Re: Probleme mit Hausverwaltung und Abrechnung
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Probleme mit Hausverwaltung und Abrechnung
06.12.2024, 10:14:57
Liebe Mitglieder,

vielleicht kann mir jemand helfen?

Wir sind ein Haus im 4. Bezirk, das von einer Bank an einen Investor verkauft wurde.

Dieser Investor hat sofort zu renovieren begonnen, alles rausgerissen, monatelang Dreck, Lärm und er verlängert befristete Mietverträge nicht mehr (ist zwar s***, aber legitim).

Wir haben keine Heizungszähler in den Wohnungen, sondern nur einen Zähler im Keller, die Kosten werden dann solidarisch, egal, wie viel man verbraucht hat, pro m2 aufgeteilt.

Bisher hat das gut funktioniert, die monatlichen Akontozahlungen waren erträglich, Nachzahlung gab es nur minimal.

In diesem Jahr haben wir eine Nachzahlung von ca. 16,- pro m2 für Heizkosten. Sprich: 30m2 Wohnungen zahlen etwa 500 Euro nach, 60m2 etwa 1.000 Euro, usw

Es gab jedoch ein Guthaben des Anbieters von etwa 80.000 Euro (großer Häuserblock) und deshalb glauben wir, dass es keine Nachzahlung geben dürfte.

Außerdem wurden bisher die Heizkosten pro m2 berechnet, inzwischen ist das Haus aber halb leer und wir glauben, wissen es aber nicht (es gilt die Unschuldsvermutung), dass die Kosten nur auf bewohnte m2 aufgeteilt wurden und deshalb die Heizkostenzahlung zustande kam.

Laut Arbeiterkammer ist das untersagt, denn wenn eine Wohnung leer ist, muss der Eigentümer diese Kosten übernehmen.

Sowohl Hausverwaltung, als auch Eigentümer sagen, dass alles korrekt ist.

Ein Mieter hat nun eine Feststellungsklage gemacht, wo diese Woche die Verhandlung war, aber von der Gegenseite (Hausverwaltung, Eigentümer) ist niemand erschienen.

Er hat als einziger bisher nicht gezahlt und die Mahnungen halten sich in Grenzen (es kam eine einzige Zahlungsaufforderung).

Dies wirkt so, als ob die wüssten, warum sie nicht reagieren, denn ich glaube, die hätten genügend Anwälte, um das offensiver anzugehen.

Ich habe nun gestern nochmals darauf hingewiesen, dass wir dies und das vermuten und man einfach die zu viel bezahlten Heizungskosten mit der Miete gegenrechnen soll.

Als Antwort kam nur wieder, dass alles korrekt ist.

Was könnte man da noch machen?

Ein Bewohner meint, den Ombudsmann einer Zeitung anfragen zu lassen. Das irgendwie publik machen.
Was noch?


06.12.2024, 10:16 Uhr - Editiert von cookiedonutmuffin, alte Version: hier
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Re: Probleme mit Hausverwaltung und Abrechnung
06.12.2024, 18:48:40
Bisher hat das gut funktioniert, die monatlichen Akontozahlungen waren erträglich, Nachzahlung gab es nur minimal.

In diesem Jahr haben wir eine Nachzahlung von ca. 16,- pro m2 für Heizkosten. Sprich: 30m2 Wohnungen zahlen etwa 500 Euro nach, 60m2 etwa 1.000 Euro, usw

Wenn du jetzt ERSTMALIG eine größere Nachzahlung bezüglich Heizkosten bekommen hast, dann dürfte das wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas mit den gestiegenen Energiekosten zu tun haben (Stichwort „Ukraine-Krieg“ usw.).
Es gab jedoch ein Guthaben des Anbieters von etwa 80.000 Euro (großer Häuserblock) und deshalb glauben wir, dass es keine Nachzahlung geben dürfte.

Das ist schon eine etwas naive Sichtweise. Was meinst du denn, warum euer Haus trotz stark gestiegener Energiepreise eine Gutschrift erhalten hat?
Bei mir (Eigentumswohnung in Wien, beliefert über Wien Energie) war es so, dass kurz nach Eintreten der Energiekrise die Akkontozahlungen verdoppelt wurden (das hat Wien Energie meines Wissen bei vermutlich allen Kunden so gemacht). Bei der folgenden Jahresabrechnung bekam ich dann seine sehr hohe Gutschrift und die Akkontozahlung wirde wieder auf den alten Betrag gesetzt. Ein Jahr später (Rechnung habe ich letzte Woche erhalten) hatte ich dann 10 Euro Nachzahlung.
Bei Euch hat die Hausverwaltung die Akkontoerhöhungen also vermutlich nicht sofort weitergegeben, sondern auf die Jahsseresabrechnung gewsartet.
Kurz gesagt: Du musst die konkreten Rechnungen begutachten und nicht aus dem Faktum einer hohen Gutschrift falsche Schlüsse ziehen.  
Außerdem wurden bisher die Heizkosten pro m2 berechnet, inzwischen ist das Haus aber halb leer und wir glauben, wissen es aber nicht (es gilt die Unschuldsvermutung), dass die Kosten nur auf bewohnte m2 aufgeteilt wurden und deshalb die Heizkostenzahlung zustande kam.

Also es ist imho ja so, dass die Verrechnung von Hezkosten nicht nach dem Schema ablaufen darf, wie es für die normalen BK  abläuft, sondern es muss dabei (gefordert vom Heizkostengesetz) auch eine verbrauchsabhängige Komponente enthalten sein. Eine leerstehende (und vermutlich unbeheizte Wohnung) verursacht klarerweise weniger Heizkosten. Mit zunehmendem Mieterschwund verschieben sich damit wohl auch die Verhältnisse. Nachdem ihr aber ja gar keine Heizungszähler habt, wird die Art und Weise der Verrechnung vermutlich irgendwie eine Anäherung sein. Die Methode müsste aber im Miet und/oder Eigentumsvertrag dokumentiert sein.

Sowohl Hausverwaltung, als auch Eigentümer sagen, dass alles korrekt ist.

Das kann auch durchaus sein. Aber dazu müsste man sich die Sache auch einmal anschauen und nachrechnen. Wenn die Hausverwaltung hier wissentlich unkorrekt agiert, kann sie sich damit auch selbst beträchtlichen Ärger einhandeln.

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