Unterschied Wahlarzt/Kassenarzt
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Re(12): Unterschied Wahlarzt/Kassenarzt
10.02.2024, 21:08:55
na also, geht ja doch! 8-O
Offensichtlich empfinden sich viele niedergelassenen Ärzte als ungerecht
entlohnt
ich würds sogar "wertfreier" formulieren: es paßt für sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht. Ob das jetzt am niedrigen KAssentarif, an den Quängelungen durch die Kassa oder an einer Kombination davon liegt, das kann ich nicht beurteilen.
steigen aus dem System aus, indem sie Wahlärzte werden.  
no na: halbe Hacke, doppelter Lohn - wer würde das nicht machen, wenn er kann?
dass es nicht mehr möglich ist, alle Kassenstellen zu besetzen.
na ja, sollte sich mal die Kassa fragen, warum sie keine Bewerber findet. Das fragt man sich ja bei anderen "Arbeitgebern" auch.
zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
wäre vielleicht am Gesetzgeber, da einzugreifen. Aber ein 2händiges Breitschwert wird da noch als gelindeste Maßnahmen gelten, im Kampf gegen Krankenkassen UND Ärztekammer in einem.
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Exkurs zum Thema Hausmeister:
ihrer deutlich längeren und schwereren Ausbildung und ihrer deutlich höheren
Verantwortung und Haftung ein höheres Einkommen als Hausmeistern zusteht, ist
aber einzusehen.
daß zu den Aufgaben von Gebäude- und Fassadenreinigern (und zu dieser Gewerbesparte zählen Hausmeister) auch die Reinigung von Krankenanstalten sowie Reinigung und Desinfektion von OP-Säalen gehört, das sei nur am Rande erwähnt. Auch, daß die Ausbildung dazu überraschender Weise NICHT in einem 2h-Kurs am Nachmittag zu absolvieren ist.

Veranwortung und Haftung sind auch so ein Thema! Ich hab NULL Zahlen dazu, aber ich trau mich wetten, daß es im Jahr mehr Schadenersatzklagen nach Stürzen auf rutschigen Böden (naß oder vereist) gibt als gewonnene Klagen wegen Kunstfehlern. Ein medizinischer Gutachter hackt einem Arzt doch schließlich kein Auge aus!

Und die Bezahlung? Also deine linken Freunde feuchtträumen ja von (glaub inzwischen) 2400/M. Na da sind wir dann eh bald beim niedergelassenen Allgemeinmediziner.
Ende des Exkurses
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Ein reines Abstellen auf "Marktprinzipien" ist in diesem Fall
das (Gewinnerzielung) ist bei KEINER Hoheitsaufgabe angezeigt, da dort ein Markt ja weder besteht noch wirklich wünschenswert ist.
Im Gegensatz zu Wirtschaftlichkeit, an welcher es sehr wohl krankt.
Wenn man das ändern (liberalisieren) will
warum muß Änderung automatisch Liberalisierung bedeuten? Außerdem: WAS will man denn liberalisieren? Jeder Arzt ist ein freier Mensch und kann (s)eine Praxis eröffnen, wann und wo er möchte und hofft, Patienten zu finden. Liberaler gehts ja kaum.
Daß aber ausgerechnet hier die Ärztekammer reinpfuscht (oder es zumindest möchte), DAS ist schon ein besonderes Schmankerl.

Das ändert aber noch nix am Problem der Kassen- und Wahlärzte.
stärker auf Markt und Eigenverantwortung umstellen will, muss man den älteren
"Ärmeren" einen fairen Einstieg (zeitlich und monetär) in ein Privatmodell
ermöglichen.
ich sehe das nicht. Weder den Weg eines Privatmodells noch einen Umstieg. Wozu auch? Beschneidet die Kompetenz der Ärztekammer (die ja WEIT über die einer normalen Standesvertretung hinausgeht), zahlt den Ärzten angemessene Honorare, dann wirds auch genug Kassenärzte geben. Zumindest mehr als jetzt.
Und Privathonorare werden einfach gar nicht mehr vergütet. Das wär sogar sozialverträglich, denn wer sich Privathonorare oder eine Zusatz leisten kann, dem sind die lächerlichen Summen der Rückvergütung auch wurscht.


mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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Re(19): Unterschied Wahlarzt/Kassenarzt
14.02.2024, 16:10:19

Warum nicht gleich die Höchstbemessung bei der Sozialversicherung aufheben?


Hast Du schonmal nachgedacht wie hoch dadurch die Besteuerung werden würde?

Der Beitragssatz für die Sozialversicherung beträgt rund 25%.
Gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage. Man zahlt daher "nur" bis zu einer Bemessungsgrundlage von ca. 75.000 Euro p.a. Beiträge.

Im Gegenzug werden Einkommensbestandteile die über dieser Grenze liegen ohnehin mit einem Einkommenssteuersatz von bis zu 55% besteuert.

Solche Einkommen wären daher dann einerseits mit ca. 25% SV-Beiträge belastet und zusätzlich noch mit ca. 50% Einkommensteuer.
Ich glaub das ist dann schon zuviel des Guten, oder?

Abgesehen davon: Hebt man die Höchstbemessungsgrundlage auf, würden es auch keine Maximalpension mehr geben, sondern Pensionen könnten dann unendlich hoch werden.
Ich denke dieser Effekt ist ja auch nicht wirklich gewünscht.

Und: Jeder bekommt medizinisch die selbe Leistung!
Egal ob man Mindestsicherungsbezieher ist und somit quasi gar nicht ins System einzahlt oder ob man - bei hohem Einkommen - tausende Euro monatlich in die Krankenversicherung einzahlt.
Durch die Höchstbeitragsgrundlage ist diese "Ungerechtigkeit" (denn die Geringverdiener, die kaum was einzahlen, werden von den Gutverdienern erhalten) auf ein halbwegs erträgliches Niveau beschränkt.
Aber wenn es diese Grenze nicht mehr gibt, wäre die Benachteiligung der Gutverdiener dann besonders extrem.
Das kann nicht das Ziel sein.










14.02.2024, 16:11 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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