NorskIT - beschädigter CPU
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Abstimmung: NorskIT - beschädigter CPU
09.06.2004, 20:16:01
Ich habe bei Norsk-IT alle benötigten Einzelbauteile gekauft um mir einen PC zusammenzubauen. Nach dem zusammenbau zeigte sich nach einiger Zeit, dass der Rechner in unregelmäßigen Zeitabständen abstürzt. Da Norsk-IT nicht möchte das man komplette Rechner einschickt, habe ich versucht festzustellen, welches das fehlerhafte Bauteil ist. Nachdem ich nach und nach alle Bauteile in verschieden PC's eingebaut hatte und jeweils langwierigen Tests unterzogen habe usste ich feststellen, dass immer der PC abstürzt, der meinen CPU eingebaut hatte. (Nochmals zur klaren Darstellung: PC stürzt in unregelmäßigen Abständen ab, weshalb ich sehr lange brauchte um herauszufinden welches Bauteil dies verursachte!).

Nun beginnt mein Kampf mit Norsk-IT und wenn ich mich in den verschieden Foren umschaue wird der wohl auch noch lange andauern - leider!

Nachfolgend habe ich Schrift- und E-Mail-Verkehr gepostet (mit allen nötigen Angaben) in der Hoffnung das dies Bei Norsk-IT anklang findet.


Berechtigungsnummer: L 617377
Kundennummer 211136, Rechnung 176671 vom 02.12.2003

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02.06.2004

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit sende ich Ihnen meinen defekten AMD Athlon XP 2800+ Barton 333 FSB (Nr. 6206) zurück. Diesen CPU habe ich bei Ihnen Ende letzten Jahres bestellt und mit der Rechnung Nr. 176671 datiert auf den 02.12.2003 erhalten.

Da ich mir gleichzeitig alle benötigten Einzelteile für einen Computer bestellt habe konnte ich leider nicht schnell das fehlerhafte Bauteil lokalisieren. Nun, da ich aber jedes Bauteil und letztendlich auch den CPU ausgetauscht und jeweils einem langwierigen Test unterzogen habe, musste ich heute am 02.06.2004 leider feststellen, dass immer der PC abstürzt, der diesen CPU verwendet. Das Problem hierbei war allerdings, dass dies in unregelmäßigen Abständen geschieht was die Fehlersuche erheblich verzögerte.

Da dieser Fehler seit Einbau auftritt, was dem Zeitpunkt des Warenempfangs entspricht, liegt hier ein Mangel in der Sache vor. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 22.06.2004 mir diesen fehlerhaften Prozessor gegen einen neuen funktionierenden Prozessor auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen

(zusätzlich habe ich natürlich noch das Rücksendeformular ausgefüllt und mitgesendet)

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NorskIT - beschädigter CPU
09.06.2004, 20:17:56
Antwort von Norsk-IT:

Sehr geehrter Herr ...,

Wir haben am 05.06.2004 unter der Kundennummer 211136 Ihre
Reklamation mit der Nummer L 617377 erhalten.

Für folgende Artikel ist die Reklamationsabwicklung aufgrund des
geltenden ƒ476 BGB nicht mehr möglich:

Artikelnummer Artikelbezeichnung Menge
------------------------------------------------------------
6206 AMD Athlon XP 2800+ Barton 333 FSB 1


Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
Massnahmen gezwungen. Der ƒ476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.

An dieser Stelle moechten wir unsere Kunden nicht im Stich lassen und
bieten Ihnen an, unter Berechnung des erhöhten Arbeitsaufwandes von 32,30Euro,
die weitere Bearbeitung durch den Hersteller einzuleiten.

Die dann durch uns folgende Kulanzbearbeitung erfolgt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum
sowie auf das Ergebnis des Herstellers haben.

Sollten Sie kein Interesse an dieser Abwicklung haben, erhalten Sie die Ware
unter Berechnung der Auslagen für Rücksendung, Verpackung und Transportkosten
in Höhe von 18,00Euro zurück,

Für die Zusendung bzw. eine weitere Bearbeitung der Ware unsererseits, überweisen
Sie bitte vorerst die angefallenen Auslagen auf folgendes Konto:

Postbank Hannover Kontonummer: 90 46 81 302 BLZ: 250 100 30

Sobald der Zahlungseingang bei uns festgestellt werden konnte, wird die weitere
Bearbeitung eingeleitet.

Als Referenz geben Sie bitte das Stichwort "Status M", Ihre Kundennummer und die
RMA-Nummer an.

Es steht Ihnen aber auch frei die Ware bei uns im Lager abzuholen bzw. abholen
zu lassen.

