Mahnklage wegen nicht angekommener Lieferung
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Re: Ich sehe das nicht ganz so
05.11.2021, 11:26:02
Die Aussage ist mMn absolut falsch.

nö, deine Antwort.
Was aber daran liegt, daß du zumindest teilweise nicht verstehst, wovon ich spreche.

Jeder Ablauf in einem Unternehmen ist Risiken unterworfen: Bestellung, Warenannahme, Zahlungsverkehr, usw.

Recht hast du, wenn du das Risiko bewertest und die Kontrollen nach dem innewohnenden Prozeßrisiko ausrichten willst.
Aber WIE du es machst, ist falsch.
Begründung: du sagst, weil nur 1 Paket von 1000 verschwindet, ist es "risikolos". Das ist falsch, es ist genau umgekehrt: weil 1000 Pakete behandelt werden, ist es riskant.
Offensichtlich ist der Prozeß Warenannahme unzureichend implementiert, denn die Person, die ihn ausführt, ist überlastet und der Aufgabe nicht gewachsen. Was nicht IHRE Schuld ist, sondern die des Prozesses! Wenn die Person Ware kontrollieren und übernehmen soll, aber daneben noch das Telefon abheben, Mails schreiben, den Türöffner beaufsichtigen und vielleicht sogar einen Kunden empfangen soll, dann geht das einfach nicht. Das schafft keiner und DAS IST ein Risiko! Wie sich ja gezeigt hat.

Also haben wir ein Risiko, das Risiko, daß nicht auf Vollständigkeit kontrolliert wird, ja sogar daß Ware "ungeschaut" übernommen wird.
Eine Kontrolle dazu gibt es aber nicht.

Was in Summe dazu führt, daß man einen risikobehafteten Prozeß hat, in dem Kontrollen nicht mal vorgesehen sind.

Was zum Totalversagen des Prozesses geführt hat, denn wenn eine falsche oder fehlende Warenlieferung erst auffällt, wenn die Klage ins Haus flattert, dann ist das ein Totalversagen auf  allen Ebenen des Prozesses und ein Totalversagen der Kontrollinstanzen.

Es ist reine Statistik und Risikoappetit.

JEIN.
Denn um das zu bewerten, muß ich das Risiko erst mal erheben, damit kennen und letztlich bewerten. Dann kann ich einen risikobasierten Kontrollzugang machen. Ignorieren kommt da nicht vor ;-)

sagt btw auch das Gesetz, daß ein internes Kontrollsystem eingerichtet werden muss, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Das ist natürlich eine Gummifomulierung, aber gar niox machen, ignorieren, wegschauen - das ist zu wenig und kann dem Chef gewaltig auf den Kopf fallen.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re: Mahnklage wegen nicht angekommener Lieferung
03.11.2021, 09:56:11
Kurzfassung: ihr sitzt am Topf, und zwar gewaltig.

Offensichtlich gehts da um eine B2B-Sendung, da gehört das Risiko des Transportweges dem Empfänger. Also wenn euer Liferant das versendet hat (und das auch nachweisen kann), dann ist des völlig wurscht, ob ihr es bekommen habt. Ihr MÜSST zahlen.
Ihr könnt nachher wohl beim Transportunternehmen regressieren, aber das ist anderes Thema und interessiert den Lieferanten nicht.

DPD hat eine Übernahmebestätigung vorgelegt bei der ich unterschrieben habe.
(ist eindeutig meine Unterschrift).

also ist die Sendung nachweisbar zugestellt worden. Du behauptest das Gegenteil, BEWEISE es.
Bei deiner Schilderung klingt das so: wir bekommen viele Packerl, ich hab keinen Überblick darüber, keine Ahnung was wann vom wem ankommt und wo es dann landet. Das ist aber euer internes Problem (und ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt)
Mein Chef hat die Mahnklage beinsprucht und eine eidestattliche Erklärung
beigelegt, dass wir die Ware nicht erhalten haben.

Mutig. Meineid ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.

An eurer Stelle würde ich mich SOFORT mit dem KSV in Verbindung setzen und die Mahnklage bis auf den letzten Cent bezahlen, bevor das wirklich vor Gericht landet.
Muss ich mich da jetzt fürchten, dass ich das bezahlen muss?

vielleicht. Ich GLAUBE(!) eher nicht, weil ich da eher nur leichte Fahrlässigkeit sehe. Die verpflichtet aber nicht zum Schadenersatz. genaueres sagt dir die AK. oder die Gewerkschaft (falls Mitglied)


mfg
AVS



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