Birg - gekaufte Ware austauschen???
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Re(6): Birg - gekaufte Ware austauschen???
15.10.2003, 20:20:03
@ Grummel:

Immer wieder eine Wohltat Deine Postings zu lesen, da deren Inhalt - im Gegensatz zu den meisten anderen Usern - rechtlich korrekt und auch praxisnah ist.


@ All:

1.
Natürlich wird die Platte nicht SOFORT ausgetauscht, warum auch? Der Händler bekommt ja auch nur eine RMA-Platte (sprich reparierte) zurück - was passiert dann mit den Reparierten bzw. wer soll die bekommen? Außer es würde sich um einen DOA (=Dead On Arrival) handeln, aber diese Zeit beträgt im besten Fall nur max. 30 Tage ab Kaufdatum.

2.
...in einem angemessenen Zeitraum...
Der genaue Zeitraum ist gesetzlich nicht verankert. 2-3 Woche kann ok sein, aber im Prinzip kann's auch 2-3 Monate sein - ist bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 72 Jahren eines Menschen auch noch "angemessen". Hängt vom Hersteller ab, wie schnell dieser das abwickelt.

3.
Geld zurück - warum auch? Kann der Händler was dafür, daß die Platte ihren Geist aufgibt?

4.
Und wenn wieder jemand wegen Gewährleistung zu schreien beginnt: Es handelt sich bei diesem Fall bestenfalls um Herstellergarantie, welche gesetzlich nicht geregelt und freiwillig ist. Bei IDE-Festplatten in der Regel 12 Monate (bei einigen Sondermodellen 36). Gewährleistung deswegen nicht, da die Platte bei der Übergabe (sprich beim Verkauf) funtionell war und erst nach einigen Monaten defekt wurde.

5.
Es besteht bei fast jedem HDD-Hersteller die Möglichkeit, eine defekte Platte über dessen Website selbst einzuschicken. Die Abwicklung dauert dann im Normalfall nicht länger als 14 Tage und man spart sich die zusaätzliche Zeit, die der Händer für die Abwicklung benötigt (es wird ja nicht jede defekte Platte einzeln eingeschickt, sondern gesammelt).


Ein bisschen realistisches Denken wäre vor dem Posten angesagt (ohne jemanden damit beleidigen zu wollen)...


lg,
maniac

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Re(7): Birg - gekaufte Ware austauschen???
15.10.2003, 21:07:49
zu @ ...
Es wäre fein, du nimmst dir an Grummelgrumpf ein Beispiel und gäbest korrekten und praxisnahmen Senf zu einem thread.

zu 1.
Falsch
AFAIK hat noch nie irgendjemand eine reparierte Platte auf einen Defekttausch retour bekommen. Die "Ersatzplatten" sind fabriksneue, noch nie benutze Teile aus der ganz regulären Produktion - meist versehen mit einer *serviceable part, not for sale!*-Kennzeichnung, da sie nicht für den Verkauf bestimmt sind, sondern eben ... für Defekttäusche.

zu 2.
Der "angemessene Zeitraum" ist keine Gummiangabe und wird unter keinen Umständen vom Hersteller/distri definiert, damit er auf dem Rücken der Konsumenten personalkostenintensive Betriebsteile outsourcen kann, was das Zeug hält. Hier stehen nur einfach noch die Gerichtsurteilerfahrungen aus, aber in höchst absehbarer Zeit wird so mancher Onlineshop sein grünes & blaues Wunder erleben, ob zwei Monate RMA-Bearbeitung nach Rechtsmeinung einem Konsumenten zumutbar sind, der Ware bereits vollständig bezahlt hat und somit ein Recht auf ordnungsgemässe Vertragserfüllung hat (sprich: "gute" Ware gegen sein gutes Geld).

zu 3.
Seltsame Fragestellung. Der Händler hat den Preis für ein ordnungsgemässes Produkt vom Käufer verlangt und kassiert - ist das Teil nun defekt, so ist der Vertragsbrüchige der Händler, denn der Käufer hat seine Vertragsleistung (das Bezahlen) einwandfrei erbracht.
Soll der Endkunde als "letztes Glied in der Kette" auf dem Schaden sitzenbleiben "weil eigentlich keiner was dafür kann"?

