neue Parkregeln
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » neue Parkregeln (140 Beiträge, 1404 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): neue Parkregeln
23.11.2022, 12:20:37
mal schaun:

gegen die Einbahn fahren der Radfahrer: jetzt sinnvoller als früher mal angedacht. Das typische Rechtsverdrehergefasel mit den Markierungen und Farhbahnmitte,Reißverschlussystem...jo, das is eben so, das muss nachvollziehbar sein.
Die leider nicht immer gelebte Praxis: "bitte machts die Augen auf beim fahren, egal mit welchem Vehikel bzw auch beim zu Fuß gehen), nehmts Rücksicht und stellts euch net soooo deppert an" kann man eben nicht ins Gesetz gießen.

Regeln beim überholen der Radfahrer: ja, unbequem fürn Autofahrer, aber wenn ich meine Fahrten so anschau...wie oft würde ich hier dann wirklich Sekunden-höchstens wenige Minuten verlieren ? Und wenn ich mich zurückerinnere beim radln und überholt werden...da kann ich nur den Prohaska Spruch bedienen, da waren schon paar ****kinder dabei.

Nebeinanderfahren: Schwachsinnsregel²

vorbeifahren an Bim und Bus: sinnvoller als früher, auch wenn ich hier ja wieder unglaubliche SEKUNDEN meist am Weg zur ohenhin roten Ampel verliere. Das ist imho auch vergleichbar mit der Gehsteigsituation, es sollte gar keine Station mehr geben wo man über die Strasse latschen muss. Nur sind manche örtliche Gegebenheiten einfach zu eng, was ist da die Alternative ? Station auflassen ? Für Autos sperren?

Fußgängerzone vs Fahrrad: das ist mir vollkommen wurscht

Rechtsabbiegen und gar gradeaus fahren bei T Kreuzungen: vollkommener Schwachsinn und gemeingefährdend, das muss raus. Ich finde rechts abbiegen bei rot zwar easy umzusetzen, aber hier kommen die für viele schwer zu begeifenden Regeln ins spiel: SCHAUEN und richtig beurteilen. Bevor ich da mal wen umfahr, verzichte ich lieber auch auf diesen Komfort.

Schulstrasse: das ist so nicht umsetzbar imho, wie soll das bitte kontrolliert werden ? Und Absperren irgendwelcher Straßen is a Kas. Dann lieber "temporäre" Wohnstrassenregeln. und auch hier wärs natürlich intelligent die Schulwege bzw den Bereich vor Schulen vernünftig zu planen. Aber grade in der Stadt muss man sich halt schon weiter bewusst sein das Schulkinder sich nicht einfach im Umkreis von 50m vor den Schulen materialisieren, mit Kindern die man leicht übersieht und die sich der Situation nicht gewahr sind, muss man immer rechnen.
_________________________________________________________________
There are 10 types of people. Those who understand binary and those who don't
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): neue Parkregeln
23.11.2022, 17:35:22
bitte erklär mir nix...

tu i eh ned
gültig ab 01.10.2022:
Ist ein Schutzweg vorhanden oder nicht mehr als 25 m entfernt, ist dieser zum Überqueren der Fahrbahn zu benutzen; dies gilt nicht, wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.

gültig von 01.07.2021 bis 30.09.2022
Sind Schutzwege oder für Fußgänger bestimmte Unter- oder Überführungen vorhanden, so haben Fußgänger diese Einrichtungen zu benützen. Ist jedoch keine dieser Einrichtungen vorhanden oder mehr als 25 m entfernt, so dürfen Fußgänger im Ortsgebiet die Fahrbahn nur an Kreuzungen überqueren, es sei denn, daß die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn auch an anderen Stellen zweifellos zuläßt.

gültig von 05.04.2020 bis 30.06.2021
Sind Schutzwege oder für Fußgänger bestimmte Unter- oder Überführungen vorhanden, so haben Fußgänger diese Einrichtungen zu benützen. Ist jedoch keine dieser Einrichtungen vorhanden oder mehr als 25 m entfernt, so dürfen Fußgänger im Ortsgebiet die Fahrbahn nur an Kreuzungen überqueren, es sei denn, daß die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn auch an anderen Stellen zweifellos zuläßt.

gültig von 24.11.1984 bis 04.04.2020
Sind Schutzwege oder für Fußgänger bestimmte Unter- oder Überführungen vorhanden, so haben Fußgänger diese Einrichtungen zu benützen. Ist jedoch keine dieser Einrichtungen vorhanden oder mehr als 25 m entfernt, so dürfen Fußgänger im Ortsgebiet die Fahrbahn nur an Kreuzungen überqueren, es sei denn, daß die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn auch an anderen Stellen zweifellos zuläßt.


Inhaltlich identisch: wenn ein Zebrastreifen da ist, geh dort. Wenn nicht, hat der Fußgänger den Nachrang. Das ist seit fast 40J identisch (länger zurück gehts im RIS ned.

Wer hier jetzt der gscheidling ist und bei wem die trottelei beheimatet ist, das möge der p.t. Leser entscheiden. Bei dir sehe ich die Kompetenz dazu leider nicht.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


23.11.2022, 17:36 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung