Re(5): Ein Ausflug ins Urheberrecht
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Re(5): Ein Ausflug ins Urheberrecht
01.06.2026, 20:10:08
würde mich nicht im geringsten wundern, wenn WhatsApp sich in seinen AGB
sowieso ein unbegrenztes nicht-exklusives Nutzungsrecht für sämtliche dort
veröffentlichten Daten einräumt. Womit es überhaupt erst zu einer
Rechteverletzung kommen könnte, wenn jemand das Foto außerhalb von WhatsApp
repostet.
da scheinst du zu irren:
Übersicht mit KI              
Beim Versenden von Bildern über den WhatsApp-Chat bleiben Sie der Urheber und behalten Ihre Bildrechte. WhatsApp erhält jedoch laut den Nutzungsbedingungen weitreichende Lizenzen.

Die wichtigsten Details zu den Bildrechten:
Private Chats: Für privat versendete Fotos und Videos besitzt WhatsApp keinerlei Rechte und darf diese nicht nutzen, verkaufen oder veröffentlichen. Der Dienst dient hier nur als Übermittler.
Öffentliche Inhalte: Laden Sie Medien in den WhatsApp-Status oder verwenden Sie ein Profilbild, räumen Sie WhatsApp eine weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Nutzungslizenz ein. Diese dient dazu, die Inhalte auf der Plattform bereitzustellen.

Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte: Sie dürfen fremde Fotos oder Bilder von Personen ohne deren Einverständnis weder im Status teilen noch als Profilbild nutzen. Urheberrechtsverletzungen können Sie direkt über die WhatsApp IP-Richtlinien melden.

Screenshot-Schutz: Zum Schutz der Privatsphäre und Bildrechte ist das Erstellen von Screenshots fremder Profilbilder in der App technisch blockiert.

damit wäre das ein eindeutiger Verstoß, denn die Nutzung fremder Bilder durch DRITTE
ist hier ausdrücklich NICHT gestattet!!!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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