zu 4.
Kann ich nur trocken feststellen: Du liest dir besser nochmal die Definition von Gewährleistung durch, denn ganz offensichtlich hast du nicht kapiert, was die Gewährleistung behandelt. Solltest du an einem Lese-handicap leiden, dann gib als Suchbegriff VERDECKTE MÄNGEL ein und lies dir diese Passagen besonders gut durch. ;-)

zu 5.
Keine Ahnung, bei welchen Abzockern und Bauernfängern du so einkaufst - bei meinen Stammhändlern hat sich für mich im Defektfall noch nie die Notwendigkeit ergeben, dass ich mich an den Hersteller wenden müsste, weil mir die Abwicklung über den Händler, der meine Kohle kassiert hat, wenig aussichtsreich erscheint.
Zum 1.356sten Mal in diesem Forum daher der Tip: Es ist nicht immer der Bestpreisanbieter die attraktivste Einkaufsquelle. Fast eher schon ist das selten der Fall, nur begreift man das erst, wenn man ihn NACH dem Kauf noch benötigt. B-)
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Theorie ist, wenn man erklären kann, wie's geht, aber es funktioniert nicht.
Praxis ist, wenn's funktioniert, und man kann sich nicht erklären, wie das geht.

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Re(7): Birg - gekaufte Ware austauschen???
15.10.2003, 21:38:12
> Natürlich wird die Platte nicht SOFORT ausgetauscht, warum auch?

Warum nicht? Spätestens nach drei Wochen muss er sie sowieso tauschen. Wenn ihm die Kundenzufriedenheit nichteinmal so viel Wert ist, dann sollte man diesen Händler sowieso meiden.

> im Prinzip kann's auch 2-3 Monate sein...

Keineswegs. Deine Rechtsansicht ist einfach nur lächerlich.

> Geld zurück - warum auch?

Weils im Gesetz so geregelt ist. Wird in angemessener Frist nicht ausgetauscht oder repariert, wird gewandelt (Geld zurück) oder Preisminderung (was bei einer defekten Platte mit Wandlung gleichzusetzen ist).

> Kann der Händler was dafür, daß die Platte ihren Geist aufgibt?

Naja, hätte er halt nicht so einen Mist verkauft. Aber der Konsument kann ja noch weniger dafür. Dein Wunschdenken ist also:
Konsument: Geld weg, Platte weg.
Händler: hat das Geld und die defekte Platte.
Na servas!

> Gewährleistung deswegen nicht, da die Platte bei der Übergabe (sprich beim
> Verkauf) funtionell war und erst nach einigen Monaten defekt wurde.

Zu Deinem großen Pech steht aber im Konsumentenschutzgesetz nichts von "funktionell" oder ähnlichem Mist, sondern von "Mangel". Und wenn eine Platte innerhalb von sechs Monaten nach Kauf defekt wird, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen (ggf. verdeckten) Mangel aufgewiesen hat.

> eine defekte Platte über dessen Website selbst einzuschicken

Interessiert bei einem Gewährleistungfall keine Sau.


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Re(11): Birg - gekaufte Ware austauschen???
16.10.2003, 12:30:01
Jo mei,

betreffs des *serviceable used parts* und wie das "used" zu verstehen ist - nämlich genau nicht als "gebraucht", sondern es bezeichnet den Verwendungszweck als Austauschplatte - gibt es eigentlich nur Missverständnisse von Leuten, die dies nicht aus der Praxis kennen. Liegt also nahe, die Praxiserfahrungen desjenigen in Frage zu stellen, der hierzu "Wah, eine gebrauchte Platte" ruft.

Von einem *factory repaired*-Sticker habe ich freilich noch nichts gehört und würde am liebsten bitten, ob das mal jemand ablichten und einscannen kann, damit ich's glaube, dass es sowas gibt. ;-)

Und mir scheint, du verwechselst "praxisbezogen" mit "Standpunkt des Händlers", wenn es um z.B. das achselzuckende Akzeptieren von 6 - 8 Wochen RMA-processing geht. Denn ob das eine in der Praxis vorkommende Bearbeitungszeit ist, wäre eine Sache, und dass dies eigentlich unzumutbar lange ist, wäre eine völlig andere! Genug Händler wissen auch, dass sie dies ihren Kunden nicht zumuten können, wenn sie sie als Kunden behalten wollen. Als Praxiswert und ergo dem Kunden zumutbar wird das doch nur von einer *ähem* ... gewissen Sorte Händler dargestellt.
Wer würde bittschön sein Auto zur Werkstatt bringen und eine Reparaturfrist von 6 - 8 Wochen akzeptieren, weil ganz einfach die Werkstatt kein Personal für kundenfreundlichere Fristen einstellt (... was ja nu Geld kosten würde)? Sollen doch die Leute warten, bis ihr Wagen drankommt .... :-/
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Re(5): Birg - gekaufte Ware austauschen???
15.10.2003, 12:12:43
Nein, nach dem Gesetzestext (1. und 3.) kann der Käufer wahlweise Mangelbeseitigung oder Neulieferung verlangen. Der Verkäufer kann nun das jeweils verlangte ablehnen (..."wenn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich") und "die andere Art der Nachbesserung" durchführen, sofern ..."auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte." ... was sich erst aus der zumutbaren Frist der Reparatur ergibt.

