Geschoßdämmung
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Re(2): Geschoßdämmung
09.08.2022, 18:20:05
wer haftet wenn er die wohnung verkauft
wer ist für die neue dichtoberfläche haftbar/verantwortlich
wer kontrolliert die ausführung

Das sind interessante Fragen!
Ein Architekt haftet für seine Arbeit (seine Ideen, Details, Ausführung ...) LEBENSLANG !!!

Es wurde von Architekten manchmal versucht: durch Festlegung in den Vorbemerkungen zu einer Bau-Ausschreibung von ausführenden Firmen eine 10-jährige (oder längere) Haftung zu erreichen!
z.B. vom Architekturbüro Prof. Gustav Peichl bei ORF-Landesstudios. Ein Gericht hatte später festgesetzt, dass dies unwirksam ist !!! -> Ausführende Firmen haben eine maximale Haftung für ein oder zwei Jahre. Dies steht irgendwo in einem Gesetz. Eine ausführende Firma darf natürlich, von sich aus, eine längere Haftung zusagen (schriftlich). Dies machen z.B. Hersteller von einbruchshemmenden Zylinder-Schlössern.

Beispiel:
Ein Architekturbüro in Stuttgart hatte einen großen Gebäude-"Brummer" im Stadtgebiet hingestellt (Planung und Baudurchführung). In der Presse wurden sie verrissen, ob der großen irre glänzenden Zinkblech-Dachfläche über mehrere Geschoße (ich glaube, es waren drei ...). Ein "NICHTS-wissender" Mitarbeiter im Büro beauftragte eine Maler-Firma, eine bestimmte Farbe in einer Nacht- und Nebel-Aktion aufzutragen! -> Dieser Mitarbeiter wusste NICHT, dass bei einer Zink-Oberfläche normaler Lack NICHT hält, chemisch abgestoßen wird, man hätte eine teure Spezial-Grundierung benötigt ...(Normalerweise wartet man etwa 10 Jahre, bis die Oberfläche abgewittert ist, dann hält auch normale Farb-Grundierung darauf ...). Jedenfalls ist in kürze ein Viertel der Farbe abgeblättert -> die Stadtverwaltung wetterte gewaltig und verlangte eine Bereinigung in ... Tagen (ich glaube es waren 30 Tage) ...
Der Architekt und ehemalige Besitzer des Architektur-Büros war bereits etwa 2 Jahre verstorben und dessen Frau führte den Betrieb als "Witwen"-Betrieb weiter, die laufenden Projekte zu Ende. In der Folge dieses finanziellen Disasters, verlor die Witwe allen Besitz, das Architekturbür, eine große Villa am Stadtrand, ein Ferienhaus am Chiemsee, ein großes Segelboot und saß zuletzt am Exisdenz-Minnimum ...
Eine Versicherung haftet NICHT für Schäden, die WIDER BESSEREN WISSENS verbrochen worden sind ...
-> So eine Problematik mit Zinzblech und verzinktem Blech hätte jeder "Facharbeiter" wissen müssen!


Wenn z.B. ein Architekt ein Geländer im Wohnbereich entwirft und ein Kind fällt durch dieses durch (infolge zu großer Zwischen-Abstände; es steht in einem Bau-Gesetz dezidiert drinnen, wie groß maximal die Zwischenräume sein dürfen ...) durch dieses hindurch, haftet der Architekt sein ganzes Leben lang für so einen möglichen Unfall !!!

09.08.2022, 18:44 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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Re(4): Geschoßdämmung
10.08.2022, 13:42:15
-> Ein Tischler haftet NUR 2 Jahre ...
Allerdings verlangt die Österreichische Bauordnung im Wohnbereich ein Geländer, in dem KEINE größere Zwischenräume vorhanden sind als 120 mm UND weiters, dass die Konstruktion nicht derart gestaltet ist, dass ein Kind hinaufklettern kann -> deshalb gibt es zumeist eine zusätzliche glatte Verglasung oder Kunststoff-Platten, gegen ein mögliches Hochklettern.

-> Ein Architekturbüro bzw eine Bauüberwachungs-Gesellschaft muss die Erfüllung der Bauvorschriften überwachen und bei Arbeiten die der Bauordung widersprechen auf deren Abänderung "drängen" -> üblicherweise über NICHTBEZAHLUNG der Leistung von so einer Firma ...
-> Aus diesen Gründen der Haftbarkeit werden sicher sehr, sehr oft solche Bauüberwachungs-Gesellschaften (bei großen Projekten) extra geschaffen und werden relativ schnell nach Bauende wieder aufgelöst ...