Unser Standort f¨r Abholungen ist:

Norsk-IT Management & Consulting A/S
Lussevika 43 N-4521 Spangereid

Wir danken im *TRÖT* f¨r Ihr Verständnis und möchten Sie bitten uns über Ihre
Entscheidung in Kenntnis zu setzen, damit wir alles Notwendige veranlassen können.

Antworten Sie nur auf diese E-Mail, wenn die oben angegebenen Daten nicht korrekt
sind, Sie die Ware zu einem bestimmten Termin abholen möchten bzw. wenn Sie keine
weitere Abwicklung durch uns wünschen und den Artikel zur Entsorgung freigeben
möchten.

Bitte geben Sie bei Rückfragen zu diesem Auftrag Ihre Kundennummer und die
RMA Nummer immer mit an.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüssen
Norsk-IT A/S Service Team für den deutschsprachigen Raum

05.06.2004

!!!Diese E-Mail wurde automatisch erzeugt!!!

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(es geht noch weiter - Trennung war aufgrund der Zeichenbeschränkung nötig)

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Re: NorskIT - beschädigter CPU
09.06.2004, 20:19:12
Meine Antwort am 05.06.2004:

Status M
Wareneingang für Reklamation KD 211136 L 617377
E-Mail vom 05.06.2004


Sehr geehrter Damen und Herren,

in Ihrer E-Mail schreiben Sie, dass die Reklamationsabwicklung nicht mehr möglich sei.

1. § 476 BGB besagt lediglich, dass der Mangel innerhalb von sechs Monaten auftreten muss. Wenn Sie mein erstes Schreiben lesen, werden Sie bemerken, dass er dies tat. Der Rechner stürzte von Anfang an in unregelmäßigen Abständen ab. Da sie selbst auf ihrer Homepage schreiben nur fehlerhafte Teile einzusenden (und keine kompletten Rechner) musste ich das fehlerhafte Teil zuerst lokalisieren. Dies war nötig da ich mir alle Einzelteile für einen neuen Rechner gleichzeitig bestellte und so nicht wusste welches fehlerhaft war. Ebenso war es nicht möglich durch schnelle Tests herauszufinden welcher Bestandteil fehlerhaft war, da der Rechner in unregelmäßigen Abständen abstürzte.

2. Ebenfalls, bin ich in der Lage Zeugen zu benennen die bestätigen, dass der Mangel bereits seit Gefahrenübergang der Sache bestanden hat. Zum einen ist dies Herr ... und zum anderen Herr ... . Wenn Sie die Anschrift der Personen wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit und ich werde Sie ihnen zukommen lassen.

Nun noch einmal zur rechtlichen Situation:
1. Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt ein Mangel vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit der CPU fehlt. Über eine besondere Beschaffenheit der CPU war hier nichts vereinbart. Nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 liegt ebenfalls ein Sachmangel vor, wenn sich die Sache für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht eignet. Vertragliche Verwendungszwecke sind jedoch nicht zur Sprache gekommen. Bleibt also nur § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, wonach ein Mangel vorliegt, wenn die gewöhnliche Verwendungseignung fehlt und nicht eine übliche Beschaffenheit vorliegt, die der Käufer erwarten kann. Nach diesem Kriterium liegt hier ein Mangel vor, weil die gewöhnliche Verwendung einer CPU verlangt, dass der PC nicht aufgrund einer CPU abstürzt.

2. Bei Vorliegen eines Mangels, der hier nun unstreitbar vorliegt, bestimmen sich nun meine Rechte nach § 437 BGB. Danach muss ich zunächst Nacherfüllung gemäß § 439 BGB verlangen. Dies bedeutet, dass ich nach meiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer Mangelfreien CPU verlangen kann, was ich im ersten Schreiben auch tat. Da es sich bei diesem Kauf zwischen Norsk-IT und mir um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, § 474 BGB, sind die gesetzlichen Gewährleistungsfristen zwingendes Recht und dürfen nicht zu Lasten des Verbrauchers verändert werden, § 475 Abs. 1 BGB.

Ihre Argumentation begründet auf den Hersteller kann ich nicht nachvollziehen. Sie sind mein Vertragspartner es interessiert mich nicht im Geringsten wie Sie diese Nacherfüllung intern bearbeiten.

