Corona: Absetzbarkeit von Home Office
Geizhals » Forum » Finanzen » Corona: Absetzbarkeit von Home Office (52 Beiträge, 1326 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
........
Re(8): Corona: Absetzbarkeit von Home Office
07.02.2021, 22:34:00
>schon mit einem Sofa an der Wand oder Belletristik im Bücherregel argumentiert.

Na gut, hab ich beides nicht in diesem Raum. Scheint recht willkürlich zu sein, das gefällt mir nicht.

>Bereits der begründete Verdacht, dass das Arbeitszimmer auch für Wohnzwecke genutzt wird

Nun gut, aber warum soll ich ein Arbeitszimmer, das sich in meiner Wohnung befindet, nicht auch zu anderen Zwecken nutzen? Will mir das Finanzamt untersagen Teile meiner eigenen Räumlichkeiten zu betreten? Ich zahle dafür ja nicht nur Miete von Montag bis Freitag...

Irgendeine Logik scheint es zu geben, aber mir erschließt sich die nicht. Ich kann ja verstehen, wenn es heißt ich darf die abzuschreibenden Bürogegenstände nur beruflich nutzen. Aber wenn ich in dem Raum in der Freizeit Sportübungen mach, weil da nunmal am meisten Platz frei ist, warum hat das irgendeine Relevanz? Nicht, dass es wer prüfen könnte.

>Damit Du Dich nicht ganz so schlecht dabei fühlst - der gewerbliche Nutzer könnte dafür ganze 12,82 Euro pro Monat absetzen. AfA für Büroeinrichtung sind 13 Jahre...

Mist, stimmt. Allerdings... AfA habe ich auch mit 10 Jahren gesehen, also sinds immer noch 200 Euro im Jahr. Besser als nix, da sammelt sich bei mir immer einiges an.

>Das musst Du schon sehr gut argumentieren können.

Ich bin nur im Homeoffice, was mehr muss ich begründen als "ich hab 100% Homeoffice, hier ist die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, bitte danke"? Ich hätte beim Arbeitgeber vor Ort gar keinen mir zugeteilten Platz oder so, höchstens shared spaces die seit Pandemiebeginn sowieso nicht mehr zugänglich sind.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.........
Re(9): Corona: Absetzbarkeit von Home Office
07.02.2021, 23:03:26
Nun gut, aber warum soll ich ein Arbeitszimmer, das sich in meiner Wohnung
befindet, nicht auch zu anderen Zwecken nutzen? Will mir das Finanzamt
untersagen Teile meiner eigenen Räumlichkeiten zu betreten? Ich zahle dafür ja
nicht nur Miete von Montag bis Freitag...


10% private Mitnutzung läßt man wohl mittlerweile durchgehen. Wichtig: In D gehts dabei immer um die mit dem Arbeitszimmer direkt verbundenen Kosten (anteilige Miet- und Nebenkosten, Renovierung, etc.). Arbeitsmittel kannst Du auch ohne absetzen und dafür ist es dann auch irrelevant, ob sie in einem speziellen Arbeitszimmer oder woanders in Deiner Wohnung residieren. Man sollte dann allerdings drauf achten, dass man sie möglichst unter der GWG-Schranke hält, denn sonst hast Du da auch wieder die AfA-Sätze.

Ich bin nur im Homeoffice, was mehr muss ich begründen als "ich hab 100%
Homeoffice, hier ist die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, bitte danke"? Ich
hätte beim Arbeitgeber vor Ort gar keinen mir zugeteilten Platz oder so,
höchstens shared spaces die seit Pandemiebeginn sowieso nicht mehr zugänglich
sind.


Das ist (in D) sowieso Mindestvoraussetzung. Es gibt übrigens auch die Option, einen Raum Deiner Wohnung an Deinen Arbeitgeber zu vermieten, dann ist es nämlich kein häusliches Arbeitszimmer mehr, sondern ein Büroraum des Arbeitgebers. Mit sowas tut sich natürlich leichter, wer im Eigentum wohnt. Sonst ist der Mietvertrag damit wahrscheinlich inkompatibel.

Aber abgesehen von all dem: Wegen Corona haben wir ja gerade eine Sondersituation. Wer nur deshalb vorübergehend auf Homeoffice angewiesen ist, stellt sich mit den Corona-Pauschalen vermutlich besser.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung