Re(4): PV-Überschusseinspeisung - wie rechnet man das ab?
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Re(4): PV-Überschusseinspeisung - wie rechnet man das ab?
11.09.2020, 07:59:13
Warum meinst du, dass die Vermieterin mit Strom handelt?


Na weil sie Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und an die Mieter zu einem von ihr festgelegten Tarif weiterverkauft, gemischt mit selbst erzeugtem Strom.

Dann müsste dies ja auch jede Hausverwaltung tun wenn Strom für den
allgemeinen Verbrauch eingekauft wird oder Subzähler betrieben werden.


Da werden nur Kosten abgerechnet/ersetzt und kein eigener Tarif verwendet.

Lt. https://ebutilities.at/files/oee-db-app/MaKo/Gemeinschaftliche_Erzeugungsanlagen.pdf  wäre dieses Modell auch nicht erlaubt(?) weil der Gesetzgeber offenbar unbedingt die Stromaufteilung mit 1/4-Stunden-Werten messen wollte damit der Netzbetreiber auf seine Kosten kommt und die Kontrolle über die Abrechnung hat: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007045

D.h. offenbar ist es rechtlich nur dann zulässig, wenn jeder Teilnehmer/Mieter weiterhin einen eigenen Zähler (nicht Subzähler) hat und einen Netznutzungsvertrag samt Zusatzvereinbarung mit dem Netzbetreiber hat.

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