entsprechend Stufe 0 wählen?


Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
. PLONKED von Mr. 5  (Branko Milijas am 02.12.2022, 16:34:46)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung