Re(24): Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
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Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
13.04.2004, 16:03:57

Hallo!

Ich habe vor einem Jahr und 2 Monaten beim Peluga 4 Festplatten gekauft:
Maxtor Diamondmax 80GB, 2MB Cache.
Eine für mich, und 3 für Kollegen.

Diese Platte hat 1 Jahr Werksgarantie.
2 der Platten arbeiten bis heute makellos.

Eine Woche nach Kauf machte die Platte einer Kollegin Probleme:
Datenverluste, einzelne Bereiche nicht mehr lesbar, sehr langsamer Zugriff.
Vor einer Reklamation führte sie das Maxtor-eigene Diagnoseprogramm durch, Maxtor PowerMax.
Dieses Programm gab dann auch eine Fehlermeldung aus; sie schickte die Platte zu Maxtor und bekam eine neue.

Etwa 3 Wochen nach Kauf machte dann meine Platte exakt dieselben Probleme. (anderer Rechner, anderes Betriebssystem).
Dies können etliche Leute bestätigen: Eine Arbeitskollege, ein Bekannter, und, da ich darüber auch in einer IRC-Diskussionsgruppe darüber gesprochen habe, alle aus diesem Channel, die die Logs noch haben. Zwei IRC-Personen habe ich bereits. Es können mir also zumindest 4 Personen bestätigen.
Ich startete ebenfalls das Maxtor-Tool, und erhielt beim Oberflächentest ebenfalls eine Fehlermeldung mit einer Nummer, und dem Hinweis, ich solle mich an die Garantieabteilung von Maxtor wenden.
Bei diesem Utility ist auch ein Low-Level-Format-Utility dabei.
Dieses lies ich durchlaufen (dauerte ca. 1 Tag); danach lieferte der Oberflächentest der Platte keine Probleme mehr.
Nach einem High-Level-Format hatte ich zwar einige wenige defekte Sektoren, die aber nicht mehr wurden; da ich aber alle paar Tage ein Backup machte, und keine wirklich wichtigen Daten auf der Platte sind, wollte ich warten, bis mal wieder ein Lesefehler auftritt, bevor ich reklamiere.

Die Platte arbeitete bis letzte Woche dann bis auf die bad sectors soweit problemlos.

Letzte Woche hatte ich dann wieder genau dieselben massiven Probleme wie ganz am Anfang kurz nach Kauf der Platte.
PowerMax lieferte wieder einen Fehlercode; Low-Level-Format läuft zwar problemlos durch, jedoch liefert der Oberflächentest jetzt im Gegensatz zu vor einem Jahr nach wie vor einen Fehler.
High-Level-Format ist kaum noch möglich, da alle paar hundert Sektoren versucht wird, Datenbereiche zu "recovern"... nach ca. 20 Stunden brach ich die Formatierung bei etwa 30% ab...

Gut, die Werksgarantie ist abgelaufen. (Sagt auch der  Online-Warranty-Check von Maxtor).
Aber ich habe ja noch Gewährleistung beim Händler, bei dem ich die Platte gekauft habe. Die hat ja 2 Jahre zu sein, wobei nach 1/2 Jahr vom Kunden bewiesen werden muß, daß die Platte schon ab Kauf fehlerhaft war. Was in meinem Fall eindeutig gegeben ist.
Also ab zum Peluga.

(I: Ich. P: Peluga-Verkäufer).

I: "Ich hab da eine hieniche Platte, was könn ma da machen?"
P: "Die Plattn hat keine Garantie mehr".
I: "Ich weiß, aber Gewährleistung.".
P: "Da müssens aber nach einem halben Jahr beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf bestanden hat".
I: "Kein Problem. Ich hab etliche Kollegen, die das bezeugen können."
P: "Daß der Fehler bereits vor 1 Jahr bestanden hat?"
I: "Ja. Da hab ich dann die Platte mit dem Maxtor-Tool Low-Level-Formatiert, und seither ging sie wieder; sie hatte halt ein paar Bad Sectors, die mich aber nicht weiter gestört haben".
P: "Mit dem Low-Level-Format haben Sie sämtliche Garantieansprüche verloren".
I: "Wieso das?"
P: "Wenns des Lowlevel-Format-Programm starten, kommt ein Popup, da steht das".
I: "Nein. Das Programm ist Teil des Diagnoseprogrammes von Maxtor, das stand, soweit ich mich erinnere, nirgends, ich habs ja grade vorher nochmal versucht"...

(einige Diskussionen später, in denen der Verkäufer auch weiterhin versucht hat, mich zwar freundlich und höflich, aber mit mir unwahr erscheinenden Argumenten, abzuwimmeln)...

P: "Das müssens mitm Chef ausmachen, aber der is ned da. Bringens mir a Bestätigung, dann schauma weiter."
I: "Gut, ich lasse mir das schriftlich bestätigen."
P: "Machens das".

