Re: ???bei welchem gläubigerschutzverband die forderung einreichen???
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KAUFSHOP Statement Mitarbeiter & Geschäftsleitung
10.12.2002, 13:42:29
Sehr geehrte Leser,

Leider ist es soweit:

"Das gemeinschuldnerische Unternehmen wurde mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 9.12.2002 geschlossen."

Per 27/28.11.2002 wurde durch eine Gläubigerforderung über unsere Firma Konkurs verhängt.
Trotz umgehender Reaktion der Möglichkeit einer vollständigen Zahlung konnte der Konkurs nicht mehr gestoppt werden.

Der von uns angestrebte Rekurs konnte leider nicht mehr eingebracht werden da dieser weder eine Aufschiebende Wirkung hat und in jedem Fall einige Wochen wenn nicht Monate dauern würden.

Über Nacht und durch die Publikation unseres Konkurses brachen beinahe alle Partner die Zusammenarbeit schlagartig ab und es kam zu Stornierungswellen mit gigantischem Ausmaß.

Bankengespräche und Privat Personen haben im Zuge einer Rettung Kapitalgelder organisiert um diese dem Unternehmen zukommen zu lassen.
Aber auch diese Hilfe kam zu spät.

Durch den Konkurs dürfen keine Rückzahlungen getätigt werden welche vor dem 28.11.2002 an uns bezahlt wurden.
Zusätzlich dazu durften auch keine Waren mehr ausgeliefert werden welche auch Bestellungen vor dem 28.11.2002 eingegangen sind.

Damit wurden Waren im Lager für über 150´000.-- Euro blockiert.

All diese Faktoren führten dazu dass selbst der Masseverwalter welcher sich sehr bemühte keinerlei Möglichkeiten mehr hatte die Firma weiterhin zu führen da es unmöglich war innert Kürze sämtliche Weihnachtsbestellung noch organisieren zu können.

Mit der Schließung der Firma verlieren rund 15 Mitarbeiter Ihre Arbeit.
Große und hohe Startup Kosten verliert die Geschäftsleitung welche im Übrigen im Sommer mit Privater Haftung der Firma eine Finanzspritze zukommen lies.

Es ist für uns alle eine Katastrophe.
Es wurde bis zur letzten Sekunde mit höchstem Einsatz gekämpft.

Wir bitten sich die Kunden die Ansprüche gegenüber der KAUFSHOP GmbH. haben sich mit den zuständigen Personen in Kontakt zu setzen.
Diese Daten dazu finden Sie auf unserer Homepage.


Das Team und die Geschäftsleitung vom KAUFSHOP


Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
. PLONKED von mjy@geizhals.at: bitte nicht öffentlich bzw. stattdessen auf dem Rechtsweg ...   (tekade am 11.12.2002, 10:07:34)
. PLONKED von AVS: unbewiesene Unterstellung AVS   (Gerechtigkeit am 12.12.2002, 17:31:44)
.... PLONKED von mjy@geizhals.at: nicht/schwer überprüfbare vorwürfe, die strafrechtlich relevant sein könnten...   (fotofan am 13.12.2002, 08:17:44)
...... PLONKED von mjy@geizhals.at: nicht/schwer überprüfbare vorwürfe, die strafrechtlich relevant sein könnten...   (fotofan am 13.12.2002, 09:27:02)
........ PLONKED von mjy@geizhals.at: nicht/schwer überprüfbare vorwürfe, die strafrechtlich relevant sein könnten...   (fotofan am 13.12.2002, 16:37:07)
.......... PLONKED von mjy@geizhals.at: nicht/schwer überprüfbare vorwürfe, die strafrechtlich relevant sein könnten...   (fotofan am 13.12.2002, 16:59:34)
............ PLONKED von mjy@geizhals.at: nicht/schwer überprüfbare vorwürfe, die strafrechtlich relevant sein könnten...   (fotofan am 13.12.2002, 17:39:26)
...... PLONKED von Schnäppchenführer: keinne allgemeinen Beschimpfungen bitte   (fotofan am 16.12.2002, 14:23:18)
...  Und der Shop ist doch ONLINE!!!!!!  (lutzedd am 16.12.2002, 18:15:38)
....  Re: Und der Shop ist doch ONLINE!!!!!!  (fotofan am 21.12.2002, 07:42:44)
.....  Re(2): Und der Shop ist doch ONLINE!!!!!!  (RF am 21.12.2002, 10:53:05)
......  Re(3): Und der Shop ist doch ONLINE!!!!!!  (fotofan am 21.12.2002, 16:19:19)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (reingefallen am 18.12.2002, 19:32:15)
..
Re: ???bei welchem gläubigerschutzverband die forderung einreichen???
17.12.2002, 15:17:45
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Ergänzender Inhalt des Konkursedikts


Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten!
Opfordring til anmeldelse af fordringer. Vær opmærksom fristerne!
Invitation to lodge a claim. Time limits to be observed!
Kehotus saatavan ilmoittamiseen. Noudatettavat määräajat!
Invitation à produire une créance. Délais à respecter!
????????? ??? ????????? ??????????. ??????? ???? ??????????.
Invito all'insinuazione di un credito. Termine da osservare!
Oproep tot indiening van schuldvorderingen. In acht te nemen termijnen!
Aviso de reclamação de créditos. Prazos legais a observar!
Anmodan att anmäla fordran. Tidsfrister att iaktta!
Convocatoria para la presentación de créditos. Plazos aplicables!

Anmeldung von Forderungen im Konkursverfahren

1. Zweck der Forderungsanmeldung:
Will ein Gläubiger aus der Konkursmasse befriedigt werden, muss er seine Konkursforderung im Konkurs anmelden, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist oder schon ein Urteil vorliegt. Bei einem Konkurs über das Vermögen natürlicher Personen kann die Nicht-Anmeldung nachteilige Folgen für den Gläubiger haben, wenn ein Zahlungsplan zustande kommt oder das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird.

2. Welche Forderungen?
Eine Forderungsanmeldung ist hinsichtlich Konkursforderungen möglich. Das sind vermögensrechtliche Ansprüche, die dem Gläubiger schon zur Zeit der Konkurseröffnung zustehen. Wenn die Forderungen durch ein Absonderungsrecht (zB Pfandrecht, Sicherungseigentum) gedeckt sind, können sie dennoch als Konkursforderung geltend gemacht werden.

3. Wann?
Die Forderungen sind spätestens zum Ende der Anmeldefrist, die im Konkursedikt angegeben ist, anzumelden. Im Fall einer verspäteten Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen, es sei denn, eine frühere Anmeldung war ihm nicht möglich, was in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der nachträglichen Prüfungstagsatzung zu bescheinigen ist. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung angemeldet werden, werden im Konkursverfahren nicht mehr berücksichtigt.

4. Wo?
Die Forderungen sind bei dem Gericht, das die Entscheidung über die Konkurseröffnung erlassen hat (Konkursgericht), anzumelden.

5. Wie?
Die Konkursforderungen sind schriftlich anzumelden. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sich gründet, und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweis der behaupteten Forderung beigebracht werden können.
Die Anmeldung sowie allenfalls angeschlossene Beilagen sind in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Gläubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung, soferne sie nicht bereits mit der Anmeldung übersendet wurden, zur ersten Gläubigerversammlung mitzubringen.

6. Kosten der Forderungsanmeldung:
Die Eingabengebühr für die Forderungsanmeldung beträgt 17 Euro. Sie kann durch Verwendung von Bankkarten mit Bankomatfunktion oder Kreditkarten, durch Einzahlung auf das Postscheckkonto des Konkursgerichts, durch Barzahlung beim Konkursgericht sowie durch Abbuchung und Einziehung entrichtet werden.

7. Hinweis für Konkurse über das Vermögen natürlicher Personen ("Privatkonkurs"):
Aussonderungs- oder Absonderungsrechte (zB Pfandrechte) an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion sind innerhalb der Anmeldungsfrist beim Konkursgericht geltend zu machen. Sie erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über einen Zahlungsplan geltend gemacht worden sind. Muss die Zahlungsplantagsatzung wegen der verspäteten Geltendmachung eines solchen Rechts erstreckt werden, so hat der Aussonderungs- oder Absonderungsgläubiger die Kosten der Erstreckung zu tragen.

8. Hinweis für Arbeitnehmer:
Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Konkursverfahrens bei der zuständigen Geschäftsstelle der "IAF-Service GmbH" oder beim Konkursgericht geltend zu machen.

9. Hinweise für Konkursgläubiger im Ausland:
Konkursgläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls ihnen ein solcher auf ihre Gefahr und Kosten vom Konkursgericht bestellt wird.
Die Forderungsanmeldung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Nur Gläubiger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem EG-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) haben, können die Forderung auch in der Amtssprache ihres Staates anmelden. Auch dann hat die Forderungsanmeldung die Überschrift "Anmeldung einer Forderung" in deutscher Sprache zu enthalten, und das Gericht kann vom Gläubiger eine Übersetzung der Anmeldung verlangen.
Die Gläubiger aus EG-Mitgliedstaaten haben weiters jedenfalls mit der Forderungsanmeldung die vorhandenen Belege in zweifacher Ausfertigung an das Konkursgericht zu übersenden.

10. Insolvenzdatei:
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse "www.edikte.justiz.gv.at" zugänglich ist, abgerufen werden.
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               Dr. KO weiß immer irgendetwas
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