Richter(innen) sind Autofahrer
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Re: Richter(innen) sind Autofahrer
10.11.2023, 09:26:25
Der letzte Absatz des Artikels ließt sich wie der blanke Hohn...

... „Der Unfall in Wien hat ihn tief geprägt. Sein Fahrverhalten ist heute ein anderes. Er wird für immer damit leben müssen, den Tod einer Person verursacht zu haben.“

Die Kinder haben auch lebenslänglich - ihre Mutter zu einem Lebensalter zu verlieren, wo man noch wirklich arg auf das Elternteil angewiesen ist...

Er hat seinen Führerschein schon mal  abgeben müssen wegen 160km/h (die Referenz fehlt leider - innerorts/außerorts - welche erlaubte Geschwindikgeit - es dürfte aber wohl max 80km/h gewesen sein, um zum Führerscheinentzug zu führen) und ist darüberhinaus weiter aufgefallen - bei den Kontrollraten und dann auch Tatnachweisraten für Geschwindigkeitsüberschreitungen - notorischer Raser!

In D wäre durchaus Verurteilung wegen Mord oder Totschlag mit bedingtem Vorsatz (doppelte der erlaubten Geschwindigkeit innerorts und Rotlicht-Verstoß) drin gewesen - aber hier tut man sich auch schwer diese Urteile in der Richtung durch die Instanzen zu bekommen ...
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Wir trinken den Met                          Wir gebrauchen viel Frau`n
bis keiner mehr steht                        tun Leute beklau`n
unser Häuptling heißt rote Locke        und hau`n uns reichlich auf die Glocke


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Re(2): Richter(innen) sind Autofahrer
10.11.2023, 13:27:32
Es besteht eine gewaltige Bandbreite in dem Fall. Alleine schon bei Klassifizierung der Straftat. Und dann noch bei der Strafbemessung.

Da die Regierung die Gesetze dahingehend 2021 verschärft hat, verstehe ich nicht, warum sich diese Richterin weiterhin für das unteren Ende der Bandbreite entschieden hat. Speziell bei dem Mann, der ja schon amtsbekannt war.

Und du hast recht, die abschreckende Wirkung von Strafen ist gering. Siehe die Schnellfahrer dieses Forums, die sich ja im Recht sehen. Sie fahren ja sicher schnell und gefährden ja niemanden. Die sehen schon mal das Delikt nicht. Und generell gehen Verbrecher davon aus, dass sie NICHT gefasst werden.

Aber es gibt in der Strafzwecktheorie noch mehr Gründe, warum gestraft wird. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie
Und in diesen weiteren Kategorien hat die Frau Richter kläglich versagt.

EDIT:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P81/NOR40173613#:~:text=Grob%20fahrl%C3%A4ssige%20T%C3%B6tung&text=(1 )%20Wer%20grob%20fahrl%C3%A4ssig%20(,zu%20drei%20Jahren%20zu%20bestrafen.

Der Strafrahmen wäre bis zu 3 Jahren gegangen. Sie hat 1 Jahr verhängt und davon nur 4 Monate Haft.
Die hat die Nachricht des Gesetzgebers 2021 & 2024 nicht verstanden oder ignoriert.

https://www.oesterreich.gv.at/Gesetzliche-Neuerungen/Bundesgesetzblatt/34_StVO_Novelle.html


10.11.2023, 14:26 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(3): Richter(innen) sind Autofahrer
kpm
11.11.2023, 15:02:00
Generalprävention bringt einiges.

Vor 40 Jahren war Korruption


Ein abendfüllendes Thema.

Korruption, Betrug, organisiertes Verbrechen und so manches illegale Autorennen sind lange und sorgfältig geplante Vorhaben. Diesbezüglich bin ich ganz Deiner Meinung: Generalprävention funktioniert.

Bei demjenigen, der aus welchen Motiven auch immer, plötzlich, unüberlegt und ohne sichtliches Motiv mitten in der Nacht einen Hunderter am Ring fährt, wird eine höhere Strafandrohung genau nix bringen.

Meinst Du, der irre Typ im konkreten Fall hätte anders gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass er statt 4 Monate Häfn 14 Jahre gekriegt hätte? Ich glaube nicht.

In den USA gibt's (manchmal) die Todesstrafe, und trotzdem passieren Morde. In Asien verschwindest Du wegen kleiner Mengen Drogen sehr lange, und dennoch wird dort gehandelt.

Worauf ich hinaus will: Was hat die Gesellschaft davon, wenn wir diesen Kerl statt 4 Monate 40 Monate einsperren, außer noch mehr Kosten?

Ich verstehe, dass man bei Menschen, die vorsätzlich jemanden verletzen, andere Maßstäbe ansetzt; dieser Typ ist - soweit den Medien zu entnehmen - ja nicht bewusst in das gegnerische Auto gerast.

Und, um meine Meinung in's rechte Licht zu rücken: Meine Großtante wurde von einem Autofahrer zum Krüppel gefahren, ich selbst von einem Besoffenen übersehen und habe nur durch verdammt viel Glück keine bleibenden Schäden.

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Re(4): Richter(innen) sind Autofahrer
11.11.2023, 16:20:24
  wie verhinderst Du, dass er, nachdem er draußen ist (und es dann noch Autos
gibt  ), er den nächsten Unfall verursacht?


das kann ich nicht verhindern - ich habe aber dafür gesorgt dass er zumindest 30 Jahre seines Lebens - einen Großteil seines Lebens - keine Gefahr war.

Warum nicht Hände abhacken, dann könnte er auch nicht mehr Auto fahren?


Sowas wäre mir zu radikal weils im Endeffekt in Richtung Rache geht und niemanden hilft - die Person ist noch immer da, kann nach wie vor Schaden anrichten und da das Leben dieser Person durch so eine Strafe nicht mehr lebenswert wäre besteht die Gefahr das er amok läuft und wieder Scahden anrichtet. ZUMINDEST soltle der Schein lebenslang weg sein und bei Fahren ohne Schein sollte es sofort lebenslänglich geben. Bei dem Kerl hat es sich um einen Wiederholungstäter gehandelt-  da darf es keine Milde geben - wozu Milde geführt hat zeigt der Fall jo schön


Die Todesstrafe wäre aber in solchen Fällen eine schöne Sache da NUR mit der Todesstrafe sichergestellt ist das Mörder nicht zum Wiederholungstäter werden.

Was wäre dein Ansatz? Strafen sind so gut wie sinnlos, wieso dann überhaupt Gerichte?


Wo ich fürher gewoht hab hatte ich einen Nachbaren der einen Alkounfall mit Todesfall verursacht hat. Strafe die er bekommen hat war ein Witz, ein paar 1000€. Immer wenn ich gesehen hab das im Haus mal wieder eine Party war hab ich an die Hinterbliebenen gedacht und dieses *PIEP* verflucht. Und NATÜRLICH - trotz UNfall mit einem Toten - wurde er danach wieder als Alkolenker erwischt.

Was wird diesem *PIEP* passieren?: https://steiermark.orf.at/stories/3232073/
Da ich Alk grundsätzlich komplett ablehne regen mich solche Nachrichten doppelt auf....unid es ist keine Ende in Sicht....




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Re(6): Richter(innen) sind Autofahrer
14.11.2023, 19:22:34
na zum Glück steht der unbedingte Schutz des Eigentums in der Verfassung.
Damit spinnende Feuchtträumer keine Chance haben.


Das jemand Schweizer so bezeichnet, das hör ich auch zum ersten mal.

und wenn ich dir ein Schinkenmesser borg, bin ich der Co-Mörder, nur weil du
deine Alte damit Messer machst?


Braucht man seit neuestem für ein Schinkenmesser ein Waffenschein? Ist mir wohl entgangen.

Wie gesagt: zum Glück gibts Gesetze, die vor solch ungesundem Volksempfinden schützen.


Es gibt Gesetze, die vor eine Übergabe von Waffen an nicht berechtigte Personen schützen sollen:

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016&FassungVom=2021-03-19&Artikel=&Paragraf=28&Anlage=&Uebergangsrecht=

Analog dazu könnte man auch ein Gesetz verfassen, das eine Übergabe eines Fahrzeuges an nicht lenkberechtigte Personen unter Strafe verbietet.

14.11.2023, 19:23 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re: Richter(innen) sind Autofahrer
14.11.2023, 17:47:52
also um eines mal vorweg klar zu stellen: ich finde das Urteil auch zu milde. Aber nicht sehr viel. Denn du übersiehst einiges (deine Richterfreunde werden dir das beim Tennis gerne genauer erläutern):

Es war ein Erstvergehen (in Ö)
Kein Alk, keine Drogen im Spiel.
Das Vergehen ist eine Fahrlässigkeit (leider!!!)

Dafür ist 1/3 des maximalen Strafrahmens üblich. Daß ein Teil davon unbedingt ist ist eh schon Teil der Generalprävention. Normal bekommst teilbedingt nur wenn Alk im Spiel ist. Also so gesehen ist das Urteil für österreichische Verhältnisse durchaus "hart".

Hätte er das Auto der Mutter hingegen gestohlen, wäre er vermutlich länger weg
vom Fenster gewesen.

möglich. Denn Diebstahl ist eine Vorsatztat. Bei einfachem Diebstahl aber eher nicht.
Und ein ganz schlechtes Beispiel, weils ungefahr 17 verschiedene Arten von Diebstahl mit verschiedenen Tatorten, Wertgrenzen usw gibt, sodaß der Strafrahmen von 6M bis 15J gehen kann.
btw: An wertlosen Gegenständen kann man überhaupt keinen Diebstahl begehen, die Froschkarre der Mutter zu nehmen wäre also straffrei |-D|-D

zurück zum Urteil:
Das Schmerzensgeld zahlt die Versicherung, nicht er. Zum Glück, denn sonst würden die Kinder es eh nie bekommen, weil bei dem AR*** ist eh nix zu holen.

Ein nachweislich kranker Raser mit langer Vorgeschichte
woraus erkennst du eine Krankheit? Er hat mehrere "Vorstrafen", die sind bei uns halt leider wurscht, da nicht in Ö begangen. Zählt also leider nicht. Aber Krankheit?? Wo steht was, woran er leidet?
Kein Jahr im Knast und lebenslanger Führerscheinentzug.
der FS-Entzug ist vermutlich auch egal, da immer nur landesbezogen.
Der (längere) Knastaufenthalt ist bei einer solche Fahrlässigkeit in Ö halt nunmal nicht vorgesehen. Kritisier ich doch seit langem: Alk/Drogen und massivste Regelverstöße sollten als bedingter Vorsatz angesehen werden und damit auch entsprechend bestraft werden. Bei mir rennst da offene Türen ein.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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