Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
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Re(2): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
23.08.2004, 12:25:53
Danke Euch allen für die zahlreichen Anteilnahme!
Ich habe vom Hersteller eine Antwort bekommen, es wird offensichtlich problemlos ausgetauscht:







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Guten Tag,

Das Netzteil kann getauscht werden, da es sich innerhalb der
Garantie befindet.
Bitte sagen Sie mir den Händler, wo Sie es gekauft haben,
danach kann ich Ihnen konkret sagen, wie der Umtausch von
statten gehen kann.



Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
Betriebswirt / International Channel Manager

=====================================

Channel Well Technology ( Europe ) GmbH
( ehemals SinoTech Electronics )
Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 61
47228 Duisburg-Asterlagen
Tel. 02065 / 770612
Fax 02065 / 770678
dgaeb@cwteu.com
http://www.cwt.com.tw    
http://www.sinotech.de  

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxx
Gesendet: Freitag, 20. August 2004 17:51
An: CWT Europe
Betreff: Frage zu Garantieleistungen


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Ich weiss nicht an wen ich mich wenden soll.
Hoffentlich können Sie mir weiterhelfen.
Ich hätte eine Frage bezüglich zum Sinotech CWT-380ADP Netzteil. Von der Funktion her ist es in Ordnung, aber ich habe zufällig ein defektes Bauteil in der Lüfteröffnung entdeckt, es ist ein aufgeplatzter Kondensator.

Mein eigentliches Problem ist, dass der Händler mir es weder austauscht noch zu Ihnen schickt. Der RMA-Fachmann behauptet dass Sinotech Netzteile nur 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung hat. Die Rechnung ist vom 15. Jänner 2003.

Außerdem meint er, dass es nicht von Ihnen ausgetauscht wird weil es noch funktioniert. Aber es ist unübersehbar, dass ein Bauteil defekt ist.

Ich hoffe auf eine baldige Antwort von Ihnen,

Mit freundlichen Grüßen,
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Re(8): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
26.08.2004, 18:57:11
>>garantie: HÄNDLER übernimmt reparatur für dich, d. h. du bringst das teil zu ihm >>und er schickt es dann AUF SEINE KOSTEN zum hersteller. der hersteller >>repariert es und du kannst es dir dann beim händler abholen.

wunschdenken, was garantie ist und was nicht entscheidet einzig und allein der herstellern und/oder händler. wenn die sagen du zahlst den transport dann hast ihn zu zahlen oder es gibt keine garantie. zb Samsung: hin und rücktransport muß der kunde selber zahlen, arbeit und material geht auf garantie.



>>DIE GARANTIE IST 1 JAHR. aber nur IM 1/2 JAHR liegt die beweißlast beim >>händler. nach dem halben jahr musst du beweisen, dass der schaden schon da >>war. und das geht in 99% aller fälle nicht. daher in der praxis hast du leider nur >>1/2 jahr garantie.

irrtum, für garantie gibt es keine regelung über die dauer, da es keine gesetzliche garantie gibt. garantie ist und bleibt eine freiwillige leistung des herstellers oder händlers und kann in der dauer beliebig sein.



>>gewährleisung: wenn die händler garantie abgelaufen ist, also in der regel nach >>den 6 monaten, musst du das defekte gerät an der HERSTELLER SCHICKEN. der >>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen. d. h. du schickst das defekte gerät AUF DEINE KOSTEN ZUM >>HERSTELLER. der repariert es und schickst es AUF SEINE KOSTEN an dich zurück.

ob dir der hersteller auch eine 2 jährige gewährleistung geben muß glaube ich kaum, kann ich aber nicht sicher sagen. egal, wie kommst du darauf das es der herteller nach 6 monaten repariert und zurückschickt? wie wäre es wenn du nach 6 monaten beweislastpflichtig bist, und wie sagst du schon

>>nach dem halben jahr musst du beweisen, dass der schaden schon da war. >>und das geht in 99% aller fälle nicht



