Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
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Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
08.02.2022, 10:54:59
Hallo!

Es geht um eine Wohnungszusammenlegung zweier benachbarter Eigentumswohnungen (Altbau in 1030). Generell:
*) Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungsleitungen sollen getrennt bleiben.
*) Es sollen die zwei Gasthermen bleiben.
*) Beide Adressen bzw. Türnummern bleiben erhalten.
Damit könnte man die beiden Wohnungen leicht wieder trennen und es muss keine große Baustelle für die Zusammenlegung gemacht werden.

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Frage A:
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Die Wohnungen sollen nur durch eine Tür zusammengelegt werden. Das heißt, es muss bei einer Wand ein Durchbruch gemacht werden.

Daten zur Mauer:
1) ca. 15 cm dick.
2) Altbauwand, also vermutlich Vollziegel.
2) Die Mauer scheint tragend zu sein.
3) Leitungen von anderen Wohnungen sind nicht in dieser Wand.
4) Der Durchbruch sollte für eine normale Tür (ca. 85 cm x 200 cm) sein.

Firmen, die diesen Durchbruch machen würden, wurden kontaktiert und Angebote werden eingeholt. Die rechtlichen Aspekte kann man bei der Baupolizei (MA 37) nachlesen.

Meine Fragen:
Könnt ihr mir einen guten und günstigen Statiker empfehlen, der diesen Durchbruch "absegnet", also ein Gutachten dazu erstellt? Was kostet so ein Gutachten ca.?


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Frage B:
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Die Eingangstür einer Wohnung soll innen durch eine Küche zugestellt werden. Das heißt, die Eingangstür soll bleiben, im Alltag aber nicht mehr benützbar sein. Bei der jährlichen Hauptkehrung für die Gastherme in der Wohnung mit verschlossener Eingangstür muss der Rauchfangkehrer dann über die andere Wohnung gehen. Das ist vielleicht eine banale Frage: Das sollte brandschutztechnisch kein Problem sein, also dem Rauchfangkehrer egal sein, oder?


Vielen Dank für die Antworten!

Freundliche Grüße
eierkopf

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re(2): Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
11.02.2022, 10:43:55
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Teil A: - bautechnisch

Die Wand ist vermutlich "teiltragend" -- also Ziegel durchgehend.
Bautechnisch kein Thema: Loch stemmen, Überlager (Spanntonsturz) einziehen,
Zürstock darunter setzen, fertig. Das kann jeder Maurer/Baumeister, dazu
brauchts keinen Statiker.

Das wurde von einer Firma genauso gesehen, eine andere will ein Statik-Gutachten.

Teil B: Rauchfangkehrer
Dem ist das völlig wurscht. Den interessiert nur der Luftverbund und je größer
der ist, umso unkritischer die Situation.

Super, danke! Als Vorabinformation ist das hilfreich, aber natürlich wird beim Rauchfangkehrer noch direkt nachgefragt.

Teil C: Wohnrechtlich
DEN Teil hast du übersehen!
Das ist ein massiver Eingriff in allgemeine Teile. Du brauchst UNBEDINGT die
Zustimmung ALLER anderen Eigentümer BEVOR du anfängst umzubauen. Sonst kanns
echt übel werden (siehe Link von PP)

Danke für den Hinweis, aber das war bereits klar (und deswegen nicht gefragt ;-) ).

Anscheinend wird in diesem Gebäude aber eine andere "Praxis" gelebt. Wenn man sich den Gebäudeplan zum aktuellen (von 2018) Nutzwertgutachten ansieht, dann wurde zumindest an ca. 50 % der Wohnungen etwas verändert, bei welchen allgemeine Teile betroffen sind. Diese Änderungen sind direkt, also vom Gangbereich aus, zu sehen. ZB Gangklos in Wohnungen integriert, Eingangstüren versetzt, große Fenster in den Gangbereich durch neue kleine Fenster ersetzt, Gas- und Stromzähler aus den Wohnungen in die Außenmauern des Gangbereichs versetzt, ... Bei all diesen Änderungen wurden nicht alle Miteigentümer gefragt. Ob diese Änderungen bei der Baupolizei aufliegen, ist nicht klar. Geklagt wurde diesbezüglich, bis jetzt zumindest, nicht.

(Die Baupolizei war Anfang 2021 aufgrund einer Anzeige im Keller. Anscheinend hätte im Keller eine Bodenplatte wegen des Dachausbaus vor ca. 15 Jahren gemacht gehört. Daraufhin wurde ein Gutachten gemacht, welches feststellte, dass die fehlende Bodenplatte nicht gebraucht wird.)

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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