Fällt die Reparaturzeit "unangemessen" lange aus (bei PC-Komponenten IMHO: > 3 Wochen) ergibt sich ein "erheblicher Nachteil für den Käufer" und damit ein Anspruch auf Neulieferung - so ein adequates Modell beim Händler lagernd wäre.

Erwähnen muss man, dass selbstverständlich der Verkäufer die Möglichkeit haben muss, festzustellen (bzw. feststellen zu lassen), ob überhaupt ein Gewährleistungsmangel vorliegt - und nicht etwa Defekt durch Kundeneinwirkung. Genau DARUM geht's ja, wenn ein Defektrücklauf zum Grosshändler geschickt wird.

Nur - auch wenn im PC-Bereich längst der Grosshändler seinen Abnehmen die Bedingungen diktiert: Der Grosshändler macht nicht die Gesetze! Und was ER als angemessene Bearbeitungsfrist betrachtet ZÄHLT ELF. Länger als 3 Wochen hat die Defektrücklaufbearbeitung IMHO nicht zu dauern. Muss der distri/Hersteller halt bissl mehr Personal im Tech-Servicecenter beschäftigen, und nicht bloss 3 Maxln, die 4 Marken für 6 EU-Länder zu bearbeiten haben (weshalb das in-die-Hand-nehmen einer Fesplatte 4 - 5 Wochen dauert)

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Re(2): Birg - gekaufte Ware austauschen???
15.10.2003, 11:34:15
> Hi,ich kann nur von den mir gemachten Erfahrungen berichten

Abgesehen davon, dass es gelegentlich unterschiedliche Gesetzesinterpretationen gibt, geht es darum, wie man das Gesetz durchsetzen kann. Und bei einem Plattenpreis von vielleicht 100 Euro gibt es bei einem unrechtmäßigen Vorgehen eines Verkäufers kaum vernünftige rechtliche Sanktionsmöglichkeiten. Selbst wenn Du rechtsschutzversichert bist - was allerdings weniger als die Hälfte von denen, die es behaupten, wirklich ist - wären mir die Magengeschwüre, die ich mir durch eine monatelange gerichtliche Auseinandersetzung anzüchte, nicht so viel wert. Abgesehen davon, dass es auch ein Prozessrisiko gibt, wenn z.B. durch einen teuren Gutachter belegt wird, dass die Schadensursache zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestanden hat.

> muß zum Hersteller eingeschickt werden weil dieses Modell so nicht mehr
> verkauft wird und er keins lagernd hat

Richtig und falsch! Richtig, dass er nicht austauschen muss, wenn er kein gleiches Modell mehr lagernd hat. Falsch ist allerdings, dass er einschicken muss. Was er mit der defekten Platte macht, ist sein Privatvergnügen.

> Wartezeit ca.7 Wochen bis Ich die neue hatte

Diese Wartezeit ist eindeutig zu lange. Nach zwei Wochen hättest Du ihn schriftlich auffordern sollen, seiner Pflicht zum Austausch oder Verbesserung (Reparatur - illusorisch, aber egal) nachzukommen, unter Setzung einer einwöchigen Frist.

> Beschwerde bei IBM-Holland

Die haben überhaupt nichts damit zu tun. Und Dein Kontakt mit denen weist darauf hin, dass Du eine GARANTIE-Leistung in Anspruch genommen hast und nicht Deinen GEWÄHRLEISTUNGS-Anspruch geltend gemacht hast.

> HDD-Laufzeit ist von vielen Herstellern auf ca.300std im Monat begrenzt

Wiederum: Vielleicht im GARANTIE-Fall. Die GEWÄHRLEISTUNG kennt eine solche Einschränkung meines Wissens nach nicht.

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