Re(4): Geschoßdämmung
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Re(4): Geschoßdämmung
10.08.2022, 13:42:15
-> Ein Tischler haftet NUR 2 Jahre ...
Allerdings verlangt die Österreichische Bauordnung im Wohnbereich ein Geländer, in dem KEINE größere Zwischenräume vorhanden sind als 120 mm UND weiters, dass die Konstruktion nicht derart gestaltet ist, dass ein Kind hinaufklettern kann -> deshalb gibt es zumeist eine zusätzliche glatte Verglasung oder Kunststoff-Platten, gegen ein mögliches Hochklettern.

-> Ein Architekturbüro bzw eine Bauüberwachungs-Gesellschaft muss die Erfüllung der Bauvorschriften überwachen und bei Arbeiten die der Bauordung widersprechen auf deren Abänderung "drängen" -> üblicherweise über NICHTBEZAHLUNG der Leistung von so einer Firma ...
-> Aus diesen Gründen der Haftbarkeit werden sicher sehr, sehr oft solche Bauüberwachungs-Gesellschaften (bei großen Projekten) extra geschaffen und werden relativ schnell nach Bauende wieder aufgelöst ...


Wenn allerdings ein Bauherr selbständig (ohne vorhandener größerer Baustelle) einen Tischler beauftragt, ein Geländer zu fertigen ...
UND nach 20 Jahren kommt ein Kind um´s Leben -> Dann könnte man eine Klage anstreben, dass das Geländer die vorhandenen Bauvorschriften NICHT erfüllt hatte! Dies auf eigenes Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben ...
-> Möglicherweise bekommt man etwa Euro 8.000,- (größtenteils nur die Begräbnis-Kosten + Euro 1.000,- für die persönlichen Schmerzen, den Verlust vom eigenen Kind ...) vom Tischler und die Prozesskosten, belaufen sich auf Euro 15.000,- .

12.08.2022, 19:59 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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