Strafverfügung mit falschen Angaben
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Re(8): Strafverfügung mit falschen Angaben
30.06.2021, 12:51:41
Offensichtlich bist du sehr jung! Ich fülle daher gerne gewisse altersbedingte
Bildungslücken.
mei lieb
Eine Halbautobahn ist eine Österreichische Irrwitzkonstruktion, die meist
4-Spurig ist, aber keine Leitschienen in der Mitte hat.
Leitschienen in der Mitte sind in Österreich sehr selten, aber egal.
  Ergebnis sind dann enorme Todeszahlen, worauf man die herzigen
Beton-Abprallwände in die Mitte stellt, was die Todeszahlen etwas senkt aber
immer noch nicht 130 erlaubt.
Liegt aber nicht an den Betonschutzwänden, sondern am fehlenden Pannenstreifen bzw. an sonstigen Querschnittselementen...
Dann beginnt man links und rechts verzweifelt Beton anzustücken um nach 10-20
Jahren endlich eine echte Autobahn zu haben.
So kommt das also beim durschnittlichen Autobahnnutzer an, interessant...

Wenn man alle Kosten zusammenrechnet, kostet das ganze vermutlich doppelt so
viel wie wenn man von Anfang an ein AB gebaut hätte. Aber als gelernten
Österreicher überrascht einen so etwas kaum.
NEIN!?
DOCH!
OH!
Aber ja, kein Geld haben, Infrastruktur haben wollen und im Nachgang schimpfen, das könnens alle gut.
Dort galt dann 100.
In Leoben, zwischen den Tunnelstücken, wird auch immer 100 km/h bleiben, alles andere macht dort auch mit dem Knoten keinen Sinn.
Gleiches übrigens auch an der S1/A5, worum es in dem Thread eigentlich geht. Dort ist eine Beschränkung auf 100 km/h wegen dem Knoten mit der A5.

Was ich klassisch übersehen habe und dann fest bezahlte. Mein Fehler, kein
Mitleid.

Wenn ich schnell fahren kann, muss ich auch zahlen können. Das ist aber nur mein Ansatz.
Ich lebe aktuell in einer Gegend, wo bei gutem Wetter noch mehr drin ist, aber ja, da kosts auch nix...

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