Kontraindikationen von Medikamenten
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Re(6): Kontraindikationen von Medikamenten
05.10.2024, 11:03:05
Extra am Donnerstag in Favoriten gefragt. Antwort: NEIN, DSGVO.

An den Arzt natürlich möglich.

https://www.datenschutz-notizen.de/darf-der-arzt-dem-patienten-den-befund-per-e-mail-zusenden-4829754/#:~:text=Eine%2520%C3%9Cbermittlung%2520von%2520Gesundheitsdaten%2520wie,32%2520DSGVO )%2520den%2520Verschl%C3%BCsselungsverzicht%2520rechtfertigen.

Zitat: Dort war die Aufsichtsbehörde offenbar strenger in der Empfehlung und formulierte:

„Angesichts der Sicherheitsanforderungen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gilt sowohl bei der elektronischen Speicherung als auch bei der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten grundsätzlich eine Verschlüsselungspflicht. Das heißt, dass ein Versand von Patientendaten mittels einfacher (lediglich transport-, nicht aber Ende-zu-Ende-verschlüsselter) E-Mail regelmäßig keinen zulässigen Übermittlungsweg darstellt. Das gilt auch dann, wenn die Patientin/der Patient sich ausdrücklich mit dem Versand per einfacher E-Mail einverstanden erklärt hat, da die Verpflichtung zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus nicht durch eine Vereinbarung zwischen Praxis und Patient abbedungen werden kann. Eine Übermittlung von Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Krankheitsverläufen, Arzt- und Befundberichten, radiologischen Bildern oder Symptombeschreibungen per einfacher E-Mail ist daher nur dann vertretbar, wenn die „Umstände der Verarbeitung“ (vgl. Art. 32 DSGVO) den Verschlüsselungsverzicht rechtfertigen. Dies kann zum Beispiel bei medizinischen Notfällen aufgrund der Dringlichkeit oder bei wechselndem Auslandsaufenthalt des Patienten mangels Erreichbarkeitsalternativen der Fall sein.“ (S. 120, 121, TB. 2018).

05.10.2024, 11:07 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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Re(7): Kontraindikationen von Medikamenten
14.10.2024, 11:10:52
Das ist falsch.



Es ist nicht falsch sondern richtig. Deine (weitgehende korrekten Argumente) bekräftigen das umso mehr.

Stakeholder Management bedeutet eben, dass dies erkannt, adressiert und gelöst wird. Ich will nicht beurteilen wieviel hier gemacht wurde... Aber das Ergebnis ist - wie du selber sagst - fatal. Die Nummer 1 Zielgruppe die er verkaufen MUSS sind Ärzte... Wenn die (oder zumindest deren Standesvertretung) stark dagegen sind, kann das ja nicht funktionieren.

Man kann natürlich über das Layout diskutieren. "Rechts oben" dürfte aber
quasi ein österreichischer Industrie-Standard sein. ELGA ist ja nicht das
einzige Portal, bei dem der Login-Button dort oben pickt


Najo... wenn wir die Vergangenheit einbeziehen gab es ja lange nicht mal diesen Button.
Wozu gibts die Seite überhaupt? Einziger Zweck sollte (!) sein, jedem Bürger unabhängig von IT Kenntnis in die ELGA zu bringen. Wie machen es Seiten die (legal oder illegal) ihre Inhalte verkaufen wollen? Fetten riesigen blinkenden Button in die Mitte der Seite. Warum hier nicht?

Es gab seinerzeit genug Marketing für ELGA. wir können uns nur nicht mehr
daran erinnern. Und: wollen wir jetzt mehr oder doch weniger
Regierungsinserate?


Schon alleine der Satz und die Wortwahl "seinerzeit" zeigt wie dilettantisch das ganze gemacht wurde und wird. Das ist ja nicht ein Sommerfest an einem Sonntag vor X Jahren gewesen. Das ist ein PRODUKT (!!!). Da zu glauben, dass man mal bissal "Go-Live" Marketing macht und es passt ist ja irre. AUßER es ist ein Selbstläufer... Aber das ist ELGA fix nicht ;-)

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