Da es sich hier aus den oben erläuterten Gründen nicht um eine Kulanzbearbeitung handelt wie von Ihnen dargestellt, besteht durchaus eine Rechtspflicht für Sie.
1. Ich verlange weiterhin die Lieferung einer mangelfreien CPU.
2. Die Festsetzung der Frist zur Nacherfüllung bleibt weiterhin bestehen. Hiernach haben Sie bis zum 22.06.2004 Zeit ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Die mehr als 2-wöchig andauernde Frist ist durchaus angemessen um zu prüfen ob ein CPU fehlerhaft ist oder nicht.
3. Falls Sie § 476 BGB nicht als erfüllt ansehen wollen bin ich bereit Ihnen die Zeugen mit Anschrift zu benennen.

Ich halte es nicht für nötig meine weiteren Rechte, die mir aus einer möglichen verweigerten Nacherfüllung entstehen hier aufzuschlüsseln, da ich davon ausgehe, dass sie wie jedes Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügen, die sich darüber bewusst ist.

Ich bitte um eine Bestätigung, innerhalb der nächsten 2 Arbeitstagen, dass Sie meine E-Mail erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------------------------
:-(

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...
Re(2): NorskIT - beschädigter CPU
09.06.2004, 20:20:18
Antwort von Norsk-IT am 08.06.2004:

Sehr geehrter ... ,

Danke für Ihre E-Mail an die Norsk-IT A/S.
Ihre Kundennummer lautet:

Wir bleiben bei unserer Position.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die Ware weiterleiten sollen
udn Sie bereit sind, für die entstehenden Kosten aufzukommen.


Bitte geben Sie bei jeglicher Konversation UNBEDINGT Ihren
Namen und Ihre Kundennummer an ODER antworten Sie einfach
auf diese Mail und erstellen bitte KEINE neue Email.
Nennen Sie dabei wenn möglich immer Ihre Ticketnummer !!!


Mit freundlichen Grüßen

Ihr NorskIT-Serviceteam für den deutschsprachigen Raum

http://www.norskit.de  verkauf@norskit.de
Norsk-IT Management & Consulting A/S
Lussevika 43 N-4521 Spangereid Norwegen
Eingetragen im norwegischen Handelsregister
Gesellschaft nach norwegischem Recht
--
Christian 4
--

---------------------------------------------------------------
Fazit:

1. Einmal abgesehen von der schnellen Beantwortung meines Schreibens bin ich mit der Rechtsauslegung überhaupt nicht einverstanden.
Nocheinmal: § 476 BGB Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, ... und der Mangel zeigte sich eindeutig in diesen 6 Monaten, er konnte nur nicht auf ein Bauteil spezifiziert werden.
2. Eine Anrede im Briefkopf ohne die nötige Anrede "Herr" oder "Frau", wie in der letzten E-Mail, gilt in der deutschen Rechtssprechung als Beleidigung!
3. Ich bin nicht bereit Gebühren für eine Untersuchung zu zahlen die feststellen soll ob die CPU vorher schon beschädigt war! Falls ich dies doch tun sollte ist der Verkäufer (Norsk-IT) gemäß § 439 BGB Abs. 2 verpflichtet die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.

Hilfe!
Kann mir jemand hierbei Tipps geben wie ich mich verhalten soll und ob es nötig ist deshalb einen Anwalt zu konsultieren.
:-(


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.....
Re(4): NorskIT - beschädigter CPU
15.06.2004, 14:03:42
nur hat norskit eine zweigstelle in deutschland und wird deshalb nach deutschem recht behandelt und der gerichtsstand ist ebenfalls hier.

post von colorado:
also...
http://www.internet4jurists.at/gesetze/eugvvo.htm

EuGVVO gilt für 24 EU-Staaten, ausgenommen dänemark.
für norwegen gilts auch nicht, da kein EU-mitglied, AAAABER:

Artikel 15 absatz 2 EuGVVO:
Hat der Vertragspartner des Verbrauchers [= norsk-it, anm.] im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.

wenn man sich jetzt http://www.geizhals.at/deutschland/?qlink=Norsk%2DIT&subi=infos  anschaut, sieht man, dass norsk-it eine deutsche postadresse, eine deutsche telefonnummer und (ganz wichtig!) eine deutsche UID-nummer hat!

norsk-it hat also zumindest eine sonstige niederlassung in deutschland, sonst hätten sie ja weder eine deutsche postadresse noch eine deutsche UID-nummer.

so, weiter im gesetzestext:

Artikel 16 absatz 1 EuGVVO:
Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

die EuGVVO ist direkt anwendbar, man braucht weder in deutschland oder österreich oder sonstwo ein extragesetz deswegen.

norsk-it kann also in deutschland geklagt werden!!!

die könnten ihren firmensitz sogar auf die fidschi-inseln verlegen, solang sie diese zweigstelle in deutschland haben, können sie in deutschland geklagt werden.


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