Norskit
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Norskit (56 Beiträge, 800 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..........
Nachtrag
05.04.2003, 21:44:09
deutsches Recht:
1. abnahme: § 433 absatz 2 bgb lautet: "der käufer ist verpflichtet, dem verkäufer den vereinbarten kaufpreis zu zahlen und die gekaufte sache abzunehmen." die abnahme ist eine sog. hauptleistungspflicht des käufers. niemand kann ihn dazu zwingen, aber: er macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er seine käuferpflicht nicht erfüllt (sog. schuldnerverzug).

2. zum widerrufsrecht/rückgaberecht: das widerrufsrecht kann in deutschland durch widerrufserklärungin textform innerhalb ein bestimmten frist - gewöhnlich 14 tage - oder durch rücksendung der ware durch den empfänger ausgeübt werden. ist dem käufer ein rückgaberecht eingeräumt, kann er sich nur durch rücksendung der ware - bzw durch rücknahmeverlangen bei waren, die nicht als paket verscickt werden können - innerhalb der frist lösen.

(mit herzlichem Dank an Horst, der mir viel Sucharbeit erspart hat)

Das ist meine Meinung und die kann ich belegen.

machen wirs doch ganz einfach:
gib mir einen link oder nenne die Gesetzesstelle (nach D-Recht natürlich) wo steht, daß die kommentarlose Nichtannahme bestellter Ware ein rechtskonformer Rücktritt vom Kaufvertrag ist!

Schaffst du das, verneige ich mich in tiefer Demut vor deiner Rechtskenntnis und streue Asche auf mein dummes Haupt.

Bis dahin behaupte ich weiterhin, die "richtige" Verhaltensweise angeraten zu haben (was ja nicht heißt, daß andere nicht auch funktionieren) und betrachte die Diskussion für beendet.

mfg
AVS
[ X ] User        [  ] Mod
CAUTION: posting may contain sarcasm - use your brain!
mein System
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.............
Re(3): Nachtrag
06.04.2003, 17:16:27
Alle Theorie ist grau AVS. Schwer einem Menschen ohne Praxis das zu erklären. Obwohl ich Dich nicht kenne, weiß ich, daß ich von der Materie mehr Ahnung habe als Du.
Keine Rechtsabteilung eines Versenders klagt die 5,62€ Portokosten ein. Das ist Erbsenzählerrei und völlig unwirtschaftlich. Denk doch mal logisch was das für ein Aufwand ist. In einem gut organisierten Betrieb geht sowieso 99% glatt und mit dem Rest hält man sich aus gutem Grund nicht lange auf. Desweiteren versucht man Kunden zu gewinnen statt mit albernen Portokosten zu vergraulen. Auch das ist die betriebswirtschaftliche Praxis. Nenne mir einen Fall, wo in Deutschland ein Kunde auf Portokosten verklagt worden ist. Wenn ein Kunde 90% der bestellten Waren zurückschickt wird möglicherweise sein account gesperrt. So ist das geregelt, in Deutschland zumindest. Kommt man in Österreich wegen Portokosten vor Gericht? Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Es gibt viele Gesetze, die niemals zur Anwendung kommen, weil sie in der Praxis auch unvorteihaft für den Kläger sind.
Wird die Annahme der Ware grundlos verweigert und retourniert zum Versender wird der Kunde angemailt und nachgefragt. Erfolgt keine Reaktion wird die Ware wieder eingebucht und aus die Maus. Dem Versender ist diese Form der Rücksendung sogar lieber, da die Waren noch originalverpackt sind und kein RMA notwendig ist. Frag doch mal bei der Rechtsabteilung von Norsk-IT/e-bug nach. Ich glaube die haben andere Sorgen als sich mit soeinem peanuts zu beschäftigen.
Ein Theoretiker und Bürokrat versteht das natürlich nicht und pocht lieber auf einen seiner Meinung nach sooo wichtigen Gesetzestext. Von mir aus, muß ja nicht jeder verstehen und nachvollziehen können.  