Wenn allerdings ein Bauherr selbständig (ohne vorhandener größerer Baustelle) einen Tischler beauftragt, ein Geländer zu fertigen ...
UND nach 20 Jahren kommt ein Kind um´s Leben -> Dann könnte man eine Klage anstreben, dass das Geländer die vorhandenen Bauvorschriften NICHT erfüllt hatte! Dies auf eigenes Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben ...
-> Möglicherweise bekommt man etwa Euro 8.000,- (größtenteils nur die Begräbnis-Kosten + Euro 1.000,- für die persönlichen Schmerzen, den Verlust vom eigenen Kind ...) vom Tischler und die Prozesskosten, belaufen sich auf Euro 15.000,- .

12.08.2022, 19:59 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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Re: Geschoßdämmung
09.08.2022, 13:58:53
Willst Du einem Mit-Eigentümer verwehren, auf seine eigenen Kosten, eine Wärmedämmung an seinem Dachgeschoß-Wohbereich machen zu lassen ???

Eine ausübende Firma MUSS SICH an die Vorschriften der jeweiligen Landes-Bauordnung halten, anderenfalls kann geklagt werden und sie verliert ihre Fimenzulassung!
In Wien gibt es strengere Vorschriften als in NÖ.

-> Es wäre z.B. möglich, dass Du NUR ZUSTIMMST, wenn an senkrechten Außenwänden, außen, NUR Glas- oder Steinwolle-Wärmedämmung + Dünnputz aufgebracht wird (anstelle von Poystyrolschaum-Dämmplatten, aus Brandschutz-Gründen ...) !!!
Wenn z.B. Presskork + Dickputz an die Außenwände außen darauf, verarbeitet werden sollte, kannst Du keinen erfolgreichen Einwand dagegen machen, da mit einem Dickputz darauf (25 mm), hinreichend Brandschutz gegeben ist und der Hersteller, die Fa. RÖFIX, dafür eine Zulassung hat (Ich habe dieses System in Tirol am Einfamilien-Haus meiner Schwester angewendet; in der Umgebung gab es viele Schäden von Spechten an Vollwärmeschutz-Fassaden mit Polystyrolschaum-Dämmplatten unter Dünnputz!)

z.B.: In Hohlräumen darf man, zumindest in Wien, NUR Polystyrolschaum Wärmedämmung ausführen, wenn hinreichend Brandschutz darüber aufgelegt wird, z.B. Gipskarton-Brandschutz-Platten F90, oder Aufbeton F90.

Das Krankenhaus: Sanatorium HERA in 1090 Wien, wurde vor etwa 15 bis 20 Jahren außen mit 20 cm Steinwolle-Wärmedämmplatten, bis auf das Gehsteig-Niveaus herunter, eingewickelt, diese aufgeklebt (+ 4 bis 6 Spezial-Haltedübeln aus Kunststoff, pro Quadrat-Meter, laut Zulassung für dieses System) und Dünnputz darüber (mit Glasfaser-Armierungs-Gewebe). Die vorher überstehenden Fenster-Umrahmungen wurden dafür abgestemmt. Es wurden 2x 100 mm dicke Platten aufgeklebt (dieses Material gab es damals noch nicht in 200 mm Dicke am Markt):
PTP-S-035 / FKD-S C1 Steinwoll-Fassadendämmplatten, mit 800 x 625 x 100 mm Plattengröße.

Im Rahmen meines Architektur-Studiums habe ich mich auch intensiv mit Wärmeoptimierungs-Berechnungen beschäftigt, zusammen mit meinem Bauphysik-Professor und drei anderen Studenten (ebenfalls Kontakt mit einem Russischen und einem Amerikanischen Universitäts-Professor für höhere Mathematiker, bei vier-dimensionaler mathematischer Problematik ...).
Die wissenschaftlichen Überlegungen zu Wärmebedarfs-Berechnungen sind an die 200 Jahre alt (ebensolche zu Wasserdampf-Durchgang durch Wandelemente)! -> Wenn man die Hälfte der maßgebenden Komponenten unter den Tisch fallen lässt, ist man schnell an einem Berechnungs-Ziel ...

Man kann auf folgende Weise die Dämmstoff-Dicken berechnen:
1.) auf optimaler Geldanlage (hier kann man auch das noch zu erwartende Lebensalter des Auftraggebers mit hinein nehmen/oder auch nicht ...)
2.) auf Bauphysikalischer Basis
3.) auf Volkswirtschaftlicher Basis
-> in dieser Reihenfolge steigen auch dann die Dämmstoff-Dicken ...

