Re(9): Corona: Absetzbarkeit von Home Office
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.  Re: Corona: Absetzbarkeit von Home Office
 (sky am 01.02.2021, 14:04:06)
...  Re(3): Corona: Absetzbarkeit von Home Office  (sky am 02.02.2021, 09:18:08)
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Re(9): Corona: Absetzbarkeit von Home Office
07.02.2021, 23:03:26
Nun gut, aber warum soll ich ein Arbeitszimmer, das sich in meiner Wohnung
befindet, nicht auch zu anderen Zwecken nutzen? Will mir das Finanzamt
untersagen Teile meiner eigenen Räumlichkeiten zu betreten? Ich zahle dafür ja
nicht nur Miete von Montag bis Freitag...


10% private Mitnutzung läßt man wohl mittlerweile durchgehen. Wichtig: In D gehts dabei immer um die mit dem Arbeitszimmer direkt verbundenen Kosten (anteilige Miet- und Nebenkosten, Renovierung, etc.). Arbeitsmittel kannst Du auch ohne absetzen und dafür ist es dann auch irrelevant, ob sie in einem speziellen Arbeitszimmer oder woanders in Deiner Wohnung residieren. Man sollte dann allerdings drauf achten, dass man sie möglichst unter der GWG-Schranke hält, denn sonst hast Du da auch wieder die AfA-Sätze.

Ich bin nur im Homeoffice, was mehr muss ich begründen als "ich hab 100%
Homeoffice, hier ist die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, bitte danke"? Ich
hätte beim Arbeitgeber vor Ort gar keinen mir zugeteilten Platz oder so,
höchstens shared spaces die seit Pandemiebeginn sowieso nicht mehr zugänglich
sind.


Das ist (in D) sowieso Mindestvoraussetzung. Es gibt übrigens auch die Option, einen Raum Deiner Wohnung an Deinen Arbeitgeber zu vermieten, dann ist es nämlich kein häusliches Arbeitszimmer mehr, sondern ein Büroraum des Arbeitgebers. Mit sowas tut sich natürlich leichter, wer im Eigentum wohnt. Sonst ist der Mietvertrag damit wahrscheinlich inkompatibel.

Aber abgesehen von all dem: Wegen Corona haben wir ja gerade eine Sondersituation. Wer nur deshalb vorübergehend auf Homeoffice angewiesen ist, stellt sich mit den Corona-Pauschalen vermutlich besser.

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