Peluga schnüffelt am PC herum?
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Re(9): Peluga schnüffelt am PC herum?
11.05.2004, 10:33:44
Das verstehe ich wohl, nur der Vergleich war mehr als nur ein hinkender.

Was Du aber "wohl nicht verstehst": Hier hat möglicherweise (mittlerweile sogar "wahrscheinlich") niemand "in deiner Privatssphäre gewühlt". Auch liest sich das Eröffnungsposting nicht nach "in Unterwäsche gewühlt".

Wenn ich Handwerker im Haus habe und weg muss, haben die nur mehr sehr begrenzten Zugang zu dem Bereich, in dem sie arbeiten müssen. Sonst, wenn sie in der ganzen Wohnung arbeiten müssen (kommt, seine wir mal ehrlich, kaum vor) "muss ich eben nicht weg"; das kann ich mir schließlich gerade noch einteilen.

Und eines ist wohl hoffentlich klar: Wenn ich meine Spielzeuge im Vorzimmer drapiere, darf es mich kaum wundern, wenn sie mal jemand sieht, der an der Tür läutet.

Und, nochmals, weil Du scheinbar nicht wirklich gelesen hast:

http://forum.geizhals.at/t249279,1491901.html#1491901  (letzter Satz)
http://forum.geizhals.at/t249279,1491953.html#1491953  (Mittelteil)

Und ich wiederhole es gerne nochmals, rein akademisch, weil ich diesem Fall mangels Bereitschaft des Beschwerdeführers, nachvollziehbare Details zu nennen, mittlerweile nur mehr rufschädigenden Charakter zubilligen muss:

Ich finde es moralisch verwerflich, private Daten zu durchstöbern. Ich finde es aber beispielsweise keinesfalls verwerflich, bei einem behaupteten Plattenfehler einzelne Dateien testweise zu öffnen. Der Unterschied liegt a) im Vorsatz und b) in der Systematik der "Durchstöberns".

GrummelGrumpf
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Re(3): Peluga schnüffelt am PC herum?
10.05.2004, 13:21:50
"Wenn ich Dich richtig interpretiere:
Postkarten darf der Briefträger öffentlich vorlesen, sonst hätte man halt einen Brief schreiben sollen?"


Wo hätte der Techniker denn die Urlaubsphotos etc. in ein Forum reingepostet oder sonstwie "öffentlich gemacht"?
Aber was das Lesen betrifft, in der Tat: das Briefgeheimnis erstreckt sich auf verschlossene BRIEFE. Eine Postkarte dagegen gibt (rechtlich) zu verstehen, dass sie keine besondere "Privatsphäre beansprucht".

"Fotos durchs Badezimmerfenster sind ok, sonst hätte man halt blickdichte Vorhänge anschaffen müssen?"

Dankedankedanke für diesen Vergleich. Denn es wird wohl kaum jemandem einfallen, bei sperrangelweitoffenen Fenstern nackert durch die Wohnung zu rennen, und anschliessend alle Gegenüberwohnenden anzuzeigen, die ihn so gesehen haben.

"Wenn Du Deine Wohnung, Dein Haus, Dein Auto nicht absperrst, bedeutet das, jeder darf sich nach herzenslust bedienen?"

Das hinkt, weil es um Eigentumsdelikte und Diebstahl ginge. Aber im Zusammenhang: Du weisst, dass du in solchen Fällen z.B. mit Versicherungsansprüchen brausen gehen könntest. Und damit zielt's letztlich wieder darauf, was ich meinte: Dass nämlich Privatsphäre - dort, wo man auf sie Wert legt - ein zumindest Minimum an Eigeninitiative verlangt.

Um auf dein schönes Beispiel zurückzugreifen - würde ich beim Duschen bei offenem Fenster von den Nachbarn be-spechtelt, dann liegt's für mich nahe, mich erstamal über mich selbst zu ärgern, dass ich's Fenster offengelassen habe.

In diesem Sinn ...
"Es besteht bei vielen privaten Einzelplatzrechnern keinerlei Notwendigkeit, die von Dir angesprochenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Und das bedeutet noch lange nicht, dass der gesamte Inhalt des PC öffentlich zugänglich wäre."
... hast du zum einen natürlich Recht, und zum anderen schrei' ich nicht erstamal VERGEWALTIGUNG, wenn sowas passiert, sondern ärgere mich höchstens selber, dass ich da nicht Beizeiten vorgesorgt habe.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re(5): Peluga schnüffelt am PC herum?
10.05.2004, 18:35:07
Willst mich vera.schen? :-/

1) Meine Zeilen (und zitiere bitte dazu auch den Anfang) "unterstellen" schlimmstenfalls nur die MÖGLICHKEIT eines Fehlverhaltens. Das ist ein ganz gravierender Unterschied. Solltest Du den nicht erkennen können -> Augenarzt.

Und, wie Du vermutest, habe ich mit X-Dream Kontakt aufgenommen - auf die einzige korrekte Art in diesem Forum: hier. Ich habe schließlich nicht Dir, sondern ihm geantwortet. Ein persönlicher Kontakt konnte (eh scho wissen) vorher nicht stattfinden. In diesem Fall hielte ich ihn außerdem für obsolet (siehe oben) UND außerdem gab es keinerlei Kontakt zuvor, über den zu beschweren ich angetreten wäre.

2) X-Dream ist ein anonymer Poster wie Du und ich. Weder eine juridische Person noch eine sonstwie bekannte Person, der Schaden aus meinen Äußerungen erwachsen kann oder erwächst. Auch dieser Unterschied ist maßgeblich und jedem trockenem Auge sichtbar.

3) Auf die Möglichkeit einer Stellungnahme hat der anonyme Poster bislang - im Gegensatz zum angegriffenen Händler - verzichtet. Bis zu meinem letzten Posting (weiter habe ich noch nicht gelesen) war er nicht mal bereit, dem Händler die Möglichkeit zu geben, die Beschuldigungen zu verifizieren und den Schuldigen(?) zur Rechenschaft zu ziehen. Gerade bei seiner (verständlichen) Aufregung verstehe ich überhaupt nicht, warum er nichts tut, um wenigstens den Schuldigen(?) einer gerechten Behandlung zuzuführen.

4) Die Regeln gelten für all jene, die von anderen Anstand einfordern, den sie selbst nicht zu gewähren bereit sind. Und wir unterscheiden weiterhin, ich hoffe, darüber besteht Konsens, zwischen real geschädigten Rechtspersonen und virtuell Schädigungen behauptenden anonymen Postern (denen all das Behauptete wohl passiert sein KANN).

Für weitere Blödeleien in dieser an sich ernsthaften Angelegenheit stehe ich nicht zur Verfügung.

GrummelGrumpf
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