Re(14): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
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Re(14): Ditech verweigert ein defektes Netzteil einzuschicken?
27.08.2004, 21:10:29
es bezieht sich alles auf das posting von imehler

>>gewährleisung: wenn die händler garantie abgelaufen ist, also in der regel nach >>den 6 monaten, musst du das defekte gerät an der HERSTELLER SCHICKEN. der >>HERSTELLER IST NACH EU-RECHT verpflichtet 2 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG zu >>erbringen. d. h. du schickst das defekte gerät AUF DEINE KOSTEN ZUM >>HERSTELLER. der repariert es und schickst es AUF SEINE KOSTEN an dich zurück.


ich interpretiere nur das "eu-recht" das hier angegeben wird, nach eu recht muß der kunde nach 6 monaten, um in den genuß der gewährleistung zu kommen, den beweis erbringen.

wenn ich den beweis nicht erbringen kann, muß der hersteller gar nix reparieren und auch gar nix auf seine kosten retourschicken.

und wenn ich mich recht entisnne, braucht mir der hersteller auch keine gewährleistung zu geben, nur der händler. lässt sich daraus schließen


[i]§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,
leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also
dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder
einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder
der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
[/i]

das gesetz bezieht sich auf den der mir eine sache gegen entgeld überlässt, und das ist der händler, in dessen besitz sich ja auch die sache zum zeitpunkt des kaufes befindet, und nicht der händler.

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