Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
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Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
08.02.2022, 10:54:59
Hallo!

Es geht um eine Wohnungszusammenlegung zweier benachbarter Eigentumswohnungen (Altbau in 1030). Generell:
*) Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungsleitungen sollen getrennt bleiben.
*) Es sollen die zwei Gasthermen bleiben.
*) Beide Adressen bzw. Türnummern bleiben erhalten.
Damit könnte man die beiden Wohnungen leicht wieder trennen und es muss keine große Baustelle für die Zusammenlegung gemacht werden.

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Frage A:
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Die Wohnungen sollen nur durch eine Tür zusammengelegt werden. Das heißt, es muss bei einer Wand ein Durchbruch gemacht werden.

Daten zur Mauer:
1) ca. 15 cm dick.
2) Altbauwand, also vermutlich Vollziegel.
2) Die Mauer scheint tragend zu sein.
3) Leitungen von anderen Wohnungen sind nicht in dieser Wand.
4) Der Durchbruch sollte für eine normale Tür (ca. 85 cm x 200 cm) sein.

Firmen, die diesen Durchbruch machen würden, wurden kontaktiert und Angebote werden eingeholt. Die rechtlichen Aspekte kann man bei der Baupolizei (MA 37) nachlesen.

Meine Fragen:
Könnt ihr mir einen guten und günstigen Statiker empfehlen, der diesen Durchbruch "absegnet", also ein Gutachten dazu erstellt? Was kostet so ein Gutachten ca.?


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Frage B:
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Die Eingangstür einer Wohnung soll innen durch eine Küche zugestellt werden. Das heißt, die Eingangstür soll bleiben, im Alltag aber nicht mehr benützbar sein. Bei der jährlichen Hauptkehrung für die Gastherme in der Wohnung mit verschlossener Eingangstür muss der Rauchfangkehrer dann über die andere Wohnung gehen. Das ist vielleicht eine banale Frage: Das sollte brandschutztechnisch kein Problem sein, also dem Rauchfangkehrer egal sein, oder?


Vielen Dank für die Antworten!

Freundliche Grüße
eierkopf

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Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
09.02.2022, 10:54:36
Vielen Dank für die Antwort und den interessanten Link!

Gründerzeithaus?
Ich denke (IANAL), es ist ein hundsnormales 10er Wandl mit viel Putz.
Daher nicht tragend.
Daher nur anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig.
Daher keine Statik nötig.

Baujahr scheint ca. 1900 zu sein. Pläne für mehrere Etagen sind vorhanden. Dort sind diese Mauern mit 15 cm eingezeichnet. Weiters gehen diese Mauern vom Erdgeschoss bis in die höheren Stockwerke durch.
Bei diesen Plänen (4 Jahre alt) ist mir nicht klar, ob auch die Baupolizei dieselben hat. Nächste Woche ist ein Termin bei der Baupolizei, wo die aufliegenden Pläne eingesehen werden. Jedenfalls stimmen die mir bekannten Pläne für die betroffenen Wohnungen. In anderen Stockwerken sind die Pläne ziemlich sicher nicht mehr aktuell. In dem Haus wurde in den letzten Jahren von einer großen Firma viel saniert. Zum Beispiel wurden in den Außenwänden im Gangbereich neue Strom-/Gaszähler und ensprechende Leitungen hinzugefügt (übrigens ohne die restlichen Eigentümer gefragt zu haben, wobei ich schon vermute, dass alle zugestimmt hätten).

Ist das Dach ausgebaut oder aufgestockt? Dann wird es auch für nicht-tragende
Wände spannend, weil die dann aussteifende Wirkung in der damaligen Statik
hatten. Dann wird ein Gutachten u.U. interessant.

Ja, der Dachausbau wurde vor ca. 15 Jahren durchgeführt.

Beide Wohnungen gehen ins gleiche Stiegenhaus? Dann sollte es der gleiche
Brandabschnitt sein und dem Rauchfangkehrer ist‘s damit egal. Kannst du mit
einem Telefonat klären.

Ja, gehen ins selbe Stiegenhaus. Es gibt nur ein Stiegenhaus.

