Postfachdieb überführen
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Re(3): Postfachdieb überführen
28.10.2024, 18:23:54
Das ist eine zeitlich und örtlich beschränkte Aufnahme zu Beweiszwecken. Dafür gibt es Ausnahmen, umso einfacher wenn mehrere Mieter betroffen sind.

Datenschutzgesetz – DSG, Fassung vom 30.10.2024:

§ 13. Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung

6)Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 3 Z 3
und für zeitlich strikt zu begrenzende Verarbeitungen im Einzelfall,
deren Zweck ausschließlich mittels einer verdeckten Ermittlung erreicht werden kann,
unter der Bedingung, dass der Verantwortliche ausreichende Garantien zur Wahrung der Betroffeneninteressen vorsieht, insbesondere durch eine nachträgliche
Information der betroffenen Personen


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597

Anlassbezogene Foto- und Videoaufnahmen zu Beweiszwecken
Zulässigkeit:
Das Anfertigen von Beweisfotos oder -videos im Einzelfall kann zulässig sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Aufnehmende ein höher zu gewichtendes „berechtigtes Interesse“ an der Aufnahme hat, als der Aufgenommene (z.B. ein öffentliches Interesse an der Verfolgung einer mutmaßlichen Rechtsverletzung durch die zuständige Behörde).


https://www.dsb.gv.at/download-links/fragen-und-antworten.html#Foto_Video_zu_Beweiszwecken

Eine Detektei bietet das sogar an:
Eine Bildaufnahme ist zulässig, wenn im Einzelfall überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Die Überwachung ist nicht zu kennzeichnen, bei zeitlich strikt zu begrenzenden Verarbeitungen sowie im Einzelfall zur verdeckten Ermittlung.

https://www.detektiv-ully.at/video-dokumentation/
___________________________

Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


01.11.2024, 10:01 Uhr - Editiert von pyti2000, alte Version: hier
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