Re(8): Telefongespräche auf PC aufzeichnen, wie??
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Re(8): Telefongespräche auf PC aufzeichnen, wie??
07.02.2005, 19:24:07
oida *lol*


http://www.btp.at/pdf_folder/Tonbandaufnahmen_br.pdf

Auszug:
2. Tonbandaufnahmen von
Telefongesprächen und deren
Verwendung
2.1. Strafrechtlicher Aspekt
von Tonbandaufnahmen
Auf der Suche nach einschlägigen Bestimmungen
fällt zunächst § 120 Abs 2
StGB ins Auge. Danach ist es verboten,
Tonbandaufnahmen nichtöffentlicher
Äußerungen einer Person einem
Dritten zugänglich zu machen oder sie
zu veröffentlichen. Dritter ist jeder, für
den die Äußerung nicht bestimmt ist.
Das bedeutet, daß es aus der Sicht des
Strafrechts zulässig ist, ein Gespräch
aufzunehmen, es aber verboten ist, es zu
verwerten. Dies folgt auch aus einem
Umkehrschluß des Tatbestandes des
§ 120 Abs 1 StGB, der es verbietet, ein
Tonaufnahmegerät zu benützen, um sich
oder einem anderen Unbefugten von
einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner
Kenntnisnahme bestimmten Äußerung
eines anderen Kenntnis zu verschaffen.
Denn nach dieser Strafvorschrift ist
das Aufnehmen der Äußerung durch jemanden,
für den sie bestimmt ist, strafrechtlich
nicht verboten, und zwar auch
dann nicht, wenn es geschieht, um die
Äußerung zur Kenntnisnahme für einen
Dritten festzuhalten, für den sie nicht
bestimmt ist; denn das Fixieren der
Äußerung eines anderen ohne dessen
Einverständnis auf einem Aufnahmegerät
ist, solange die auf Indiskretion des
Täters gerichtete Absicht nicht verwirklicht
wird, straflose Vorbereitungshandlung.

Strafrechtlich nicht verboten, solange kein Dritter das Gespräch mithört, bzw. ihm vorgespielt wird.
Zivilrechtlich könnte mich der Gesprächspartner evt. belangen, wie in Punkt 2.2 beschrieben....
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