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(5): noch mal was rechtliches
06.04.2003, 17:18:36
Alle Theorie ist grau AVS. Schwer einem Menschen ohne Praxis das zu erklären. Obwohl ich Dich nicht kenne, weiß ich, daß ich von der Materie mehr Ahnung habe als Du.
Keine Rechtsabteilung eines Versenders klagt die 5,62€ Portokosten ein. Das ist Erbsenzählerrei und völlig unwirtschaftlich. Denk doch mal logisch was das für ein Aufwand ist. In einem gut organisierten Betrieb geht sowieso 99% glatt und mit dem Rest hält man sich aus gutem Grund nicht lange auf. Desweiteren versucht man Kunden zu gewinnen statt mit albernen Portokosten zu vergraulen. Auch das ist die betriebswirtschaftliche Praxis. Nenne mir einen Fall, wo in Deutschland ein Kunde auf Portokosten verklagt worden ist. Wenn ein Kunde 90% der bestellten Waren zurückschickt wird möglicherweise sein account gesperrt. So ist das geregelt, in Deutschland zumindest. Kommt man in Österreich wegen Portokosten vor Gericht? Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Es gibt viele Gesetze, die niemals zur Anwendung kommen, weil sie in der Praxis auch unvorteihaft für den Kläger sind.
Wird die Annahme der Ware grundlos verweigert und retourniert zum Versender wird der Kunde angemailt und nachgefragt. Erfolgt keine Reaktion wird die Ware wieder eingebucht und aus die Maus. Dem Versender ist diese Form der Rücksendung sogar lieber, da die Waren noch originalverpackt sind und kein RMA notwendig ist. Frag doch mal bei der Rechtsabteilung von Norsk-IT/e-bug nach. Ich glaube die haben andere Sorgen als sich mit soeinem peanuts zu beschäftigen.
Ein Theoretiker und Bürokrat versteht das natürlich nicht und pocht lieber auf einen seiner Meinung nach sooo wichtigen Gesetzestext. Von mir aus, muß ja nicht jeder verstehen und nachvollziehen können.  

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.........
Re(6): noch mal was rechtliches
06.04.2003, 21:13:54
Leute, muss das sein?
Ich als (zumindest abstammungsmäßig) halb deutscher, halb Österreicher und einige Jahre in Deutschland gewohnt habender finde es äußerst peinlich und traurig, wenn - so wie hier - aus einer einigermaßen sachlichen Diskussion so ein blödes "Na, ihr in Ösiland haltet euch ja für weißgottwas"... Geplänkel wird, egal, von welcher auf welche Seite. Du wirst jetzt ausfallend und wirfst mit ebenso inhaltslosen, selbstherrlichen Phrasen um Dich. Wurde AVS ausfallend, daß Du seinen Argumenten mit
> Sei`s drum, deine Kommentare jedenfalls sind einfach nur hochstilisierte
> Worthülsen ohne Inhalt.
konterst? Solch unsachliches Gelaber ist nämlich auch nicht gerade ein Zeichen von Charakter und/oder Sachwissen.

Und zum THEMA:

Spätestens, wenn der eine klipp und klar die entsprechenden Paragraphen zitiert, die eindeutig sind und der andere behauptet, in der Praxis wäre dieses oder jenes aber selbstverständlich anders zu handhaben, hat es doch KEINEN SINN MEHR!

Denn da können nur noch studierte Juristen oder Personen, die die tägliche Praxis kennen (oder beides in einer Person) ein fundiertes Statement abgeben - und nicht ihr eure "Meinungen"; ich lese hier dauernd "Deine Meinung", "Meine Meinung". - In solch einem Thema kann man über Tatsachen, Vorschriften und praktische Vorgänge reden, aber doch nicht über Meinungen; da kömma ja gleich unser aller Kaffeesude vergleichen.

Verhelft meiner Kleinen zu einem Spitzenplatz! Votet unter: http://geizhals.ist.geiler.at/grafikGrading.xtp?show=361      
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung