Goldalder - eine Frechheit!
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Re: Goldalder - eine Frechheit!
03.12.2002, 12:53:58
Wie "Gott" schon gesagt hat, weder im Konsumentschutz noch in einem anderen Gesetz gibt es ein Recht auf einen Sofortaustausch bzw. eine Wandlung. Dieser ist wenn eine freiwillige Leistung eines Händlers. Laut Gesetz muß der Händler die Ware in einem angemessenen Zeitraum (ja ist wieder mal so ein Gummiparagraph) austauschen bzw. reparieren. Auf eine Rückabwicklung des Vertrages (auch Wandlung genannt) kannst Du nur nach einigen fehlgeschlagenen Austausch- bzw. Reparaturversuchen des Händlers bestehen, das ganze muß aber schriftlich und jeweils mit Setzung einer angemessenen Frist geschehen. Gerade bei Artikeln die in Taiwan und ähnlichen Ländern produziert werden, wirst Du Dir mit Fristen relativ schwer tun, denn du bist dem Goodwill des Händlers, Distributors, ... ausgeliefert. Aus diesem Grund sollte man auch einen Händler deines Vertrauens und nicht den des niedrigsten Preises wählen.

Rechtlich gesehen hast du wenig bis keine Chancen den Weg, den Du oben angeführt hast, durchzusetzen, das wird Dir auch der VKI mitteilen.

Auch wenn oben angeführtes Unternehmen nicht unbedingt für sein Kundenservice bekannt ist, bewegt es sich zumindest in diesem Fall im Rahmen unserer Gesetze und bei den Kosten die ein Sofortaustausch verursacht, ist es auch nur allzu verständlich warum der Händler diesen Weg wählt.

Ich kann nur sagen lesen bildet, Du solltest vielleicht vor einem Einkauf die Bewertungen eines Händlers lesen, als Dich dann mit Deinem "Halbwissen" unserer Gesetzgebung zu beschweren.

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Re: Goldalder - eine Frechheit!
03.12.2002, 13:08:20
In Deinem Posting finde ich mehrere Fehler:


Musste eine Grafikkarte bei Goldadler kaufen (Filiale TU), weil der Kunde unbedingt dieses Modell haben wollte.

Das war ein Fehler, möglicherweise. Aber auch die Feststellung, dass Du kein Endverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bist. Für Dich gilt als Unternehmen gelten also hauptsächlich AGBG plus AGB.


Das ist absolut unakzeptabel, ich möchte eine Rückwicklung des Vertrages.

Das ist zwar kein Fehler, bleibt aber wahrschinlich einer der vielen unerfüllten Wünsche, die das Leben so zu bieten hat.


Aber ich habe das Recht darauf, das steht im Gesetz!

??? Wo? Bevor noch irgendwelche Fristen begonnen haben zu laufen? Ohne dem Verkäufer die Chance einer Nachbesserung zu geben? Zunächste steht Dir nur das Recht auf Nachbesserung oder Austausch zu. Austausch ist nur dann zu leisten, wenn... etc. (da gibt es einiges Kleingedrucktes, und das auch nur im KSchG, Abteilung Gewährleistungsrecht - und das gilt alles für Dich ohnehin nicht).


Ist mir wurscht - klagen's mich halt.

Er weiss, wovon er spricht.


Das werde ich wahrscheinlich auch tun ...

Du weisst es nicht. Überlass die Entscheidung Deinem Anwalt, er wird Klagen, die er nicht gewisnnen kann, allerdings eher vermeiden wollen - ist nicht gut für den Ruf des Anwalts.


... zusätzlich werde ich den VKI einschalten ...

Vergiss nicht, zu erzählen, dass Du für einen Kunden eingekauft hast. Auch der VKI blamiert sich nicht gerne.


Abschließende Frage: Warum weisst Du als Unternehmer so wenig über die Gesetze, die für Dich praktisch die Geschäftsgrundlage bilden?

GrummelGrumpf
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ABGB § 932
03.12.2002, 15:59:34
Also für alle Interessierten:

ABGB § 932
Abs 1: Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

Abs 2: Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Abs 3: Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

Abs 4: Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


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Re: Goldalder - eine Frechheit!
03.12.2002, 17:45:50
Es tut mir leid, dass jetzt sagen zu müssen, aber die Firma Goldadler ist halb so schlimm wie sie immer beschrieben wird.(Was man allerdings anzeigen könnte, da diese beschimpfungen Geschäftsschädigend sind).

Ich habe nicht nur die aktuellen sondern auch die älteren Kriterien gelesen, und ich finde es echt eine frechtheit, dass manche Leute glauben, Sie können alles auf der ganzen Welt haben.

1.) Beispiel: Man muss nicht sofort umtauschen. Wer es nicht glaubt, sollte sich mal besser Erkundigen.

2.) Beispiel: So wie der Kunde sich gegenüber den Verkäufer verhält, so verhält sich auch der Verkäufer gegenüber den Kunden.
Der Kunde ist zwar König, aber nicht im jedem Fall. Egal wie alt, groß, reich oder berühmt der Kunde ist.
Wir sind alle Menschen und müssen sich dementsprechend Zivilisiert benehmen können.
Der Verkäufer ist mit gutem Recht unhöflich zu einigen Kunden.

3.) Beispiel: Jeder Kunde der es auf die nette und freundliche Art bis jetzt versucht hat, wurde stehts prompt bedient.

4.) Manche Kunden glauben, Sie können PC-Komponenten einbauen.
Das ist aber leider falsch!
Es reicht der klitzekleinste Fehler und wir haben einen nicht funktionierenden Computer vor uns stehen. Denn, die meisten Computer (es gibt ein paar Ausnahmen) die von Assembling selbst zusammengebaut worden sind, funktionieren bis heute noch, nur die selbst zusammengebauten Computer von Kunden NICHT!!!KOMISCH!!!

5.) Beispiel: Es gibt auch andere Firmen die Computer verkaufen, wenn Ihr meint, dass Ihr nicht zu geizig dafür seit- ein paar Euro mehr auszugeben, dann kauft Sie euch bitte woanderst.

6.) Beispiel: Manche Kunden glauben Sie können in einem Geschäfft den Affen rauslassen, ich geb euch einen guten Tip: " Versucht es mal mit Freundlichkeit"!

7.) Beispiel: Zu den Preissenkungen, die mal erwähnt worden sind.
Natürlich muss sich ein Geschäft an die Preise vom Hersteller halten, da kann es schon mal vorkommen das Preise in die Höhe oder in die tiefe getreibt bzw. gesenkt werden.

So ich glaube ich habe mal das wichtigste gesagt. Denn ich finde es eine frechheit über ein Geschäft zu Urteilen, obwohl der Kunde meistens 100%ige Schuld daran hat.

PS: Wegen diesen 33Euro die immer wieder der Techniker verlangt. Das ist ganz normal und eigentlich auch noch billig. Glaubt ihr denn das die Firma Goldadler um sonst für so schmierige Kunden, wie ihr seit, arbeitet?

Danke
Lisa050
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Re(4): Goldalder - eine Frechheit!
03.12.2002, 18:28:33
Hallo Leute!

Um noch einmal Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen:

1.)Ich habe dem "Kunden" bei der Auswahl und dem Zusammenbau der Hardware beratend zu Seite gestanden (es ist ein Freund), d.h. es steht auch sein Name auf der Rechnung - sprich das Konsumentenschutzgesetz gilt definitiv!
2.) Ich bin Hauptberuflich Netzwerktechniker, d.h. ich verstehe einiges von Pc's und habe auch schon viele, seit vielen Jahren zusammengebaut.
3.) Den Rest des Rechners habe ich mein NRE gekauft (mein Stammgeschäft, wo solche Sachen sofort und ohne viel Aufhebens geregelt werden), dort wurde die Karte auch getestet - sie ist definitiv defekt.
4.) Ich habe mich nicht vor allem wegen der unkulanten Arbeitsweise der goldadler Mitarbeiter und Geschäftsführer aufgeregt (obwohl ich das KSchG sehr wohl in diese Richtung interpretiere, dass ich als Abnehmer die freie Wahl der Schadensabwicklung habe und 3 Wochen Austauschzeit für mich eine erhöhte Belastung darstellt, aber dieser Punkt ist sicher ein Gummiparagraph) sondern vielmehr wegen der impertinenten Art, wie mich die Mitarbeiter behandelt haben. Mich bei einer einfachen Frage der Tür zu verweisen und wirklich absolut frech und unverschämt Kunden gegenüber zu agieren ist keine Verhaltensweise, die ich von einem Unternehmer erwarte! Trotzdem habe ich während der Diskussion im Geschäft versucht, sachlich zu bleiben.

Alles in allem habe ich meine Lehre gezogen und werde alle meine Kollegen vor Goldadler warnen!

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