Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
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Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
08.02.2022, 10:54:59
Hallo!

Es geht um eine Wohnungszusammenlegung zweier benachbarter Eigentumswohnungen (Altbau in 1030). Generell:
*) Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungsleitungen sollen getrennt bleiben.
*) Es sollen die zwei Gasthermen bleiben.
*) Beide Adressen bzw. Türnummern bleiben erhalten.
Damit könnte man die beiden Wohnungen leicht wieder trennen und es muss keine große Baustelle für die Zusammenlegung gemacht werden.

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Frage A:
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Die Wohnungen sollen nur durch eine Tür zusammengelegt werden. Das heißt, es muss bei einer Wand ein Durchbruch gemacht werden.

Daten zur Mauer:
1) ca. 15 cm dick.
2) Altbauwand, also vermutlich Vollziegel.
2) Die Mauer scheint tragend zu sein.
3) Leitungen von anderen Wohnungen sind nicht in dieser Wand.
4) Der Durchbruch sollte für eine normale Tür (ca. 85 cm x 200 cm) sein.

Firmen, die diesen Durchbruch machen würden, wurden kontaktiert und Angebote werden eingeholt. Die rechtlichen Aspekte kann man bei der Baupolizei (MA 37) nachlesen.

Meine Fragen:
Könnt ihr mir einen guten und günstigen Statiker empfehlen, der diesen Durchbruch "absegnet", also ein Gutachten dazu erstellt? Was kostet so ein Gutachten ca.?


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Frage B:
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Die Eingangstür einer Wohnung soll innen durch eine Küche zugestellt werden. Das heißt, die Eingangstür soll bleiben, im Alltag aber nicht mehr benützbar sein. Bei der jährlichen Hauptkehrung für die Gastherme in der Wohnung mit verschlossener Eingangstür muss der Rauchfangkehrer dann über die andere Wohnung gehen. Das ist vielleicht eine banale Frage: Das sollte brandschutztechnisch kein Problem sein, also dem Rauchfangkehrer egal sein, oder?


Vielen Dank für die Antworten!

Freundliche Grüße
eierkopf

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
09.02.2022, 10:54:36
Vielen Dank für die Antwort und den interessanten Link!

Gründerzeithaus?
Ich denke (IANAL), es ist ein hundsnormales 10er Wandl mit viel Putz.
Daher nicht tragend.
Daher nur anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig.
Daher keine Statik nötig.

Baujahr scheint ca. 1900 zu sein. Pläne für mehrere Etagen sind vorhanden. Dort sind diese Mauern mit 15 cm eingezeichnet. Weiters gehen diese Mauern vom Erdgeschoss bis in die höheren Stockwerke durch.
Bei diesen Plänen (4 Jahre alt) ist mir nicht klar, ob auch die Baupolizei dieselben hat. Nächste Woche ist ein Termin bei der Baupolizei, wo die aufliegenden Pläne eingesehen werden. Jedenfalls stimmen die mir bekannten Pläne für die betroffenen Wohnungen. In anderen Stockwerken sind die Pläne ziemlich sicher nicht mehr aktuell. In dem Haus wurde in den letzten Jahren von einer großen Firma viel saniert. Zum Beispiel wurden in den Außenwänden im Gangbereich neue Strom-/Gaszähler und ensprechende Leitungen hinzugefügt (übrigens ohne die restlichen Eigentümer gefragt zu haben, wobei ich schon vermute, dass alle zugestimmt hätten).

Ist das Dach ausgebaut oder aufgestockt? Dann wird es auch für nicht-tragende
Wände spannend, weil die dann aussteifende Wirkung in der damaligen Statik
hatten. Dann wird ein Gutachten u.U. interessant.

Ja, der Dachausbau wurde vor ca. 15 Jahren durchgeführt.

Beide Wohnungen gehen ins gleiche Stiegenhaus? Dann sollte es der gleiche
Brandabschnitt sein und dem Rauchfangkehrer ist‘s damit egal. Kannst du mit
einem Telefonat klären.

Ja, gehen ins selbe Stiegenhaus. Es gibt nur ein Stiegenhaus.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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