Re: Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
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Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
08.02.2022, 10:54:59
Hallo!

Es geht um eine Wohnungszusammenlegung zweier benachbarter Eigentumswohnungen (Altbau in 1030). Generell:
*) Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungsleitungen sollen getrennt bleiben.
*) Es sollen die zwei Gasthermen bleiben.
*) Beide Adressen bzw. Türnummern bleiben erhalten.
Damit könnte man die beiden Wohnungen leicht wieder trennen und es muss keine große Baustelle für die Zusammenlegung gemacht werden.

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Frage A:
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Die Wohnungen sollen nur durch eine Tür zusammengelegt werden. Das heißt, es muss bei einer Wand ein Durchbruch gemacht werden.

Daten zur Mauer:
1) ca. 15 cm dick.
2) Altbauwand, also vermutlich Vollziegel.
2) Die Mauer scheint tragend zu sein.
3) Leitungen von anderen Wohnungen sind nicht in dieser Wand.
4) Der Durchbruch sollte für eine normale Tür (ca. 85 cm x 200 cm) sein.

Firmen, die diesen Durchbruch machen würden, wurden kontaktiert und Angebote werden eingeholt. Die rechtlichen Aspekte kann man bei der Baupolizei (MA 37) nachlesen.

Meine Fragen:
Könnt ihr mir einen guten und günstigen Statiker empfehlen, der diesen Durchbruch "absegnet", also ein Gutachten dazu erstellt? Was kostet so ein Gutachten ca.?


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Frage B:
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Die Eingangstür einer Wohnung soll innen durch eine Küche zugestellt werden. Das heißt, die Eingangstür soll bleiben, im Alltag aber nicht mehr benützbar sein. Bei der jährlichen Hauptkehrung für die Gastherme in der Wohnung mit verschlossener Eingangstür muss der Rauchfangkehrer dann über die andere Wohnung gehen. Das ist vielleicht eine banale Frage: Das sollte brandschutztechnisch kein Problem sein, also dem Rauchfangkehrer egal sein, oder?


Vielen Dank für die Antworten!

Freundliche Grüße
eierkopf

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re: Wohnungszusammenlegung in 1030: Statiker
10.02.2022, 22:39:34
Es ist ganz wichtig, dass es nur eine Verbindungstür ist und es 2 getrennte Wohnungen bleiben.

Meine Eltern hatten den Fall, dass sie jeweils eine Eigentumswohnung besessen hatten mit Verbindung. Diese haben sie auch von einen Ehepaar in der gleichen Konstellation übernommen. Also 2 Wohnungen, eine im Alleineigentum meiner Mutter und die zweite im im Alleineigentum meines Vaters.

Beim Verkauf wurden die Wohnungen wieder getrennt angeboten. Eine Wohnung wurde verkauft. Im Rahmen der Abwicklung ist man draufgekommen, das der Baumeister beim Umbau einen Plan eingereicht hat. Baurechtlich hat es sich also um eine Wohnung gehandelt. Mein Vater musste von sämtlichem Miteigentümern (ca. 70 aus 4 Häusern mit jeweils 5 Stiegen) eine Unterschrift fürs Bauamt einholen.
Die Käufer haben sich geweigert vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das wurde von uns angeboten da wir es die Wohnung wie verkauft laut Baurecht nicht gegeben hat. Meine Eltern haben mehr als ein dreiviertel Jahr nach Übergabetermin das vorab beim Notar deponierte Geld bekommen.

In Summe eine super lustige Aktion. Neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Umbau vom neuen Haus), hat mein Vater so sämtliche ehemaligen Nachbarn kennengelernt inkl. nach Amerika ausgewandert, an die Kinder überschrieben, gerade in einer Verlassenschaft, etc. Das seit über 30 Jahren auf einer Stiege die obersten 2 Wohnungen verbunden waren inklusive abgemauerten Stiegenhaus, war vermutlich allen anderen (außer den 2 Familien unter uns) vollkommen unbekannt und wurscht. Wir mussten damals für die "neu" geschaffene Wohnung sogar einen Garagenplatz und ein Kellerabteil nachweisen.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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