Re(8): Feste Strafen ausgefasst, die jedoch nicht alle haltbar sind?
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Feste Strafen ausgefasst, die jedoch nicht alle haltbar sind?
11.01.2025, 18:53:19
Hallo

Am 18.12 mit Abschleppwagen(LKW bis 3,5t) und Anänger(bis 3,5t) von Wien nach Vorarlberg gefahren.
Voll beladen(zwei Autos) wieder nach Wien................


Unachtsam da Handy telefoniert.

Polizei grad vorbeigefahren und winke winke, bitte folgen.

Leider war auch am Abschleppwagen bei der WSS ein fester Riss von 40cm(Rechte obere Ecke bis 20cm vor der Mitte der Scheibe)


Gut Handy 80.- gleich bezahlt.
Meinte der Polizist, so jetzt fahren wir noch zur Landesprüfstelle und die nehmen dann die Taferln.
Doch der Rudl hatte Glück? und bei der Landesprüfstelle war Keiner da!!!


Sodla gestern dann die Liebesbriefe:

1x Fahrzeugbesitzer: 2x80.- wegen Beschädigung der WSS mit Sichtbehinderung ( warum 2x die 80.- ist mir nicht ersichtlich da beide §134 Abs 1Z1..............haargenau Beide gleich)


Brief an mich:

Sie haben die Höchstgeschwindigkeit von 80km/h um 18km/h überschritten.
Bin sicher nicht schneller als 90km/h am Tacho gefahren. -> 250.-

Sie haben zweimal A12 km km35,2  und A12 km32  Fahrzeuge überholt und dabei andere Straßenbenützer behindert. -> 220.-
I habe keine mit 90km/h überholt, da überholen mich die LKWs!

Sie haben den Mindestabstand bei A12 km 32,5 von 50m nicht eingehalten es waren nur 19m
80.-
Bestimmt als die Polizei vor mir eingebogen ist >:-D

Und nochmals die WSS ( 2x 80.-)


Komisch der Polizist(mit einer Kollegin) meinte nur für die WSS wird was kommen, den Rest hat er gar nicht angeschnitten.


Jo was machen wir da?
Video habens keines.


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Re(8): Feste Strafen ausgefasst, die jedoch nicht alle haltbar sind?
21.01.2025, 12:06:29
Ok, zugegebenermaßen hab ich grad keine Ahnung um was es dir geht.


Der Zulassungsbesitzer ist IMMER bekannt wenn es ein Kennzeichen gibt. Wie soll der unbekannt sein?

Eine Anonymverfügung wird dem Zulassungsbesitzer zugestellt. Denn das ist das einzige was zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Es ist der Behörde zu diesem Zeitpunkt noch völlig egal wer wirklich gefahren ist, der Lenker bleibt anonym (dadurch wird auch nichts in eine Akte aufgenommen, und keine Rücksicht auf Wiederholungstaten etc. genommen). Der Zulassungsbesitzer muss ja im Stande sein, festzustellen wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, und hat dafür Sorge zu tragen, die Strafe zu begleichen. Wird das erledigt, darf die Behörde nichtmal weiter nachforschen wer gefahren ist. Wird die Strafe nicht beglichen (oder liegt ein schwerwiegendes Vergehen vor, dann wird der anonyme Weg gar nicht gegangen), dann wird eine Lenkererhebung durchgeführt. Die Anonymverfügung (Lenker unbekannt) wird gegenstandslos, und es wird eine Strafverfügung gegen den Lenker angestrengt.

Normale Strafen von Radarkastln etc. kommen grundsätzlich als Anonymverfügung rein.

Nachdem Rudi mehrere getrennte Briefe zugestellt bekommen hat, ging ich davon aus dass diese NICHT von der selben Überwachungsmaßnahme (=die Streife die ihn aufgehalten hat) her rühren (da gäbe es imho EINEN Brief mit einer Liste (kann mich aber natürlich täuschen), sondern zB. im Fall des Abstandsdeliktes von einer Messung von einer Brücke aus. Diese Messung hat wieder nur das Kennzeichen, er als Zulassungsbesitzer bekommt dafür wieder eine Anonymverfügung zugestellt.

21.01.2025, 12:14 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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