Beweiislastumkehr 12 Monate
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Re(3): Beweislastumkehr/Vermutungsfrist 12 Monate - mit .AT Links
17.01.2022, 10:26:33
Danke für die Ergänzung. Richtig, dass nun nur noch ein Nachbesserungsversuch akzeptiert werden muss, das ist auch eine wichtige Verbesserung. Da bin ich aber noch am Nachforschen.

Denn das (deutsche) BGB schreibt nun in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475d.html
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§ 475d Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wenn

1. der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat,
2. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt,
3. der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist,
4. der Unternehmer die gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat oder
5. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäß nacherfüllen wird.
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Aber in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html  steht noch immer
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§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Re: muss mich auf die Seite der Händler stellen
28.02.2022, 18:01:10
Hersteller können auch nur in die Verpflichtung genommen werden, wenn sie hierzulande eine Niederlassung haben. So mancher großer Hersteller hat das gar nicht. Der Händler ist für den Verbraucher am ehesten greifbar. Daher muss man auch dort ansetzen.

>Ich bin kein Händler, finde das aber unzumutbar und wird wieder Amazon bevorteilen, well welcher kleine Seitengassenkrämer  soll das noch leisten können und wollen?

Natürlich kann sich der das ned leisten. Ich kenne das persönlich aus der Hifi-Szene, wo die kleinen Händler schon vor vielen Jahren dazu übergegangen sind Bestellungen absichtlich nur mehr vor Ort in Person abzuschließen, weil die 14 Tage Rückgaberecht im Fernabsatzgeschäft tödlich sind. Da bestellst du extra für den Kunden Ware und der will sie dann nach ein paar Tagen ausprobieren zuhause auf einmal nicht mehr haben. Weder hast viel Platz um die retournierte Ware zwischenzulagern noch findest du so schnell wen der das gebraucht nimmt.

Viele winzige Hifi-Händler haben daher bereits vor der Pandemie schon zugesperrt und Covid hat ihnen den Rest gegeben.

Es gab aber auch Händler die kreative und kundenfreundliche Lösungen gefunden haben, ich kenne einen der schickt dem Kunden ein Testkit zum Probehören nach Hause und verrechnet nur den Versand und eine winzige Reinigungsgebühr. Wenn sich der Kunde am Ende zum Kauf entschließt, bekommt er diese ganzen Kosten angerechnet und brandneue Ware zugeschickt.

Am Ende sind stärkere Verbraucherschutzrechte gut, und auch kleine Händler können durchaus Lösungen finden wie man sieht. Andersherum an dich die Frage, warum haben Händler Produkte im Sortiment, denen sie nicht einmal EIN JAHR einwandfreie Funktion zutrauen können?

Wenn ein kleiner Händler ständig Reklamationen von weniger als EIN JAHR alter Ware bekommt und daran zugrunde geht, wie gut kann diese Ware dann gewesen sein?

>auf die Herstellerkonzerne mit Milliardenbilanzen hat sich die EU nicht gewagt loszugehen anstatt das als Garantiegebot auszuführen.

So wie es große Händler mit Milliardenbilanzen gibt und kleine, gibt es auch große Hersteller und kleine. Das würde das Problem doch nur von Händlern zu Herstellern verschieben, und die kleinen Hersteller wären dann benachteiligt.

>Ich war xx Jahre im Filialhandel im technischen Support und hätte so gut wie nie was quick & dirty direkt von einem Hersteller getauscht bekommen, es sei denn der bot sowas über eigene Garantie-Kanäle an  - jedes Defektteil ging in erster Linie nach eigener Prüfung über das Zentrallager an den regionalen Distributor, der sich seinerseits für die Abwicklung meist Monate Zeit lies wärend ichs dem Kunden sofort ersetzen musste oder wandeln in Form von Geld zurück. Irgenwann kam dann mal ein Austauschteil, oft wenn das Produkt schon nicht mehr gut nachgefragt war.

So kenne ich es auch. Der Händler in Ö hat gar keine Berechtigung einen Austausch einzuleiten und muss das Ding erstmal zu seinem Distributor in D schicken. Dort geht die Ware dann weiter zum Hersteller, oft in die USA, und der retourniert dann ein Ersatzteil aus den Staaten an den Distributor und der wieder an den Händler. Da vergehen mehrere Monate.

Auf der anderen Seite hast du einen Kunden, der nach nur wenigen Monaten einen kaputten Computer oder ein defektes Handy hat. Was soll der machen, monatelang ohne Handy oder Computer leben? Der muss sich dann natürlich auf eigene Kosten um einen Ersatz kümmern, den Händlern ist das vollkommen wurscht.

Findest du das in Ordnung?

Ich war als Kunde schon in der Situation, dass ich ein kaputtes Handy hatte und das beim Hersteller in Spanien einfach verschwand. Den Händler musste ich ein halbes Jahr lang ständig nerven, bis mir zumindest ein Teilbetrag am Ende erstattet wurde (Abnutzung, Restwert...), von dem ich aber das gleiche Handy gar nicht neu kaufen konnte. Musste daher selber 200 Euro drauflegen für ein neues Handy. Obwohl das vorige Ding nicht einmal zwei Jahre alt war, und nur eine wackelige Ladebuchse hatte, ansonsten vollkommen in Ordnung.

Außerdem hatte ich ein defektes Mainboard, wodurch mein Haupt-Computer unbrauchbar wurde. Dauerte etwas mehr als ZWEI Monate bis ich ein brandneues Mainboard in den Händen hielt. Der Händler konnte nämlich keinen Ersatz rausgeben, weil er nix lagernd hatte und musste auf den Ersatz vom Distributor/Hersteller warten. Dass ich auf eigene Kosten ein neues Mainboard kaufen musste, weil ich nicht zwei monatelang ohne Computer leben kann, hat den Händler nicht interessiert. Er hatte andere Mainboards lagernd, weigerte sich aber eins herauszugeben. Es war günstiger ein neues Board zu kaufen als einen Anwalt zu engagieren...

>ich forderte mittels  eines Gebotes  eine Garantrepflicht Seitens Hersteller mit Bilanzen von Kleinstaaten statt einer Ausweitung der Gewährleistungspflicht erbracht durch B2C Verkaufende, oft nur ein paar Tausender von der Insolvenz entfernt wie die Coronasituation zeigte

Insolvenz wegen Zwangsschließung in der Pandemie darf doch keine Einschränkung der Verbraucherrechte ggü. den Händlern zur Folge haben. Die Insolvenz in der Pandemie hat doch wirklich nichts damit zu tun, dass Verbraucher ihre in den ersten Monaten sterbenden Geräte ausgetauscht haben wollen.

Es wäre sicher sinnvoll, wenn die Hersteller auch verpflichtet werden, für ihre Produkte geradezustehen. Aber bitte ggü. den Händlern/Distributoren, sodass die nicht monatelang warten müssen. Der Konsument bzw. Endkunde jedoch soll sich auf jeden Fall dorthin wenden können wo er die Ware erworben hat, und das ist nunmal der Händler.

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