Videoüberwacht vom Nachbarn
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Re: Videoüberwacht vom Nachbarn
02.03.2021, 16:42:34
hat jemand schon praktische (!) Erfahrung zum Thema Videoüberwachung
gemacht?

ja, mehrfach
Vorbehaltlich der Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn (worauf ich gerade keine
besondere Lust habe), weiss wer, wie man gegen die Kamera im Notfall vorgehen
bzw. womit man drohen kann?
Anzeige, RA-Schreiben, Meldung bei der DSVGO?

kann ich dir ganz genau sagen:

1. auch wenn  du darauf nicht heiß bist: red mim Nachbar, frag ihn, was das soll

wenn das (anzunehmenderweise) nix bringt, dann gehts weiter in der Eskalation

2a. Beschwerde bei der Datenschutzkommission. Geht per MAil an 'dsb(AT)dsb.gv.at'

2b. gleichzeitig Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft (als Staatsorgan zur Überwachung des Datenschutzes betroffener Bürger). In Wien ist das das Magistratische Bezirksamt, formlose Beschwerde per MAil an 'post(AT)mba[Bezirk als zweistellige Zahl, also 01 bis 22].magwien.gv.at'

bis jetzt war alles kostenlos. Ab jetzt mußt du selbst Geld in die Hand nehmen (das du bei Verfahrensgewinn allerdings erstattest bekommst):

3. Ein Schreiben durch den Anwalt an den NAchbar, indem man ihn Auffordert, die Überwachung einzustellen, weil ansonsten weitere gerichtliche Schritte folgen

4. Besitzstörungsklage (geht nur binnen 30 Tage ab Bekanntwerden der Störung, also wenn du friedlicheren Varianten ausprobieren willst, sowieso zu spät)

5. Unterlassungsklage

Aus Erfahrung: wenn 1 nix bringt, dann bringt 3 auch nix mehr.

2a+2b sind recht zahnlos, die kümmern sich ungern um private Überwachungen. V.a. die DSB ist da extrem zach, selbst wenn die Überwachung OFFENSICHTLICH illegal ist. Und du wirst über den Fort- und Ausgang des Verfahrens nicht wirklich informiert. Dafür ist es gratis und der NAchbar muß beweisen, daß seine Anlage legal ist und Datenschutzbestimmungen NICHT verletzt (was ihm nicht gelingen wird).
Rechne mit 1-2Jahren, bis du Nachricht bekommst, daß das Verfahren abgeschlossen ist. WIE erfährst du aber nicht!

Ebenso langwierig, aber WEITAUS effektiver ist 4+5. Hat aber ein gewisses Prozeßrisiko: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Auch wen du 5 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnst, ein Restrisko bleibt. Weil jetzt du als Kläger das Fehlverhalten des Nachbar beweisen mußt.

Und selbst wenn die Rechtslage absolut klar ist, gibts immer wieder mal einen lustigen Richter, der dem Überwacher glaubt, wenn der meint, er hat keine Ahnung, wer die Kameras da montiert hat, er wars nicht, die sind über NAcht vom Himmel gefallen und waren plötzlich einfach da. So krasse Fehlurteile sind die absolute AUsnahme und die kann man auch durch eine außerordentliche Revision aushebeln (erfolgreich), aber die Geduld mußt auch mal haben. Und den richtigen Anwalt dazu - den du bis zum rechtskräftigen Urteil vorfinanzieren "darfst".

Also mein Rat: probiers mal echt freundlich. Egal wie schwer dir das fällt. Denn wenn es funktioniert, ist es die beste, schnellste, effektivste und billigste Lösung, die noch dazu keine verbrannte Erde hinterläßt.

Wenn es nicht hilft, bleibt realistisch eh nur 5.
Rechne dann damit, daß wir dich 2025 beim Resetarits sehen ;-)

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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