Nach dem Öl-Schock ano dazumal, erhielten 10 Institutionen in Österreich den Auftrag, Wärmeoptimierungs-Berechnungen durchzuführen (für eine spätere Normen-Festlegung zur Berechnung von Dämmstoff-Dicken). Eine Gruppe in Graz hatte sich damals mit einer Näherungs-Berechnung an die Dämmstoff-Dicke herangearbeitet (10x immer wieder genauer heran zu rechnen -> damit war deren Berechnung extrem teuer ...). Diese Gruppe hatte damals für ihre Arbeit 10 Millionen Österreichische Schillinge erhalten ...


Ich habe in meiner Laufbahn, primär als Detailplaner in diversen Architekturbüros in Wien, gelegentlich Einfamilienhäuser rundum (auch gegen den Boden), mit 30 cm Wärmedämmung einwickel lassen. Jetzt bin ich 75 Jahre alt und in Pension.


Ich hatbe 26 Jahre lang eine Dachgeschoß-Wohnung in 1090-Wien bewohnt, 56 m² davon 11 m² Dachterrasse, Eigentums-Wohnhaus mit Wiederaufbau-Förderung (war die kostengünstigste aller Förderungen -> am Grundstück stand vorher ein Haus, das im 2. Weltkrieg zerbombt worden war; Kredit mit Rückzahlungsrate von etwa umgerechnet Euro 14,- auf 75 Jahre, für meine Wohnung mit 65 m² ...). Das Haus wurde billigst und schlecht wärmegedämmt gebaut (oberste Decke im Dachgeschoß: 20 cm armierte Betonplatte + 2,5 cm Heraklit-Platten, auf den noch rinn-nassen Beton aufgelegt ...).
Ich war damals Architektur-Student an der TU in Wien.
Es gab im Dachgeschoß 4 Wohnungen. Ich habe damals die 3 anderen Wohnungs-Besitzer überredet mit mir gemeinsam unser ganzes Dach zu dämmen. Es gab oben auf, ein Blech-Flachdach, über die ganze Fläche, mit einem gleichförmigen pultartigen Gefälle. Es gab einen Einstieg in den Gefälle-Hohlraum, innen eine freie Höhe von 45 cm bis 135 cm über die Gebäude-Breite; die Tragkonstruktion mit Nagelholz-Profilen gefertigt. Man konnte dort oben einsteigen und herumkriechen. Wir haben alle gemeinsam zusammengearbeitet und haben in diesem Hohlraum Glaswolle-Rollenmaterial in einer Dicke von 30 cm aufgelegt. Ich habe mit einer Staubmaske geschützt, mit Hilfe von Holzleisten das Rollenmaterial schön gleichmäßig verlegt; 4 ältere Mit-Eigentümer haben die Längen nach meinen Angaben zugeschnitten und mir hineingereicht. Die Materialkosten haben wir nach den anteiligen Quadratmetern aufgeteilt; damals hatte die Tellwolle-AG, der Hersteller in Stockerau, Glaswolle-Wärmedämm-Material an Selbstabholer spottbilligst verkauft ...




09.08.2022, 18:41 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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Re(3): Geschoßdämmung
10.08.2022, 13:20:52
... aber der Dachboden ist nicht sein Wohnbereich,
... denke aber nicht, dass da nur Glaswolle verlegt werden soll.

Der GRÖSSTE VERLUST an Raumwärme, erfolgt im obersten Geschoss immer ganz oben, Wärme steigt immer auf, also durch die Decke nach oben weg ...
Die beste, dickste Dämmung sollte man deshalb immer bei der Deckenkonstruktion durchfühen.

Was meinst Du damit:
"... denke aber nicht, dass da nur Glaswolle verlegt werden soll" ???
-> Glas oder Steinwolle ist NICHT brennbar! Diese Materialien sind auch Luft-durchlässig, die geringen Mengen an Feuchtigkeit in der durch die Decke durchdiffundierender Luftfeuchtigkeit können problemlos an die Außenluft abgegeben werden; -> in so einem Luftvolumen durch das Gefälle von einem Blech-Dach, müssen laut Bauordnung kleine Öffnungen vorhanden sein, damit aus dem Gebäude-Inneren nach außen durchdiffundierend Luftfeuchtigkeit, auch an die Außenluft abgegeben werden kann, auch wenn keine zusätzliche Wärmedämmung in diesem Zwischenraum aufgelegt wird, verlangt dies die Bauordnung seit sicher 150 Jahren schriftlich !!!


Ich primär als Detailplaner in vielen Architekturbüros in Wien tätig gewesen, habe bei vielen Deckenkonstruktionen, der obersten Decke, eine 30 cm dicke Wärmedämmung durchführen lassen, dies in der Bau-Ausschreibung, mit Beifügung von Detailplänen dazu (damit nicht große Kältebrücken auch noch gemacht worden sind), vertraglich verlangt.



10.08.2022, 14:01 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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