Bereitschaftsdienst und Vergütung
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Re(2): Bereitschaftsdienst und Vergütung
08.06.2022, 23:09:51
Sicher der bescheidene BAGS KV, http://www.bags-kv.at/1134,,,2.html
Hab das mal mit einem Freund besprochen der ein ähnliches Szenario hat und nach einem Blick in den KV wars auf einmal klar warum.

Nennt sich Arbeitsbereitschaft der Schmäh.


e) Zeiten der Nachtarbeitsbereitschaft (von 22:00 bis
6:00 Uhr) werden wie folgt abgegolten:
Zeiten der Nachtarbeitsbereitschaft (von 22:00 bis
6:00 Uhr) werden mit 50% des Grundstundenlohnes
abgegolten (= geringer zu entlohnende Nachtarbeitsbereitschaft).
Eine Arbeitsaufnahme während der geringer
zu entlohnenden Nachtarbeitsbereitschaft unterbricht
diese und ist wie folgt zu vergüten: Jede angefangene
halbe Stunde wird als halbe Stunde gerechnet
und wie Nachtarbeit (siehe § 9) vergütet.

f) Die von Arbeitnehmerinnen in vom Arbeitgeber beigestellten
Dienstwohnungen (im Sinne der steuerrechtlichen
Bestimmungen) geleisteten Zeiten der
Nachtarbeitsbereitschaft (von 22:00 bis 6:00 Uhr) werden
mit 25% des Grundstundenlohnes abgegolten.
Eine Arbeitsaufnahme, während der geringer zu entlohnenden
Nachtarbeitsbereitschaft unterbricht diese
und ist wie folgt zu vergüten: Jede angefangene halbe
Stunde wird als halbe Stunde gerechnet und wie
Nachtarbeit (siehe § 9) vergütet.

g) Jede Stunde der Nachtarbeitsbereitschaft wird mit
einem geringeren Grundstundenlohn abgegolten, ist
aber als ganze Stunde in die geleistete Arbeitszeit einzurechnen.


08.06.2022, 23:10 Uhr - Editiert von Suremo, alte Version: hier
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