Sat-Schüssel = GIS Pflicht?
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Re: Sat-Schüssel = GIS Pflicht?
30.01.2022, 22:14:19
Die Schüssel ist egal, relevant ist das Receiverkasterl beim Fernseher. Solang das vorhanden ist, auch ohne gesteckte Karte vom Anbieter, musst du zahlen. Du musst sogar zahlen wenn nur der Receiver vorhanden ist, ohne Schüssel am Dach.

>Beim Fernseher wird der Tuner ausgebaut und somit wäre man ja nicht mehr GIS pflichtig, korrekt?

Nicht ganz, der Ausbau muss schriftlich bescheinigt werden. Ich weiß nicht in welcher Form das zu erfolgen hat, damit es akzeptiert wird. Der Ausbau allein reicht jedenfalls nicht, sonst könntest du einfach behaupten der Tuner sei ausgebaut, kann man ja nicht adhoc prüfen.

Unabhängig davon solltest du einem GIS-Mitarbeiter niemals zutritt zu deinem Heim gewähren. Du bist dazu nicht verpflichtet, nicht einmal sprechen musst du mit dem vor deiner Haustür. Du bist ausschließlich dazu verpflichtet, bei Einlangen eines Rsa/b-Briefs wahrheitsgemäß zu antworten ob du ein anzumeldendes Gerät im Haus hast oder nicht.

Das heißt, in der Realität wirst du diese Bescheinigung über den ausgebauten Tuner nie benötigen, weil du gar nicht erst preisgeben musst, dass du ein Gerät mit ausgebautem Tuner hast. Es reicht zu sagen dass kein Rundfunk-Empfangsgerät vorhanden ist.

Natürlich muss das auch wahr sein, im Zweifelsfall kann die GIS mit jemandem vom Amt vorbeischauen und da muss man öffnen, ansonsten riskiert man eine saftige Verwaltungsstrafe. Daher ist es besser wenn man auch diese Ausbau-Bestätigung hat und sicher verwahrt.

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