Also ab zu einem Bekannten quer durch Wien, schriftlich bestätigen lassen.
Zusätzlich nochmal das Maxtor-Powermax-Utility gestartet, um nachzusehen, ob da tatsächlich vor dem Starten des Low-Level-Formats tatsächlich eine Meldung kommt, daß dadurch Garantieansprüche verloren gingen. Das ist definitiv nicht der Fall. Es wird lediglich 2x gewarnt, daß die Daten danach weg sind, und daß man doch ein Backup machen möge.

Mit der Bestätigung, Rechnung, Platte und Ausdrucken des Matrox-Diagnose-und-Lowlevelformat-Programmes wieder ab zum Peluga:

I: "Ich hab hier eine Bestätigung, mit der mir bescheinigt wird, daß die Platte bereits kurz nach dem Kauf Probleme hatte".
P: "Des müssens notariell beglaubigen lassen".
I: "Wie bitte, das meinen Sie jetzt aber nicht wirklich ernst?!?"
P: "Da kann ja jeder mit am Zettl kumma, und behaupten, daß des so war".
I: "Da ist eine Unterschrift."
P: "Des kann a jeder sagen".
I: "Die Beglaubigungen kosten mich vermutlich mehr, als die Platte wert ist..."
P: "Genau darum könnens Ihnen mit der Gewährleistung brausen gehen. Bringens mir die notariell beglaubigte Bestätigung, dann kriegens die Platte ersetzt."...

Der Peluga-Verkäufer hat also eingeräumt, daß mein Gewährleistungsanspruch zu Recht besteht...

Nun die Frage an die kundigen (!) Leute hier :-) (bitte keine Vermutungen, unsachliche Diskussionen, oder ähnliches, danke :-) ):

Ist es wahr, daß derartige Bestätigungen tatsächlich notariell beglaubigt gehören?
Falls nein: Was kann ich als nächstes machen, um die Gewährleistung möglichst einfach durchzusetzen, obwohl sich Peluga querstellt?

Falls Peluga mitliest, würde mich natürlich eine Stellungnahme sehr interessieren.

Oder liege ich (und auch der Peluga-Verkäufer) generell falsch, und mein Gewährleistungsanspruch besteht zu Unrecht?


Danke im Voraus, MFG :-)


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...........  Re(11): Nachtrag  (GrummelGrumpf am 14.04.2004, 09:17:50)
........................
Re(24): Peluga, oder: Wie man Gewährleistungsansprüche abwimmelt...
15.04.2004, 10:23:17
du hast nicht ganz verstanden, was ich dir sagen wollte? das einzig wichtige scheint für dich zu sein, das letzte wort zu behalten.

mjy hat bereits ziemlich zu beginn einen link zum vki gepostet, in dem es heisst "Wichtigster Grundsatz: Sobald ein Mangel entdeckt wird, sollte er gegenüber dem Vertragspartner schriftlich gerügt werden."

das ist eine empfehlung der konsumentenschützer.

grummelgrumpf hat wenig später den link zum gesetz gepostet, in dem es heisst "Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.".

das sind unümstößliche fakten.

nach ein bisschen googlen fällt mir weiters auf, dass alle relevanten quellen, z.b. rechtsanwälte bzw. rechtsabteilungen, dazu raten, einen mangel wegen der sonst ungünstigen beweislage sofort und nicht erst irgendwann anzuzeigen.

auch das halte ich für ernstzunehmende empfehlungen.

es erscheint mir daher, dass der zeitpunkt des auftretens eines mangels entscheidend ist, die beweislage bzw. die glaubwürdigkeit der reklamation sich aber sehr verschlechtert, wenn das auftreten nicht sofort gemeldet, sondern die zu beanstandende sache weiterhin genutzt wird. ich bin aber kein anwalt.

weiters sehe ich schon im eröffnungsposting, dass es sich möglicherweise nicht um einen gewährleistungsmangel handelt, da wahrscheinlich nicht zum kaufzeitpunkt vorhanden und außerdem die sache scheinbar ohne wesentliche einschränkung vom käufer über ein jahr lang bestimmungsgemäß verwendet wurde. beides oder auch nur eins davon würde einen gewährleistungsanspruch ausschließen.

diesen status hatte der thread allerspätestens 15 Stunden nach start. für alle, die selbst imstande waren, das gesetz im ris zu finden und zu lesen, hat sich der status von beginn an nicht geändert.

was aber auffällt, ist, dass du es scheinbar bis heute nicht der mühe wert gefunden hast, den gesetzestext, über den du diskutierst, zu lesen. selbst auf die frage von karltoffel nach einem link zu deiner quelle antwortest du sehr ausweichend mit "Das betrifft genau das Gesetz, das Du oben zu erklären versuchst."

"potschert" würde der wiener sagen. aber eigentlich egal, das hier ist schon lange gegessen. also habe ruhig das letzte wort, das du dir ohnehin nicht nehmen lässt, ich denke, es wird hier niemanden stören.
  
mfg frantz
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.......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 22.04.2004, 07:43:21)
............. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 14.04.2004, 14:02:23)
......  Gewährleistungsansprüche -24 Monate  (Micki007 am 13.04.2004, 20:23:52)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (InnereStimme am 14.04.2004, 17:59:24)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (CJ3 am 14.04.2004, 00:00:43)
 

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