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Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
11.02.2022, 10:43:55
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Teil A: - bautechnisch

Die Wand ist vermutlich "teiltragend" -- also Ziegel durchgehend.
Bautechnisch kein Thema: Loch stemmen, Überlager (Spanntonsturz) einziehen,
Zürstock darunter setzen, fertig. Das kann jeder Maurer/Baumeister, dazu
brauchts keinen Statiker.

Das wurde von einer Firma genauso gesehen, eine andere will ein Statik-Gutachten.

Teil B: Rauchfangkehrer
Dem ist das völlig wurscht. Den interessiert nur der Luftverbund und je größer
der ist, umso unkritischer die Situation.

Super, danke! Als Vorabinformation ist das hilfreich, aber natürlich wird beim Rauchfangkehrer noch direkt nachgefragt.

Teil C: Wohnrechtlich
DEN Teil hast du übersehen!
Das ist ein massiver Eingriff in allgemeine Teile. Du brauchst UNBEDINGT die
Zustimmung ALLER anderen Eigentümer BEVOR du anfängst umzubauen. Sonst kanns
echt übel werden (siehe Link von PP)

Danke für den Hinweis, aber das war bereits klar (und deswegen nicht gefragt ;-) ).

Anscheinend wird in diesem Gebäude aber eine andere "Praxis" gelebt. Wenn man sich den Gebäudeplan zum aktuellen (von 2018) Nutzwertgutachten ansieht, dann wurde zumindest an ca. 50 % der Wohnungen etwas verändert, bei welchen allgemeine Teile betroffen sind. Diese Änderungen sind direkt, also vom Gangbereich aus, zu sehen. ZB Gangklos in Wohnungen integriert, Eingangstüren versetzt, große Fenster in den Gangbereich durch neue kleine Fenster ersetzt, Gas- und Stromzähler aus den Wohnungen in die Außenmauern des Gangbereichs versetzt, ... Bei all diesen Änderungen wurden nicht alle Miteigentümer gefragt. Ob diese Änderungen bei der Baupolizei aufliegen, ist nicht klar. Geklagt wurde diesbezüglich, bis jetzt zumindest, nicht.

(Die Baupolizei war Anfang 2021 aufgrund einer Anzeige im Keller. Anscheinend hätte im Keller eine Bodenplatte wegen des Dachausbaus vor ca. 15 Jahren gemacht gehört. Daraufhin wurde ein Gutachten gemacht, welches feststellte, dass die fehlende Bodenplatte nicht gebraucht wird.)

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Re: Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
10.02.2022, 22:39:34
Es ist ganz wichtig, dass es nur eine Verbindungstür ist und es 2 getrennte Wohnungen bleiben.

Meine Eltern hatten den Fall, dass sie jeweils eine Eigentumswohnung besessen hatten mit Verbindung. Diese haben sie auch von einen Ehepaar in der gleichen Konstellation übernommen. Also 2 Wohnungen, eine im Alleineigentum meiner Mutter und die zweite im im Alleineigentum meines Vaters.

Beim Verkauf wurden die Wohnungen wieder getrennt angeboten. Eine Wohnung wurde verkauft. Im Rahmen der Abwicklung ist man draufgekommen, das der Baumeister beim Umbau einen Plan eingereicht hat. Baurechtlich hat es sich also um eine Wohnung gehandelt. Mein Vater musste von sämtlichem Miteigentümern (ca. 70 aus 4 Häusern mit jeweils 5 Stiegen) eine Unterschrift fürs Bauamt einholen.
Die Käufer haben sich geweigert vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das wurde von uns angeboten da wir es die Wohnung wie verkauft laut Baurecht nicht gegeben hat. Meine Eltern haben mehr als ein dreiviertel Jahr nach Übergabetermin das vorab beim Notar deponierte Geld bekommen.

In Summe eine super lustige Aktion. Neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Umbau vom neuen Haus), hat mein Vater so sämtliche ehemaligen Nachbarn kennengelernt inkl. nach Amerika ausgewandert, an die Kinder überschrieben, gerade in einer Verlassenschaft, etc. Das seit über 30 Jahren auf einer Stiege die obersten 2 Wohnungen verbunden waren inklusive abgemauerten Stiegenhaus, war vermutlich allen anderen (außer den 2 Familien unter uns) vollkommen unbekannt und wurscht. Wir mussten damals für die "neu" geschaffene Wohnung sogar einen Garagenplatz und ein Kellerabteil nachweisen.

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