Re(2): [ BEWERTUNG ] Mindfactory
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.  Re: [ BEWERTUNG ] Mindfactory  (Botter am 26.02.2004, 14:31:08)
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..  Re(2): [ BEWERTUNG ] Mindfactory  (Zeus am 27.03.2004, 08:45:18)
..
Re(2): [ BEWERTUNG ] Mindfactory
27.03.2004, 09:16:57
Ich zitiere mich mal selbst: ;)

Gewährleistung bezieht sich immer nur auf Mängel, die schon zum Verkaufszeitpunkt vorhanden waren und nur noch nicht entdeckt wurden. Der einzig relevante Ansprechpartner für Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler)!

Die Beweislast, also die Notwendigkeit, zu beweisen, dass ein Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, obliegt nach gültigem Recht für die ersten sechs Monate dem Verkäufer (Händler), für den Zeitraum danach Dir als Käufer. Für Produkte, die Du nach dem oder am 1.1.2002 gekauft hast, wird also davon ausgegangen, dass die Sache, die innerhalb der ersten sechs Monate reklamiert wird, zum Kaufzeitpunkt bereits defekt war; der Händler muss Dir das Gegenteil beweisen.


Garantie ist eine freiwillige, über die Gewährleistungspflicht hinausgehende Leistung des Herstellers, des Verkäufers oder sonst eines beliebigen Garantiegebers. Sie ist weder vom Gesetz definiert, noch sonstwie einer Regelung unterzogen. Ob und wielange eine solche Garantie gilt, bestimmt ausschließlich der Garantiegeber (Hersteller, Händler etc.). Dieser bestimmt auch die Bedingungen, unter denen eine Garantieleistung einforderbar ist.

Der Garantiegeber ist auch der einzig relevante Ansprechpartner für die Erfüllung der Garantie. Der Verkäufer kann Dir bei der Abficklung von Garantiefällen helfen - er muss es nicht. Er darf selbstverständlich, wenn er Dir dabei hilft, seine Zeit und Kosten auch verrechnen. Gibt es beispielsweise eine Herstellergarantie, so ist jeder, der bei der Erfüllung derselben hilft (bei entsprechenden Garantiebedingungen sogar der Hersteller selbst) berechtigt, für seine Dienstleistung Entlohnung bzw. für seine Auslagen (Versandkosten etc.) Ersatz zu begehren. "Selbst ist der Mann" kann hier - wie auch in anderen Fällen - sparen helfen.


Das gilt für Deutschland UND Österreich. Mehr zu siesem Thema und weitere nützliche Hinweise zum Umfeld findest Du unter http://forum.geizhals.at/t155611,820124.html#820124  bzw. den Folgeseiten. Noch mehr, wenn Du rechts oben in das Suchfeld "Gewährleistung Garantie" eingibst.

Zum Abschluss: Die Vorgehensweise, defekte Produkte die ersten sechs Monate zwar nach Überprüfung, aber doch relativ problemlos (auch nicht überall selbstverständlich) zu tauschen, danach aber ebenfalls auf dem Wesen der Gewährleistung zu beharren, hat sich bereits landsläufig durchgesetzt. Wurde vor 2002 noch sehr viel in Kulanz getäuschelt, fehlen heute die Gewinnmargen, um noch allzu kulant sein zu können. Das wird und kann sich auch nicht ändern, solange "Geiz ist Geil" regiert.

Selbst bei einer Änderung des Kundenverhaltens mit folgenden "wirtschaftlich vernünftigen" Margen würde es wieder eine ganz Weile dauern, bis sich der Handel wieder zu "alten Gewohnheiten" zurückkehrte. Zuerst wäre mal "Wundenlecken" angesagt, da bin ich mir sicher. ;)

GrummelGrumpf
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