Re: Schauer-liche Methode bei Kreditkartenbezahlung
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Re: Schauer-liche Methode bei Kreditkartenbezahlung
14.02.2005, 18:39:27
Sehr geehrter Kunde!

Tatsächlich findet die Kreditkarten Transaktion zum Zeitpunkt der Bestellung statt.

Der Zahlungsvorgang sieht (z.B. bei VISA) im Datail wie folgt aus:
1. Wir übermitteln einen ETP-Request mit der Operation ACCEPT3DSPAYMENT
2. VISA überprüft die Kartennummer und stellt fest ob die Karte 3DS-registriert ist.
3. Wir erhalten eine Antwort von VISA
3a) im "OK"-Fall erhalten wir ein Redirekt-Link, den wir an den Kunden weiterleiten und der Kunde gibt sein 3DS-Passwort direkt am Bankrechner ein und genehmigt damit die Zahlung
3b) im "NOK"-Fall wird die Transaktion abgebrochen (wenn nur 3DS-Zahlungen erlaubt sind (ist bei uns bei Deutschen Karten der Fall)) oder eine Fallback-Funktion (für alle Österreicher) wird ausgelöst und eine "normale" VISA-Transaktion durchgeführt
4) Das 3DS-Passwort wird geprüft :
   4a) Im "OK"-Fall teilt uns dies VISA mit und die eigentliche Transaktion wird durchgeführt.
   4b) Im "NOK"-Fall wird die Transaktion abgebrochen

Damit ist der Zahlungsvorgang abgeschlossen. Dieser Vorgang ermöglicht keine Vorabüberprüfung der Karte mit einer späteren Buchung. Tage später könnte das Kreditlimit nicht mehr ausreichen, die Karte könnte in der Zwischenzeit gestohlen oder gekündigt worden sein, oder was auch immer. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Auftrag als "Freigegeben" und die bestellte Ware wird ohne weitere Überprüfung verschickt.

Die Fristen für Kreditkartenzahlungen sind in einer Zusatzvereinbarung zu unserem Händlervertrag auch klar geregelt. Punkt 3.1 sagt: "Eine Anerkennung der Kreditkarte und die damit verbundene Abfrage der Kundendaten hat ausschließlich zur Verrechnung von erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen zu erfolgen. Die Frist zwischen Bestellung und Leistungserbringung darf dabei, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, eine Woche nicht übersteigen."

Für verfügbare Ware reicht diese Frist praktisch immer aus. Gleichzeitig geben wir bei jedem Produkt auch die Lieferzeit an. Damit ist für unseren Kunden der Zeitpunkt der Leistungserbringung auch klar ersichtlich. Sollte ein Produkt innerhalb dieser Frist nicht lieferbar sein, so bieten wir die Lieferung eines  Ersatzproduktes oder eine Rückbuchung an.

Das ist ja wohl eine korrekte und auch vertragskonforme Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schauer


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