Re(8): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
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Re(8): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
26.08.2004, 18:57:11
>>garantie: HÄNDLER übernimmt reparatur für dich, d. h. du bringst das teil zu ihm >>und er schickt es dann AUF SEINE KOSTEN zum hersteller. der hersteller >>repariert es und du kannst es dir dann beim händler abholen.

wunschdenken, was garantie ist und was nicht entscheidet einzig und allein der herstellern und/oder händler. wenn die sagen du zahlst den transport dann hast ihn zu zahlen oder es gibt keine garantie. zb Samsung: hin und rücktransport muß der kunde selber zahlen, arbeit und material geht auf garantie.



>>DIE GARANTIE IST 1 JAHR. aber nur IM 1/2 JAHR liegt die beweißlast beim >>händler. nach dem halben jahr musst du beweisen, dass der schaden schon da >>war. und das geht in 99% aller fälle nicht. daher in der praxis hast du leider nur >>1/2 jahr garantie.

irrtum, für garantie gibt es keine regelung über die dauer, da es keine gesetzliche garantie gibt. garantie ist und bleibt eine freiwillige leistung des herstellers oder händlers und kann in der dauer beliebig sein.



>>gewährleisung: wenn die händler garantie abgelaufen ist, also in der regel nach >>den 6 monaten, musst du das defekte gerät an der HERSTELLER SCHICKEN. der >>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen. d. h. du schickst das defekte gerät AUF DEINE KOSTEN ZUM >>HERSTELLER. der repariert es und schickst es AUF SEINE KOSTEN an dich zurück.

ob dir der hersteller auch eine 2 jährige gewährleistung geben muß glaube ich kaum, kann ich aber nicht sicher sagen. egal, wie kommst du darauf das es der herteller nach 6 monaten repariert und zurückschickt? wie wäre es wenn du nach 6 monaten beweislastpflichtig bist, und wie sagst du schon

>>nach dem halben jahr musst du beweisen, dass der schaden schon da war. >>und das geht in 99% aller fälle nicht



>>kurze zusammenfassung. innerhalb des 1/2 jahres wird dir jeder seriöse händler >>dein gerät tauschen. danach kannst du es bis nach 2 jahren des erwerbs, es an >>den hersteller schicken.

letzter irrtum, wenn der händler nur 1 jahr garantie gibt, nutzt es dir gar nix wenn du es nach 1,5 jahrem zu ihm schickst. keine garantie mehr und damit is aus, im übrigen akzeptieren viele hersteller von endkunden gar nichts, nur von händlern oder großkunden.

zb: probier mal eine 1,5 jahre alte HDD die keine herstellergarantie mehr hat zum hersteller einzuschicken. du bekommst net mal mehr eine RMA nummer, einfach weil das teil keine garantie mehr hat. wie is das nun mit
>>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen.

??

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