Re: Rufnummernmitnahme erst später möglich?
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Re: Rufnummernmitnahme erst später möglich?
17.03.2022, 16:04:16
Ergänzende Anmerkungen:

Durfte mich gestern mit mehr oder minder guten CallcenterMA deswegen rumschlagen.

Zuerst mal: Portierung ist doch NICHT immer möglich.
DREI zB weigert sich, eine (Wunsch)Nummer von einem 3-Vertrag auf einen anderen bei 3 zu portieren (beide Verträge aufrecht). Das würden sie nur machen, wenn der eine Vertrag endet und der andere neu abgeschlossen wird.

Aber sie haben eine Lösung:
DREI-Vertrag-A portiert nach außen, also zB eine XY-Wertkarte
die XY-Wertkarte portiert auf DREI-Vertag-B

DAS geht.

weiters, allgemein:

wenn die beiden Verträge NICHT auf die selbe Person lauten (zB weil man sein Firmenhendi nach dem AUsscheiden privat weiternutzen möchte und der Ex-AG das zuläßt oder umgekehrt, man seine bisherige Privatnummer nun als Firmenhendi nutzen will), dann geht das auch, aber man braucht zusätzlich zur NÜVI noch eine Abtretungserklärung.

eine NÜVI ist 90 Tage gültig, innerhalb dieser Zeit kann übertragen werden (zwischen aufrechten Verträgen).

eine NÜVI kündigt nicht den alten Vertrag! Portiert man die Nummer, bekommt man am übertragenden Vertrag eine neue (Zufalls)Nummer zugewiesen.

kündigt man den Altvertrag, ist die Portierung nur bis max 14d nach Vertragsende möglich (auch wenn die NÜVI noch 2M länger gilt!!!)

möge es dem nächsten helfen!

Und danke fürs stehen lassen - genau das ist der Sinn eines Forums: ein Wissensspeicher!





mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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