Wieder einmal Straßenverkehr: Wer ist schuld
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Re(6): Wieder einmal Straßenverkehr: Wer ist schuld
18.03.2022, 11:09:22
dass sie entgegenkommend linksabbiegend Vorrang
hat.

bist du da sicher?
Weil alles andere aus deinem link unten war mir bekannt, aber DA bin ich mir nicht sicher. Ich würd mich allerdings nie mit einer Bim anlegen - da gilt das Recht des stärkeren

zur Ergänzung: die einzige sichere Situation, daß die Bim Nachrang hat: eine entsprechende Tafel.

Nachtrag:
ich GLAUBE(!!), mit entgegenkommend-linksabbiegend irrst du:
§ 28 der STVO sagt nur, man hat Schienen unverzüglich frei zu machen. Das bedeutet aber noch keinen Vorrang.
§ 19 StVO sagt:
(1) Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben, sofern die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, den Vorrang; Schienenfahrzeuge jedoch auch dann, wenn sie von links kommen.

da steht RECHTS und LINKS, aber NICHT entgegenkommend-linksabbiegend.
Ich find auch sonst nix, wo das stehen würde.
Im Gegenteil:
(5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.

und da sind Schienenfahrzeuge AUSDRÜCKLICH NICHT ausgenommen.

Aber ich lern immer gerne dazu, wenn du andere Quellen hast.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


18.03.2022, 11:28 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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