>>kurze zusammenfassung. innerhalb des 1/2 jahres wird dir jeder seriöse händler >>dein gerät tauschen. danach kannst du es bis nach 2 jahren des erwerbs, es an >>den hersteller schicken.

letzter irrtum, wenn der händler nur 1 jahr garantie gibt, nutzt es dir gar nix wenn du es nach 1,5 jahrem zu ihm schickst. keine garantie mehr und damit is aus, im übrigen akzeptieren viele hersteller von endkunden gar nichts, nur von händlern oder großkunden.

zb: probier mal eine 1,5 jahre alte HDD die keine herstellergarantie mehr hat zum hersteller einzuschicken. du bekommst net mal mehr eine RMA nummer, einfach weil das teil keine garantie mehr hat. wie is das nun mit
>>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen.

??

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Re(10): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
27.08.2004, 09:16:27
>>" zb Samsung: hin und rücktransport muß der kunde selber zahlen, arbeit und >>material geht auf garantie."

>>erster Fehler "Samsung", die Spedition Pracht Germany sendet die getauschten
>>Festplatte bzw opt. LW kostenlos retour.

naja, für "pracht germany" kann ich nicht sprechen, ich hab nur einen samsung laser, und bei dem steht sogar in den garantiebedingungen drinnen das der transport selber bezahlt werden muß. da ich ihn schon zur *TRÖT* eingeschickt habe, kann ich das bestätigen. hin- und rücktransport zahlt der kunde, material und arbeit gehen auf garantie.



>>"ob dir der hersteller auch eine 2 jährige gewährleistung geben muß glaube ich >>kaum, kann ich aber nicht sicher sagen. egal, wie kommst du darauf das es der >>herteller nach 6 monaten repariert und zurückschickt? wie wäre es wenn du >>nach 6 monaten beweislastpflichtig bist, und wie sagst du schon"

>>Wieder ein *PIEP*-Unsinn - du kannst die bestehenden Gesetze nicht
>>ändern, es gibt 2 Jahre Gewährleistung


stimmt, es gibt 2 jahre, aber auch dem hersteller gegenüber bist du nach 6 monaten beweispflichtig - steht ebenso im gesetz. kannst du diesen beweis nicht erbringen, muß der das gerät nichtmal anschauen.


>>"letzter irrtum, wenn der händler nur 1 jahr garantie gibt, nutzt es dir gar nix >>wenn du es nach 1,5 jahrem zu ihm schickst. keine garantie mehr und damit is >>aus, im übrigen akzeptieren viele hersteller von endkunden gar nichts, nur von >>händlern oder großkunden."

>>wieder nur die halbe Wahrheit, versuch doch als Händler etwas direkt bei Asus
>>zu reklamieren.   VIEL SPASS


bei asus kannst sogar als endkunde reklamieren ;) man muß nur wissen was die dafür alles erfüllt haben wollen

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Re(14): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
27.08.2004, 21:10:29
es bezieht sich alles auf das posting von imehler

>>gewährleisung: wenn die händler garantie abgelaufen ist, also in der regel nach >>den 6 monaten, musst du das defekte gerät an der HERSTELLER SCHICKEN. der >>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen. d. h. du schickst das defekte gerät AUF DEINE KOSTEN ZUM >>HERSTELLER. der repariert es und schickst es AUF SEINE KOSTEN an dich zurück.


ich interpretiere nur das "eu-recht" das hier angegeben wird, nach eu recht muß der kunde nach 6 monaten, um in den genuß der gewährleistung zu kommen, den beweis erbringen.

wenn ich den beweis nicht erbringen kann, muß der hersteller gar nix reparieren und auch gar nix auf seine kosten retourschicken.

und wenn ich mich recht entisnne, braucht mir der hersteller auch keine gewährleistung zu geben, nur der händler. lässt sich daraus schließen


[i]§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,
leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also
dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder
einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder
der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
[/i]

das gesetz bezieht sich auf den der mir eine sache gegen entgeld überlässt, und das ist der händler, in dessen besitz sich ja auch die sache zum zeitpunkt des kaufes befindet, und nicht der händler.

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