Re(19): Unterschied Wahlarzt/Kassenarzt
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Re(19): Unterschied Wahlarzt/Kassenarzt
14.02.2024, 16:10:19

Warum nicht gleich die Höchstbemessung bei der Sozialversicherung aufheben?


Hast Du schonmal nachgedacht wie hoch dadurch die Besteuerung werden würde?

Der Beitragssatz für die Sozialversicherung beträgt rund 25%.
Gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage. Man zahlt daher "nur" bis zu einer Bemessungsgrundlage von ca. 75.000 Euro p.a. Beiträge.

Im Gegenzug werden Einkommensbestandteile die über dieser Grenze liegen ohnehin mit einem Einkommenssteuersatz von bis zu 55% besteuert.

Solche Einkommen wären daher dann einerseits mit ca. 25% SV-Beiträge belastet und zusätzlich noch mit ca. 50% Einkommensteuer.
Ich glaub das ist dann schon zuviel des Guten, oder?

Abgesehen davon: Hebt man die Höchstbemessungsgrundlage auf, würden es auch keine Maximalpension mehr geben, sondern Pensionen könnten dann unendlich hoch werden.
Ich denke dieser Effekt ist ja auch nicht wirklich gewünscht.

Und: Jeder bekommt medizinisch die selbe Leistung!
Egal ob man Mindestsicherungsbezieher ist und somit quasi gar nicht ins System einzahlt oder ob man - bei hohem Einkommen - tausende Euro monatlich in die Krankenversicherung einzahlt.
Durch die Höchstbeitragsgrundlage ist diese "Ungerechtigkeit" (denn die Geringverdiener, die kaum was einzahlen, werden von den Gutverdienern erhalten) auf ein halbwegs erträgliches Niveau beschränkt.
Aber wenn es diese Grenze nicht mehr gibt, wäre die Benachteiligung der Gutverdiener dann besonders extrem.
Das kann nicht das Ziel sein.










14.02.2024, 16:11 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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