Liftbetriebskosten
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Re(7): Liftbetriebskosten
01.07.2024, 15:55:35

Hier ist noch der Vollwartungsvertrag:
https://www.file2send.eu/de/download/SDi75GBstMCGcyNUNJaE1KWhLSMk0efVMb9qYPEBnzudlchIaFR0nr6g5CZnYKab

jetzt wirds endgültig skuril oder ich bin irgendwie von der Rolle.

In der BK-Abrechnung stehen doch ~5400 für Wartung. Im Vertrag 4000 p.a.
In 2023 waren 2 Wartungsfirmen am Werk - was ist mit der anderen, NOCH viel teureren?? Wo ist da der Vertrag bzw die Kostenabgrenzung?
Und wenn die Fa. Liftwerk 4000/Jahr für VOLLwartung verlangt, wieso landen 2010 für TEILwartung für ein Halbjahr in der Abrechnung??
(wobei 4000 p.a. für VOLLwartung IMHO nicht teuer wären, aber das ist ein anderes Thema)
Dabei handelt es sich um einen Vollwartungsvertrag, wobei nur die
Wartungskosten verrechnet werden und keine Reparaturarbeiten inkludiert sind
das ist aus der BK-Abrechnung nicht ersichtlich und wird bestritten.
Die Kosten nach Pkt 7 sind NIEMALS BK.
Aber genau dioe Pkt 4+5 sind es, die "Reparaturen" sind, die NICHT Lift-BK sind, sondern vom Eigentümer zu tragen sind!
Die Firma Schmidt führt die regelmäßige Betriebskontrollen durch, hier wird
laufend auf den reibungslosen Betrieb des Aufzugs geachtet, eventuelle Mängel
eruiert, Probefahrten gemacht, usw.
wenn die das schon machen, wozu dann der Wartungsvertrag? Pkt. 13 des Wartungsvertrages beschreibt EXAKT diese Tätigkeiten! Das ist doppelt gemoppelt und diese Luxuskontrollen sind keine BK!

Ab zur Schli damit. Kannst gleich mein Post als Textvorlage für die Begründung nehmen.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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Re(10): Liftbetriebskosten
03.07.2024, 02:10:13
das kam heute zurück, ich glaube die haben das mit dem Vollwartungsvertrag auch jetzt gecheckt um was es da geht:

Sehr geehrter Herr xxx,

diese Verschleißreparaturen sind Teil der Wartung und können nicht separat ausgewiesen werden. Wir bieten Ihnen unpräjudiziell die Gutschrift von 30% der anteiligen Wartungskosten an. Dies deckt auch die Betriebskontrollen, welche vertraglich erst mit Anfang des Jahres bei der Firma Schmidt eingestellt werden konnten.


Ich habe noch den ausgelaufenen Vertrag mit TK Aufzüge angefordert.
https://forum.geizhals.at/t906789,8184206.html#8184206

Es gab in der gesamten BK-Abrechnung noch den Posten Werkvertrag:

Die Position Werkvertrag umfasst Hausbetreuungskosten.
Zur Erläuterung:
Durch den Wegfall eines Hausbesorgers und der Beauftragung eine Reinigungsfirma hat sich die Notwendigkeit ergeben, gewisse Tätigkeiten, welche früher üblicherweise der Hausbesorger durchgeführt hat, nunmehr separat zu vergeben. Die Reinigungsfirma führt lediglich die Reinigungsarbeiten durch. Die Aufgaben eines Hausbesorgers waren vielfältiger und umfassten z.b.
• die regelmäßige Kontrolle des Hauses und der Liegenschaft auf allfällige Schäden und Gefahrenquellen hin (etwa bauliche Schäden, ausgefallene Lampen, morsche Baumäste etc.)
• die Überprüfung der Durchführung in Auftrag gegebener Wartungsarbeiten.

Diese Tätigkeiten sowie die Überwachen der Durchführung der ordentlichen Reinigung des Objektes durch die eigens bestellte Hausreinigungsfirma (diese ist insbesondere anzuhalten, ordentlich zu reinigen oder überhaupt zu reinigen) sowie das Überwachen der Durchführung der Schneeräumung der in der Betreuungspflicht des Liegenschaftseigentümers fallenden Gehsteige und sonstigen Flächen sind nunmehr in dieser Position enthalten.

Ich hoffe mit diesen Informationen gedient zu haben und zeichne
Mit freundlichen Grüßen



Der Werkvertrag wird mit üppigen 318,84€ pro Monat vergütet %-)

Überprüft wurde da recht wenig, erst wenn wir Mieter Mängel wie kaputte Türgriffe udgl. an die Hausverwaltung gemeldet haben wurde da eine Reparatur gemacht.


03.07.2024, 02:28 Uhr - Editiert von Bullseye2550, alte Version: hier
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Re(11): Liftbetriebskosten
03.07.2024, 09:25:40
bieten Ihnen unpräjudiziell die Gutschrift von 30% der anteiligen
Wartungskosten an.
Tipp aus der Praxis: die wollen UNBEDINGT verhindern, daß du das weiter verfolgst! wenn sie schon freiwillig 30% anbieten, sind 40% auch drin. Vielleicht sogar 50. Aber nie weniger als 30%. Also: ab zur Schli, es gibt nichts zu verlieren und kosten tut es nix.

die Betriebskontrollen, welche vertraglich erst mit Anfang des Jahres bei der
Firma Schmidt eingestellt werden konnten.
Ein Liftwart wartet nichts (darf er gar nicht), der kontrolliert nur optisch und minimal: im wesentlichen ob der FAhrkorb bündig im Stockwerk stehen bleibt, die Türen schließen und der Notruf funktioniert. Nicht viel mehr. Ob ne Tür quietscht, irgendwas (anderes) kaputt ist oder bald werden könnte, das zu prüfen ist überhaupt nicht seine Aufgabe.
Nur so nebenbei: die Kosten für den Liftwart sind eigentlich immer 100% BK, unabhängig davon, ob ein Voll- oder Teilwartungsvertrag vorliegt. Weil es andere Aufgaben sind.
Aber wenn die schon anbieten, auch das aufzuteilen, ist das ein mehr als deutliches Indiz, daß ihnen absolut klar ist, daß die Kosten dafür überzogen sind.

Der Werkvertrag wird mit üppigen 318,84€ pro Monat vergütet %-)
und ist zu 100% KEINE BK!!!
Diese Kontrollen sind die ganz normalen Pflichten einer Hausverwaltung!!! Natürlich darf er das auslagern, aber nicht weiterverrechnen. Das ist eine SEHR beliebte (will sagen: fast übliche) Methode, das HV-Honorar halblegal aufzufetten! (weil der, der das dann macht, mit der HV "verbandelt" ist)

Es reicht, wenn du das so an die Schli schreibst. Wennst unbedingt willst, such ich dir noch den §§ raus, wo das drin steht.


mfg
AVS



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