Re(8): PV-Überschusseinspeisung - wie rechnet man das ab?
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Re(8): PV-Überschusseinspeisung - wie rechnet man das ab?
11.09.2020, 10:28:53
Der Gesetzgeber hat das Problem, dass er die Volkswirtschaftliche Sicht
bewahren muss. Stell dir vor, die Alt Erlaa Bauten machen sich stromtechnisch
unabhängig - 10.000 Mieter. Super Sache.
Und dann geht das technisch in die Hose und sie haben 5 Tage keinen Strom. Der
volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Die Versorger haben ja eine
VersorgungsPFLICHT. Aufgrund ihrer Größe können sie diese auch eingehen. Ein
Kleiner kann das nie leisten.


Das ist sehr hypothetisch und wird durch diese Regelungen nicht verhindert. Eine PV-Anlage liefert so oder so manchmal mehr oder weniger 0 Strom und eine Lösung, die das nicht toleriert, wird nicht gebaut. Die könnte also in jeder Variante jederzeit eingehen und nichts würde passieren. Und die Teile, die Überschuss einspeisen, neue Zähler usw. können vielleicht Störungen verursachen, aber m.E. in der erlaubten wie in der "verbotenen" Variante (in beiden Fällen hängt ein Zähler zw. der PV-Anlage und dem Netz).

Wahrscheinlich ist die Versorgung mit jeder PV-Hausanlage im Schnitt besser als eine rein netzabhängige.

Es geht denen eher darum, dass sich ein Wildwuchs an Mini-Energieversorgern etablieren könnte, der ihnen das lukrative Geschäft wegnimmt. Z.B. ein Startup, das allen MFH solche Anlagen andreht und am Solarstrom und an Förderungen verdient.

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